Immer wieder liest man den Witz: „Ich möchte meine Frau von der Steuer absetzen, denn sie ist eine außergewöhnliche Belastung.“ Geht das überhaupt und was ist eine außergewöhnliche Belastung?

Das sagt das Gesetz

Ganz so einfach ist es aber nicht, denn hier ist der Sachverhalt so gelagert, dass eine außergewöhnliche Belastung nur in bestimmten Fällen vorliegt. Wenn man sich den § 33 EStG zurate zieht, ist es nur dann der Fall, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen erwachsen als einer Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommensverhältnissen, Vermögensverhältnissen und des gleichen Familienstandes. Dann ist es möglich, diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abzusetzen.

Was kann man absetzen?

Diese Kosten sind überwiegend dann zutreffend, wenn z.B. Krankheitskosten wie eine Zahnoperation, Kontaktlinsen, Brille und ähnliches gebraucht werden und diese Kosten nicht von der Krankenkasse getragen werden. Steuerlich kann man nur das absetzen, was einen auch wirklich belastet hat und das auch nur in dem Jahr, in dem die Ausgabe getätigt wurde.

Wie es in der Definition heißt, entstehen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen, die höher sind als die Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommensverhältnissen, Vermögensverhältnissen und des gleichen Familienstandes.

Zumutbare Belastung

Es gibt noch einen weiteren Begriff: Die zumutbare Belastung. Diese ist dann vorliegend, wenn ein bestimmter Prozentsatz an Ausgaben überschritten wird. Hier nur die Tabelle des § 33 EStG kurz überflogen: Es gibt z.B. bei Steuerpflichtigen mit bis zu 15.340, – € Gesamtbetrag der Einkünfte eine 5 %ige zumutbare Belastung. Das bedeutet in diesem Beispiel, es müssten 767,- € überschritten werden, damit außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Erst dann haben sie auch eine Auswirkung.

Die Tabelle ist in drei Kategorien unterteilt:

  • Familienstand
  • Anzahl der Kinder
  • Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte
    • bis 15.340, – €
    • von 15.340, – € bis 51.130, – €
    • über 51.130, – €

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

Bis vor ein paar Jahren war es noch so, dass die Kategorie entscheiden war, in die man gefallen ist. Heutzutage ist es nicht mehr so. Inzwischen wird hier eine Staffelung vorgenommen, was bedeutet, man muss eine zumutbare Belastung ermitteln von 0 bis zu 15.340, – €, dann den mittleren Bereich und den höchsten Bereich, wenn man darüber ist. Anhand dieser Stufenberechnung wird die zumutbare Belastung errechnet.

Zumutbare Belastungen haben vor allem dann eine steuerliche Auswirkung, wenn man ansonsten sehr geringe Einkünfte und hohe Belastungen hat. Eine Liste von außergewöhnlichen Belastungen findest du hier.

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