Drei Pflichten für Influencer – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Im heutigen Beitrag geht es um drei Pflichten, die du als Influencer hast.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Drei Pflichten für Influencer

In diesem Video berichte ich dir von drei Pflichten, die für dich als Influencer relevant sind.

Auszug aus dem Video:

Das Thema Influencer ist ja immer so eine Sache. Man muss wissen, welche Pflichten man hat und worauf man achten muss. Drei der Pflichten, die du als Influencer hast, erfährst du in diesem Artikel.

Abgabe der Gewerbeanmeldung                     

und folgend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Genaueres darüber habe ich in meinem ersten Buch „Steuertipps für Influencer – Die Steuererklärung tinderleicht meistern“ erläutert und welche Fragen du wie beantworten musst, damit du als Gründer und Influencer keinen Cent Steuern zu viel zahlen musst.

Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten

Dadurch, dass du auch im Ausland Partner hast, musst du weitere Auskunftsplichten erfüllen. Im Rahmen der AO die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten.

Du hast hier Partner wie Amazon, Google, Twitch Affiliates oder Twitch Partner. Hier gilt erhöhte Aufmerksamkeit, weil es um ausländische Sachverhalte geht, wo der Schätzungsrahmen nach § 162 AO ein bisschen gelockert wird, was zum Nachteil sein kann.

Steuererklärungspflicht

Diese ist das A und O. Denn die Steuererklärung musst du auch mit einem Kleingewerbe abgeben und auch dann, wenn du unterhalb des Grundfreibetrags von 9.168,- € bist, wenn du Einkünfte hast, die zu einer Pflichtveranlagung führen. Das wären z.B. gewerbliche und selbstständige Tätigkeiten. Damit bist du verpflichtet eine Einkommensteuererklärung, eine GewSt-Erklärung und eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Letztere übrigens auch dann, wenn steuerfreie Umsätze oder eine Kleinunternehmerregelung vorliegen. Viele Finanzämter, z.B. bei uns in Bayern ist das so, verlangen auch in diesen Fällen eine USt-Erklärung, weil das Programm vorsieht, dass die Meldung gemacht werden muss und wenn sie nicht kommt, wird sie angefordert.

Wenn du noch mehr über das Thema erfahren willst, schau in mein Buch „Steuern für Influencer – Die Steuererklärung tinderleicht meistern“.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

Die Partner von Finanzgeflüster sind:

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

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Bildquelle: Pixabay