Digitalisierung der Finanzverwaltung

Das Jahr 2020 entwickelt sich langsam zum digitalen Jahr der Finanzverwaltung. Mittlerweile gibt es hierzu eine neue Drucksache. Was sich ändert, erfährst du in diesem Beitrag.

Das Thema vorausgefüllte Steuererklärung geistert seit dem Jahr 2014 durch die steuerberatenden Berufe und auch immer mehr Mandanten müssen sich damit befassen, was für Daten eigentlich bereits an das Finanzamt übermittelt werden.

Bisher war die Liste relativ überschaubar:

  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
  • Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Vorsorgeaufwendungen wie Riester oder Rürup
  • Lohnersatzleistungen, Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld
  • Beiträge der Vermögensbildungsbescheinigung, VWL oder VL

Diese Informationen wurden in den letzten Jahren an das Finanzamt ermittelt und konnten dementsprechend mit der Steuerberatersoftware heruntergeladen und direkt verarbeitet werden. Das hatte zur Folge, dass immer weniger Eingabefehler gemacht wurden. Die Lohnsteuerbescheinigungen in Papierform mussten auch nicht mehr aufgehoben werden.

In diesem Video wies ich bereits darauf hin, dass es immer mehr Daten werden, die man abrufen kann. Bis 2020 hätten es noch viel mehr werden sollen.

Welche sich jetzt noch hinzugesellen, findet ihr in der BT-Drucksache 19/11987:

  • Kirchensteuerzahlungen und -erstattungen
  • Zinsen auf Steuererstattungen
  • Zuwendungen
  • Spenden
  • Freigestelle Kapitalerträge
  • Grad der Behinderung inkl. des vorhandenen Merkzeichens

Diese Informationen kommen zusätzlich in die vorausgefüllte Steuererklärung. Der digitale Abruf soll bis zum Ende der Legislatur 2021 vollständig möglich sein.

Viele sagen: „Das geht ja aktuell noch nicht.“ Das ist richtig, weil diese Infrastruktur erst geschaffen werden muss. Das bedeutet, die Kirchensteuerämter oder Finanzämter müssen diese Daten übermitteln, die sie bereits haben. Die Banken müssen Großspenden ohnehin übermitteln und der Grad der Behinderung wird amtlich festgestellt. Diese Infos sind also bereits vorhanden und müssen nur noch digitalisiert werden.

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Bildquelle: Pixabay