Die Blockchain im Koalitionsvertrag! – Ein Kommentar

Ich habe heute den Koalitionsvertrag gelesen und wollte ihn wegen potenzieller steuerlicher Planung überprüfen. Dann bin ich aber dabei auf ein paar Zeilen gestoßen, welche mich positiv gestimmt haben. Die Blockchain im Koalitionsvertrag, wer hätte das gedacht?

Die Blockchain im Koalitionsvertrag!

Ich war schon etwas sehr erstaunt, dass sich der Begriff Blockchain im Koalitionsvertrag wiederfindet, schließlich war nicht einmal vor ein paar Jahren das Internet für Frau Merkel noch Neuland. Aus diesem Grund werde ich alle vier Punkte zitieren und kurz beurteilen. Der derzeitige Stand ist die Version vom 07.02.2018 um 11:45.

Digitale Kompetenz für alle Bürger!

Unter dem Punkt „Digitale Kompetenz für alle Bürger“ findet sich das erste Mal der Begriff „Blockchain“ und zwar in den Zeilen 1775 bis 1789 des Koalitionsvertrages.

„Die Hightech-Strategie wird weiterentwickelt und auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen fokussiert. Dabei werden wir neue Instrumente zur Förderung von Sprunginnovationen und des Wissenstransfers in die Wirtschaft entwickeln. Umfassende Technologieoffenheit in der Forschungsförderung ist ein wichtiges Grundprinzip unserer Forschungspolitik. Wir brauchen eine Ausbildungs- und Forschungsoffensive in allen Digitalisierungsfeldern. Als besonders wichtig erachten wir Innovation, digitale Souveränität und Interdisziplinarität. Die Schwerpunkte der Mikroprozessortechnik und IT-Sicherheit wollen wir weiter stärken. Dazu kommen weitere Forschungsschwerpunkte wie künstliche Intelligenz, Data Science, Digital Humanities sowie Blockchaintechnologie, Robotik und Quanten-Computing. Es gilt heute Data Science in allen Bereichen, insbesondere aber in den Hochschulen, auszubauen. Dazu muss der Umgang mit Daten zu einem zentralen eigenen Wissenschaftsfeld und einer eigenen Disziplin werden. Den digitalen Wandel als gesamtgesellschaftlichen Entwicklungs- und politischen Gestaltungsprozess begleiten wir u. a. mit der Arbeit des Weizenbaum Instituts.“

Es ist der erste Schritt der womöglich neuen Bundesregierung die Blockchaintechnologie anzuerkennen und es als förderwürdig einzustufen. In diesem Zusammenhang kann man erwarten, dass in diesen Bereich bald noch mehr Kapital fließen wird. Das betrifft nicht nur den Bereich der privaten Investoren, sondern auch womöglich Steuergelder.

Hier hat zudem auch die Regierung an anderer Stelle große Zuschüsse, Steueroptimierungen und anderes für Start-Ups und FinTechs angekündigt. Hierunter fallen dann natürlich auch alle Unternehmen die die Blockchaintechnologie als Grundlage und Produkt haben.

Doch hierzu auch in den nächsten Zitaten etwas mehr.

Wettbewerbsfähige Wirtschaft!

Weiter geht es dann in den Zeilen 1932 bis 1941. Diese werden vor allem für den Einsatz als Zahlungsmitteln interessant, wenn man das Zitat liest.

„Auch eine kohärente Regulierung und Aufsicht sollen dazu beitragen, Deutschlands Rolle als einer der führenden Digitalisierungs- und FinTech-Standorte zu stärken. Wir werden unnötige bürokratische Hemmnisse beseitigen und dafür sorgen, dass Geschäfte mit gleichen Risiken auch gleich reguliert werden. Um das Potential der Blockchain-Technologie zu erschließen und Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern, wollen wir eine umfassende Blockchain-Strategie entwickeln und uns für einen angemessenen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen. Die Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlung sollen im digitalen Zeitalter erweitert werden. Anonymes Bezahlen mit Bargeld muss weiterhin möglich bleiben.“

Dieses Zitat schafft schon den Rahmen für eine künftiges Zahlungsmittel, welches auf Blockchain-Technologie basiert. Das Thema anonymes Zahlungsmittel lässt aufhorchen, wenn man daran denkt, dass der bisherige Kurs doch etwas anders war. Wurde nicht zuletzt das Bankgeheimnis gekippt und auch der 500 € Schein im Grunde wertlos.

