Abschaffung der Kapitalertragsteuer – Steuern mit Kopf

Steuern mit Kopf, der YouTube-Channel, der dich über die Steuern in Deutschland aufklärt. Auf Steuern mit Kopf erklärt Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Die Abschaffung der Kapitalertragsteuer rückt immer näher, was sind die Folgen, welche Vor- und Nachteil kann das bringen?

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Der Grundsatz ist immer Mittwochs und Sonntags. Regelmäßig gibt es immer Freitags und 18:30 die Steuernews der Woche. Kurz und verständlich zusammengefasst.

Neben den Steuernews gibt es aber auch immer einen Livevortrag über ein bestimmtes Thema. Das Thema wechselt wöchentlich und im Steuertalk kann man dann noch über Gesetze und Regelungen diskutieren.

Abschaffung der Kapitalertragsteuer

In diesem Video findest du alle Informationen zur Abschaffung der Kapitalertragsteuer.

Typische Fragen zu diesem Thema sind:

  • Was passiert, wenn die Kapitalertragsteuer abgeschafft wird?
  • Welche Folgen hat die Abschaffung der Kapitalertragsteuer.

Auszug aus dem Video:

Was gilt derzeit in Deutschland?

In Deutschland gilt derzeit grundsätzlich die Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragsteuer. Die Steuerbelastung beträgt bei Überschreiten Sparerpauschbetrags von 801 € bis zu 25 % und zusätzlich Soli 5,5 % und Kirchensteuer 8 oder 9 %. Werbungskosten dürfen nach der derzeitigen Regelung nicht abgezogen werden.

Das System ist also relativ einfach und voll automatisiert. Vor allem weil die Steuer direkt vom Broker einbehalten wird. Damit musst du hier im Großen und Ganzen nichts mehr erledigen und deine steuerlichen Pflichten sind erfüllt. Du kannst dir aber über die Günstigerprüfung das Geld ganz oder teilweise wieder zurückholen.

Jetzt kommen wir aber zum springenden Punkt. Die SPD und deren Finanzminister Scholz will die Kapitalertragsteuer / Abgeltungssteuer wieder abschaffen.  Ich werde daher das Ganze in Pro und Kontra unterteilen und bestimmte Argumente hier erläutern.

Vorteile der Abschaffung der Kapitalertragsteuer

Sparerpauschbetrag

Der erste Punkt der am Anfang immer genannt wird: „dann kann ich meine Werbungskosten absetzen.“ Derzeit hat man nur die Möglichkeit den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 bzw. 1.602 € geltend zu machen. Dieser ist pauschal und damit für diejenigen von Vorteil, die weniger Werbungskosten haben.

Auf der anderen Seite ist es aber zum Nachteil derer die mehr Werbungskosten haben. Das heißt, du kannst deine Reisekosten zur Hauptversammlung, Depotgebühren, Seminare und Literatur nicht absetzen. Damit wäre es für diejenigen die mehr Werbungskosten haben von Vorteil, wenn dieser Sparerpauschbetrag wegfallen würde.

Es gibt hier ein gesetzliches Problem. Aktien und die Kapitalertragsteuer sind in mehreren Paragrafen geregelt. Das sind die §§ 20, 32d und 43 EStG ff. Würde in diesem Zusammenhang der § 32d und die 43 EStG ff wegfallen, dann wäre das Problem nicht gelöst. Denn der Sparerpauschbetrag und die Beschränkung der Abziehbarkeit von Werbungskosten ist im § 20 Abs. 9 EStG geregelt. Ein Wegfall der Kapitalertragsteuer in Form der §§ 32d und 43 ff. EStG wäre damit für die Werbungskostenproblematik nicht die Lösung.

Wie der Gesetzgeber zu dieser Thematik steht ist bisher noch unklar. Es kann also nicht pauschal gesagt werden, wenn die Kapitalertragsteuer fällt, dann fällt auch der Sparerpauschbetrag weg.

Steuerfreiheit nach einer bestimmten Zeit

Diejenigen die Aktien halten, hoffen, dass die Uhr dann wieder vor 2009 zurückgedreht wird. Vor 2009 war es nämlich so, dass man nach einem Jahr Aktien steuerfrei veräußern konnte.

Diese Hoffnung ist vorhanden, zumindest gesetzlich ist der Rahmen dafür gegeben. Früher fiel nämlich die Veräußerung von Aktien unter den Paragrafen 23 EStG. Die Norm existiert heute noch und findet auch bei vielen Wirtschaftsgütern unter anderem bei Immobilien und Kryptowährungen noch Anwendung.

Ich sehe es jedoch so, dass man hierin nicht zu viel Hoffnung haben sollte, da die Staatskasse immer mehr und neues Geld braucht. Das sogar, obwohl man im Jahr 2018 einen Überschuss von 68 Mrd. erwirtschaftet hat. Die Möglichkeit wäre aber gegeben.

