Die sieben Einkunftsarten im Überblick – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Das deutsche Steuerrecht kennt sieben Einkunftsarten, die definiert sind. Welche das sind und wie du deine Einkünfte einordnest, erfährst du in diesem Beitrag.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Die sieben Einkunftsarten im Überblick

Welche sieben Einkunftsarten das deutsche Steuerrecht kennt, erfährst du in diesem Video.

Auszug aus dem Video:

Heute bekommst du einen groben Überblick der sieben Einkunftsarten. In den nächsten Videos werde ich detaillierter darauf eingehen.

§ 13 EStG – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Diese werden mittlerweile weniger, da es immer mehr Land- und Forstwirte gibt und das meiste industriell abgewickelt wird. Die Kanzlei, die ich übernommen habe, war bis 2018 eine landwirtschaftliche Buchstelle, hat das aber aufgegeben, weil der Fokus verschoben wurde.

In diesem Bereich ist die Buchhaltung ähnlich aufgebaut wie bei Gewerbetreibenden und Selbständigen, nur haben Landwirte zum Teil einige Sonderfälle. Auf diese werde ich dann im Spezial-Video zum Thema Land- und Forstwirtschaft näher eingehen.

§ 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Den § 15 EStG könnte man eher als Sammelsurium für alles erfassen, was eine unternehmerische Verbindung hat. Das wären z. B. der gewerbliche Handel auf eBay, der gewerbliche Handel mit Kryptowährungen, der gewerbliche Handel mit Immobilien usw. Gewerblich tätig ist jeder, der selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist sowie am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und gleichzeitig kein freier Beruf, keine Vermögensverwaltung und keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegen.

§ 18 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Darunter fallen Autoren, Steuerberater, Rechtsanwälte und andere, die einen wissenschaftlichen oder künstlerischen Hintergrund haben, aber auch Unternehmens- oder IT-Berater, der fachlich gebildet ist, also ein abgeschlossenes Studium in seinem Bereich hat. Jemand, der sich beispielsweise als Unternehmensberater selbständig macht, aber keine fachliche oder wissenschaftliche Ausbildung hat, fällt unter die gewerbliche Tätigkeit. Es kann aber auch sein, dass Steuerberater, Rechtsanwälte usw. unter die gewerbliche Tätigkeit fallen, wenn sie zu einem überwiegenden Teil gewerblich tätig sind, was nicht die Seltenheit ist und berufsrechtlich immer etwas kritisch zu beäugen ist.

§ 19 EStG – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Hierbei handelt es sich um die Einkünfte die jeder Arbeitnehmer erzielt. Das heißt, wenn du ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis hast, dann hast du Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit. Hierunter fallen also alle die einen festen Arbeitsvertrag haben und monatlich ein Gehalt beziehen. Ebenfalls darunter fallen Pensionäre.

Die Besonderheiten der Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit erfährst du in einem der nächsten Videos.

§ 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen

Alles was irgendwie mit Kapitalvermögen, Anlagezinsen und ähnliches zu tun hat, fällt hierunter. Ebenso Dividenden, die eingestrichen werden, Zinsen, sprich Kapitalforderungen, Aktienveräußerungen und Beteiligungen an anderen Unternehmen, wie einer GmbH, AG, UG oder ähnliches. Diese ganzen Kosten fallen unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

§ 21 EStG – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Hierunter fallen alle Vermietungen von Rechten, Immobilien und ähnliches, die im Privatvermögen gehalten werden. Gewerbliche Vermietungen fallen jedoch unter den § 15 EStG als gewerbliche Tätigkeit.

§ 22 EStG – Sonstige Einkünfte

Dies ist ein Sammelsurium verschiedener Einkunftsarten, deswegen heißt der Paragraf auch „Sonstige Einkünfte“, z. B. Renten, Unfallrenten, Erträge aus Abgeordnetenbezügen, Veräußerung von Immobilienvermögen, im Privatvermögen, oder Veräußerung von vermieteten Objekten. Dazu kommen noch Leistungen, welche beispielsweise Lending, Staking und ähnliches beinhalten.

Das war ein grober Überblick aller Einkunftsarten des deutschen Einkommensteuergesetzes.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay