Doppelbesteuerung durch die Kapitalertragsteuer?

Immer wieder ließt man, dass eine Doppelbesteuerung durch die Kapitalertragsteuer stattfindet. Aber ist das wirklich richtig oder stößt man hier auf Halbwahrheiten? In diesem Artikel kläre ich Dich auf!

Doppelbesteuerung durch die Kapitalertragsteuer

Eines ist klar, die Aussage, dass durch die Kapitalertragsteuer eine Doppelbesteuerung stattfindet, liest man sehr häufig. Auch Politiker nutzen diesen Mythos um Stimmung zu machen. Die Antwort ist aber ganz einfach, aber zuerst einmal zum System.

Wo kommt das Geld her?

Das Geld für Investitionen kommt im Grundsatz meistens aus einer Tätigkeit. Das heißt, entweder durch eine Tätigkeit als Angestellter, als Unternehmer oder Selbständiger. Diese Einkünfte bzw. eher der Gewinn bzw. der Überschuss wird jährlich versteuert. Das heißt, die Grundlage der Investition wird versteuert bevor sie investiert wird.

Natürlich kann man auch nur investieren, wenn man etwas Geld übrig hat. Daher sollte man vorher vielleicht überprüfen, wo kann ich sparen?

Investition

Jetzt kann wie oben erwähnt nur das Nettogehalt (nach Steuern) zum investieren verwendet werden. Aber die Investition hat dann zur Folge, dass das angeschaffte Wirtschaftsgut Erträge erwirtschaftet. Das können Aktien, ETF, Bitcoin, Immobilien oder P2P sein. Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass auch der Wert besteuert wird. In diesem Falle soll eine sogenannte Substanzbesteuerung (Vermögenssteuer) vorhanden sein. Diese findet im deutschen Steuerrecht aber nur bei der Grundsteuer und der Erbschaft- und Schenkungssteuer statt. Damit ist die Behauptung einer Substanzbesteuerung durch die Kapitalertragsteuer (Einkommensteuer) völlig falsch.

Die Wahrheit

Damit ist es ganz einfach gesagt. Grundsätzlich ist es so, dass nur der Ertrag / Gewinn / Überschuss steuerpflichtig ist. Entgegen der landläufigen Meinung findet also keine Doppelbesteuerung durch die Kapitalertragsteuer statt. Um es zu präzisieren. In Deutschland wird nur der Ertrag aus Kapitalvermögen versteuert. Das wäre die Dividende oder die Kurssteigerung. Eine Substanzbesteuerung findet damit in Deutschland nicht statt.

Das gleiche gilt bei Immobilien, hier wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten besteuert. Eine kleine Substanzbesteuerung findet zwar über die Grundsteuer statt, diese kann aber auf den Mieter umgelegt werden. Somit findet eine Belastung für den Eigentümer durch die Einkommensteuer nicht statt.

Hingegen bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer findet eine Doppelbesteuerung statt. Das werde ich jedoch im Detail ein anderes Mal betrachten.

Fakten schaffen!

Jeder der also damit argumentiert, dass durch die Kapitalertragsteuer oder die Besteuerung von Mieteinnahmen eine Doppelbesteuerung stattfindet der hat das System nicht verstanden. Im deutschen Einkommensteuergesetz sind nur die Überschüsse bzw. Gewinne steuerpflichtig.

Der Substanzwert spielt in Deutschland seit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer keine Beachtung mehr. Damit ist die Doppelbesteuerung durch die Kapitalertragsteuer eine reines Hirngespinst von Systemkritikern.

Wenn Du wissen willst wie die Kapitalertragsteuer funktioniert? Dann hilft dir dieser Artikel weiter! Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

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5 Meinungen zu “Doppelbesteuerung durch die Kapitalertragsteuer?

  1. Pingback: Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) in Deutschland (Dividenden und P2P) | Finanzgeflüster

  2. Pingback: Mehrere Depots - Macht das Sinn? | Finanzgeflüster

  3. M. Civis sagt:

    Was für ein Nonsens. Selbstverständlich gibt es bei Dividenden eine Doppelbesteuerung. Der Staat kassiert insgesamt oft mehr als 50 %. In früheren Zeiten wurden deshalb wenigstens ein Teil bei der individuellen Besteuerung (Steuerguthaben) angerechnet. Die Pauschalbesteuerung diente der Vereinfachung. Der Staat hat insgesamt mehr Steuern abkassiert.

  4. Pingback: Bitcoin Gefahren - Risiken für die Zukunft! | Finanzgeflüster

  5. Renzel sagt:

    Ich glaube, der Autor des Artikels geht bei seiner Analyse von einer falschen Prämisse aus. Wenigstens habe ich es immer anders verstanden.

    Es mag zwar einzelne Stimmen geben, die Vermögenserträge nicht besteuert sehen wollen (eine in der Tat eigentümliche Auffassung, die dem System nicht entspricht), aber in der Regel wird dies nicht infrage gestellt.

    Vermögenserträge sind Einkommen und sollten auch so behandelt und versteuert werden. Der Vorwurf der Doppelbesteuerung von Dividenden zieht dahin, das Dividenden aus dem Nachsteuergewinn der Unternehmen gezahlt werden. Konkret bedeutet dies ein Unternehmen macht Gewinn, den es versteuert, dann schüttet es den verbleibenden Betrag (zumindest teilweise) an seine Eigner aus und diese müssen die Ausschüttung dann erneut versteuern, ohne daß eine Wertschöpfung stattgefunden hätte. Da könnte man schon überlegen, ob dies eine Doppelbesteuerung ist. Gerade hier würde mich die Einschätzung aus steuerrechtlicher Sicht interessieren.

    Vor allem, bei einer pauschalen Abgeltungssteuer. Solange die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz im Halbeinkünfteverfahren besteuert wurden, konnte man im Sinne einer Steuergerechtigkeit auf diese Weise höhere Kapitalerträge auch höher besteuern. Das ist ja nun nicht mehr der Fall.

    Es wäre schön, wenn der Autor den Artikel unter Berücksichtigung dieses Aspektes noch ergänzen könnte.

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