Halbeinkünfteverfahren

Etwas ähnliches erhoffen sich die meisten dann wieder auf Ebene der Dividendenbesteuerung. Hier war es früher so, dass das Halbeinkünfteverfahren gegolten hat. Damit wurde die Doppelbesteuerung durch die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und dann die Einkommensteuer abgemildert.

Viele die damals die Dividendenstrategie genutzt haben, hoffen, dass etwas ähnliches wiederkommen wird. Ich muss aber auch hier sagen, dass ich diese Hoffnung nicht habe. Vor allem mit Blick auf die Vorhersagen des BMF kann man eher mit dem Worst-Case rechnen. Etwas genaues kann man auch erst sagen, wenn der Gesetzestext im Entwurf vorliegt.

Nachteile Abschaffung der Kapitalertragsteuer

Jetzt sind das einige positive Gründe mit einem faden Beigeschmack. Welche echten Nachteile können aber dadurch entstehen?

Steuersatz erhöht sich

Im Rahmen der Kapitalertragsteuer findet eine Deckelung des Steuersatzes auf 25 % zusätzlich 5,5 % Solidaritätszuschlag und 8 oder 9 % Kirchensteuer statt. Damit wäre in der Spitze ein Steuersatz von 28,625 % bei Überschreiten des Sparerpauschbetrags anzuwenden.

Sollte das jetzt in Zukunft nicht mehr gelten, dann wäre hier die maximale Steuerbelastung wesentlich höher. Die maximale Steuerbelastung läge dann 51,525 % im Rahmen des Spitzensteuersatzes. Ob dann hier nur der Sparerpauschbetrag abgezogen werden darf oder weitere Werbungskosten, das ist natürlich unklar. Auch Lösungen wie das Halbeinkünfteverfahren oder die Steuerfreiheit nach einem Jahr haben natürlich hier eine massive Auswirkung.

Es führt aber zum nächsten Problem.

Einbeziehung in das zu versteuernde Einkommen

Wer bisher von der Deckelung profitiert hat, der wird jetzt benachteiligt. Durch die abgeltende Wirkung der Kapitalertragsteuer ist im Grunde eine Einbeziehung in das zu versteuernde Einkommen nicht mehr notwendig. Die Steuer gilt als abgegolten.

Die Einkünfte würden aber jetzt nach der Abschaffung nicht mehr abgeltend wirken, sondern vielleicht nur als Vorauszahlung. Des Weiteren würde sich dann der Steuersatz inklusive der Kapitalerträge erhöhen. Bisher hat es das ja nur, wenn man die Günstigerprüfung beansprucht hat.

Steuererklärungspflicht

Das Ganze zieht dann einen Rattenschwanz nach sich. Dieser Rattenschwanz hat zur Folge, dass hier auch die Abgabe zur Steuererklärung wieder Pflicht werden würde. Aus diesem Grund entsteht dann wieder mehr Aufwand für Aktionäre und ETF-Investoren.

Jetzt ist es so, dass diese Norm schon vorhanden ist und zwar bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die bisher nicht der Besteuerung unterlegen haben. Das heißt P2P-Anbieter und bei einem Broker im Ausland, der die Kapitalertragsteuer nicht einbehalten hat. Auch hier wäre eine Übernahme möglich.

Ist das einfach einzuführen?

Damit kann man sagen, ja diese Gesetze können ganz einfach gestrichen werden und damit ist das alles erledigt. Es muss also grundsätzlich kein komplexes Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden. Man könnte hier einfach etwas streichen oder per Copy and Paste die alte Regelung wieder einführen.

Damit ist also auch der Regelungsgehalt und das Verfahren nicht so kompliziert, wie bei der Schaffung eines neuen Paragrafen. Ob und wie es am Ende kommt, das kann keiner vorhersagen. Weitere Erkenntnisse wird es geben, wenn der Entwurf vorliegt und vor allem auch dann die einzelnen Stellen das Ganze absegnen.

Die Partner von Finanzgeflüster sind:

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

Du willst weitere Informationen?

Spardirsteuern.de mein Steuerspar-Blog mit Checklisten und Steuertipps für Sparfüchse!

Steuern2go der Podcast rund um das Thema Steuern und Steuerrecht für Steuerassistenten und Steuerfachangestellte!

Mehr zum Autor und Speaker Steuerberater Roland Elias.

YouTube-Empfehlung:

Steuern mit Kopf

Disclaimer: Der Autor/Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

**Bei einigen Links im Artikel handelt es sich teilweise um Affiliate-Links, die mir helfen diesen Blog zu finanzieren. Ich gehe damit sehr verantwortungsvoll um und empfehle nur Dienstleistungen und Produkte, die ich selbst nutze und die ich mir selbst empfehlen würde.**

Bildquelle: Pixabay