Was sind eigentlich Abschreibungen bzw. die Absetzung für Abnutzung? Welche Auswirkungen hat die Abschreibung oder Absetzung für Abnutzung?

Die Begriffe Abschreibung (Handelsrecht) bzw. Absetzung für Abnutzung (Steuerrecht) definieren einen bestimmten Vorgang im jeweiligen Sachgebiet. Aus dem Steuerrecht bzw. auch aus dem Handelsrecht kennt man es, wenn man ein Unternehmer ist oder auch im Bereich der Vermietung und Verpachtung.

Auswirkung der Abschreibung!

In diesem Bereichen wird man schnell feststellen, dass zwar hohe Beträge bezahlt werden, diese aber meist nicht sofort eine Gewinnauswirkung haben. Anders als bei z.B. dem Einkauf von Öl für die Heizung oder kleinere Reparaturmaßnahmen, die sowohl im Bereich der Werbungskosten als auch der Betriebsausgaben sofort eine Auswirkung haben, auch z.B. die Tankrechnungen des betrieblichen Fahrzeugs, ist es bei Immobilien oder auch bei Maschinen anders.

Hier wirkt sich nur ein bestimmter Anteil je Monat bzw. Jahr aus. In diesem Zusammenhang ist es so, dass zum Beispiel nur das Anlagevermögen abgeschrieben wird. Aber auch nur das abnutzbare. Das heißt die Abschreibung wirkt sich lediglich bei beweglichen oder unbeweglichen abnutzbaren Anlagevermögen aus.

Im Rahmen der Immobilien ist der Sachverhalt so, dass der Gebäudewert über 50 bzw. 33 Jahre abgeschrieben wird. Diese Abschreibung ist nur eine anteilige Wertminderung der Immobilie. Genauso verhält es sich bei einer Fertigungsmaschine, die über 10, 15 oder 20 Jahre abgeschrieben wird. D.h. man hat zwar Liquiditätsabfluss im Beispiel den Kauf einer Immobilie oder einer Maschine, aber die steuerliche Auswirkung ist wesentlich geringer.

Beispiel Abschreibung!

Man kauft eine Maschine für 100.000 € (netto) im Januar 2019. Dann ist der Geldbetrag bei einer Barzahlung sofort abgeflossen. Steuerlich wirkt sich jedoch nur zum Beispiel ein Zehntel aus, da die abnutzbare Maschine über zehn Jahre abgeschrieben wird.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass die Abschreibung ein Problem für viele Unternehmer aber auch für Privatinvestoren im Bereich Immobilien darstellt, da die Abschreibung sich nur anteilig auswirkt und nicht sofort im Mittelabfluss gleich eine Betriebsausgabe darstellt.

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