Das BMF bezieht Stellung zu Bitcoin und die Umsatzsteuer! Nachdem vor ein paar Wochen eine Panik durch das Internet ging. Angeheizt durch diverse Foren. Gibt es jetzt eine offizielle Stellungnahme. Hier das wichtigste in der Kürze!
Bitcoin und die Umsatzsteuer – Deutschland
Es wird zu diversen Punkten Stellung genommen.
Umtausch von Bitcoin
Der Umtausch von Bitcoin bleibt umsatzsteuerfrei. Hier haben einige Panik verursacht, jedoch war cool bleiben die beste Strategie. Wie auch im Video von Steuern mit Kopf empfohlen. Steuern sparen kann nur jemand, der nicht sofort in Panik verfällt. Ein Prüfungsbericht ist zwar unschön, aber kein Urteil! (§ 4 Nr. 8 Buchst. b USTG)
[embedyt] https://www.youtube.com/watch?v=a0Y9VBr0vq8[/embedyt]Bezahlung mit Bitcoin
Man könnte es fast als Ritterschlag bezeichnen. Die Bezahlung mit Kryptowährungen wird zumindest in der Umsatzsteuer dem Euro gleichgestellt! Gibt es Hoffnung auf eine Anpassung auch in der Einkommensteuer? Man darf gespannt sein.
Das würde für Kryptowährungen den Boom im Jahr 2018 verursachen. Schließlich wären dann auch Kartenanbieter wie TenX, XAPO und WIREX in Deutschland voll einsetzbar!
Mining und die Umsatzsteuer
Da es keinen identifizierbaren Leistungsempfänger gibt, laut Aussage des BMF. Gilt das als nicht steuerbar. Wie es jedoch mit Anbietern wie Nicehash (Mittelsmann) aussieht, wo der Vertragspartner bekannt ist und sogar eine USt-ID vorliegt, das lässt sich daraus nicht weiter ablesen. Hier muss dann in der Tiefe weiter geklärt werden, was der Sachverhalt hergibt. Die Betrachtung des BMF lässt im ersten Schritt nur auf das Solomining und Poolmining (Nanopool) schließen und ein Pool ohne erkennbares gegenüber.
Der Ansatz überzeugt aber und bestätigt das bekannte!
Handelsplattformen
Handelsplattformen müssen für Ihre Leistung ganz normal Umsatzsteuer abführen, wenn sie aber als Mittelsmann auftreten, dann bleibt es steuerfrei. Das heißt, auch für die Käufer bleibt die Leistung wie zum Beispiel bei Bitcoin.de weiterhin steuerfrei. Ausnahme Sonderleistungen, wie bereits erläutert fallen nicht unter die Steuerbefreiung.
Offene Fragen!
Offen bleibt die Verwendung in der Einkommensteuer. Hier können wir vermutlich bald auf eine Antwort hoffen, wenn die Umsatzsteuerstelle jetzt schon eine Antwort parat hat. Umsatzsteuerlich wurde die Gleichstellung erreicht, damit auch in der Einkommensteuer?
Alles in allem ist das eine positive Nachricht, während in den letzten Wochen Panik verbreitet wurde, kann man jetzt wieder getrost weiter traden. Aber Vorsicht vor dem gewerblichen Handel!
Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.
Quelle: Im original vom BMF in Deutschland (hier klicken)
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