Die Klage vor dem Finanzgericht

Klage vor dem Finanzgericht – Ablauf und Rechtliches für Ihre Klage vor dem Finanzgericht. Das Klageverfahren ist manchmal die letzte Chance, seine Ansprüche gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Der Ablauf ist ein stures Prozedere welches durchlaufen werden muss.

Voraussetzungen für die Klage!

Um dieses Prozedere zu Durchlaufen, gilt es die sture Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen. Sie können also nicht grundlos eine Klage vor dem Finanzgericht einreichen. In der Theorie gibt es den Ausspruch „Eine Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.“

Finanzrechtsweg!

Zuerst einmal stellt sich die Frage, ist man überhaupt bei der richtigen Behörde? Hierzu kann man sagen, wenn es sich um Streitigkeiten mit dem Finanzamt handelt, ist die Antwort Ja. Will man aber hingegen gegen seinen Arbeitgeber Ansprüche geltend machen, dann sollte man zum Arbeitsgericht. Zur Zuständigkeit gehört also sowohl die sachliche als auch die örtliche Zuständigkeit. Daher ist entscheidend, gegen welches Finanzamt richtet sich die Klage. In Deutschland gibt es 18 Finanzgerichte. Hat man das richtige Finanzgericht gefunden, geht es weiter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland.

Beteiligte, Postulations- und Prozessfähigkeit!

Grundsätzlich kann jeder geschäftsfähige Bundesbürger vor das Finanzgericht ziehen und klagen. Am Finanzgericht kann sich auch jeder selbst vertreten. Alternativ kann man sich auch durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vor dem Finanzgericht vertreten lassen.

Klageart!

Es ist anzumerken, dass es in Deutschland unterschiedliche Klagearten am Finanzgericht gibt. Dies unterscheiden sich je, nachdem was erreicht werden soll.

  • Anfechtungsklage ⇒ Die Häufigste Klageart ⇒ Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsaktes (Steuerbescheids)
  • Verpflichtungsklage ⇒ das Finanzamt soll zum Erlass eines Verwaltungsaktes verpflichtet werden
  • Leistungsklage ⇒ Verpflichtet das Finanzamt zu einer Leistung
  • Feststellungsklage ⇒ Feststellung eines bestimmten Sachverhalts (Nichtigkeit)

Klagebefugnis!

Die Klagebefugnis ergibt sich aus dem Sachverhalt. Hier gilt, dass jeder zur Klage befugt ist, der in seinen Rechten verletzt ist.

Vorverfahren!

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass das Vorverfahren erfolglos beendet wurde. Das heißt entweder durch Einspruchsentscheidung oder Teileinspruchsentscheidung. Eine Ausnahme bildet hier jedoch die Untätigkeitsklage. Diese kann nach einem Ablauf von sechs Monaten auch ohne Beendigung des Vorverfahrens eingereicht werden.

Frist!

Die Frist zur Erhebung der Klage beträgt einen Monat nach wirksamer Bekanntgabe des belastenden Verwaltungsaktes. Die wirksame Bekanntgabe normalerweise drei Tage nach dem Datum, dass auf dem Bescheid erfasst ist. Der dritte Tag darf aber kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein.

Form!

Die Form ist ebenfalls für die ordnungsgemäße Klage entscheidend. Zum einen muss die Klage schriftlich beim zuständigen Finanzgericht innerhalb der Frist eingereicht werden. Eine alternative wäre auch, dass sie bei dem Finanzamt eingereicht wird, welches beklagt wird. Die Klage muss aber folgende Voraussetzungen zusätzlich erfüllen. Eine ordnungsgemäße Klage muss den Kläger, den Beklagten, den Gegenstand des Klagebegehrens, bei Anfechtungsklagen auch den Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf bezeichnen.

Negative Zulässigkeit!

Neben den positiven Zulässigkeitsvoraussetzungen, gilt es auch die negativen zu beachten. Diese sind die Klagerücknahme, der Klageverzicht, die Rechtshängigkeit und die entgegenstehende Rechtskraft.

Lohnt sich die Klage vor dem Finanzgericht?

Ja und nein, es kommt hier stets auf den Einzelfall an. Man sollte beachten, dass eine Klage mit höheren Kosten verbunden ist, als ein Einspruch. Ein Einspruch kann auch hier schnell mit dem Finanzamt geklärt werden. Kommt es aber zur Klage steigen die Kosten. Oft fallen nicht nur Gerichtskosten an, sondern auch Beratungskosten. Sie sollten daher immer vorher einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Der Grund ist, dass auch vorm Finanzgericht die Regeln des Steuerrechts ihre Geltung haben.

Guter Rat muss auch nicht teuer sein, aber sinnvoll ist er allemal.

Steuertipp: Wenn das Finanzamt während dem Verfahren eine Einspruchsentscheidung trifft. Mit der die Klage wegfallen würde. Dann sollte die Klage fortgesetzt werden. Nur bei einer Entscheidung über den Sachverhalt, wird auch die Kostenfrage geklärt.

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