Auch die Anerkennung von Token und Kryptowährungen scheint in greifbarer nähe zu liegen. Es hängt zwar dann am Ende immer an der Machart des Gesetzes oder an der Umsetzung, aber das hinterlässt schon einen positiven Eindruck. Wie das ganze am Ende umgesetzt wird, dass wird sich dann zeigen, jedoch ist es schon einmal schön zu lesen, dass die Bundesregierung eine „Blockchain-Strategie“ haben wird.

Jedoch wird auch direkt eingeworfen, dass die Blockchain-Technologie missbräuchlich eingesetzt werden kann. Dabei sollte man aber bedenken, dass dies nicht nur den Bürger, sondern auch den Staat betrifft.

Digitale Verwaltung!

Das Ziel ist gesetzt, während ich immer 2020 als Ziel geschätzt habe, wurde im Koalitionsvertrag das Jahr 2021 ausgegeben. Es geht darum die Verwaltung auf den neuesten Stand zu bringen und die technischen Möglichkeiten einzusetzen. Hier in den Zeilen 2021 bis 2023.

„In der Bundesregierung werden wir innovative Technologien wie Distributed Ledger (Blockchain) erproben, so dass basierend auf diesen Erfahrungen ein Rechtsrahmen geschaffen werden kann.“

Das wird viel Geld und vor allem auch Steuern sparen, alleine wenn man überlegt, dass der Steuerzahler bisher noch mit einem erheblichen Aufwand belastet wird. Das alleine aus Sicht der Steuerbelastung. Diese Investitionen werden zwar Geld kosten, jedoch kann man hier einen Schritt in die richtige Richtung wagen.

In diesem gesamten Abschnitt geht es darum ,dass der Aufwand für den Bürger reduziert wird und die Ressourcen besser eingesetzt werden können. Hierzu auch das Ziel für ein Digitales Portal für den Bürger. Das könnte vor allem mit dem neuen Personalausweis Realität werden. Hier ist natürlich ein Blick nach Estland das richtige. Schließlich hat Estland schon seit Jahren ein funktionierendes E-Government.

Industrie

Die Bundesregierung erkennt, dass digitale Techniken in Zukunft auch den Industriestandort Deutschland beeinflussen wird. So kann man in den Zeilen 2578 bis 2583 des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD lesen.

„Wir wollen die bestehenden Technologieprogramme für anwendungsnahe Forschung zur Förderung digitaler Spitzentechnologien wie Quantencomputing, Robotik, autonome Systeme, Augmented Reality (3D Virtualisierung), Blockchain, Visible Light Communication und Smart Home fortführen und ausbauen. Gleichzeitig werden wir gemeinsam mit unseren französischen Partnern ein öffentlich verantwortetes Zentrum für künstliche Intelligenz errichten.“

Diese Töne lassen einen positiv zurück, jedoch muss man auch die Kritik offenlegen, dass diese künstliche Intelligenz auch missbräuchlich eingesetzt werden kann. Das kann zum Beispiel im Rahmen der Strafverfolgung oder Steuerhinterziehung sein.

Fazit

Kryptowährungen, Token, die Blockchain-Technologie und ICO sind in der Bundesregierung angekommen. Die Haltung wirkt positiv und kann den Bitcoin-Nutzer und Bitcoin-Halter aufatmen lassen. Ein Verbot in Deutschland scheint damit vom Tisch zu sein und das Thema Bitcoin wird nicht tot reguliert.

Auch wenn es noch nicht sicher ist, dass die neue Bundesregierung so zustande kommt, muss man doch damit rechnen, dass die genannten Punkte auch im nächsten Vertrag Einzug finden werden. Diese Themen rund um Bitcoin und Blockchain werden auch demnächst weiterhin sowohl Politik, Medien, die Industrie aber auch den Nutzer beeinflussen.

Man kann nur hoffen, dass es so kommen wird, wie es geschrieben steht, ansonsten könnte Deutschland den internationalen Anschluss im Bereich der Blockchain-Technologie verpassen.

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2 Meinungen zu “Die Blockchain im Koalitionsvertrag! – Ein Kommentar

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