Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Das Thema E-Sport hat dieses Jahr drastisch zugenommen. Allein die Umsätze der jeweiligen Unternehmen sind krass angestiegen. Leider ist der E-Sport in Deutschland noch nicht als Sport anerkannt und damit nicht förderfähig. Wie du als E-Sport-Gamer deine Steuern richtig erklärst, erfährst du in diesem Artikel.
Steuern mit Kopf – Neues Video!
Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.
E-Sport in Deutschland – Steuern mit Kopf
In diesem Video findest du Tipps, was du als E-Sportler zum Thema Steuern wissen solltest.
Auszug aus dem Video:
Das Wachstum im Bereich E-Sport ist wirklich unglaublich! Mittlerweile ist auch der Umsatz in Deutschland heftig angestiegen. Weltweit rechnen diverse Forscher mit einem Wachstum auf bis zu 1,79 Mrd. jährlich bis 2022.
2015: 325 Mio
2016: 493 Mio
2017: 655 Mio
2018: 865 Mio
2019: 1.096 Mio
2020: 1.790 Mio
Wie kann man im Bereich E-Sport teilnehmen und wie besteuert man das eigentlich? E-Sport ist leider noch nicht offiziell als Sport anerkannt, aber zumindest schon seit Jahren in der Gaming-Szene. Es gibt Gamer aus Asien, Deutschland und sogar hier in Regensburg sind einige, die sich in Gamer-Vereinen zusammengetan haben und nun versuchen, eine Mannschaft aus dem Bereich Dota, Fortnite, League of Legends, Starcraft oder World of Warcraft zu bilden und in der großen Liga mitzuspielen.
Kommen wir kurz zu den wichtigsten Punkten:
Wenn du auf Twitch streamst, bist du nicht nur E-Sport-Gamer, sondern auch ein bisschen Influencer. Zu dem Thema habe ich ein sehr ausführliches Buch geschrieben: „Steuern für Influencer – Die Steuererklärung tinderleicht meistern.“
Darin wirst du noch mehr Informationen finden, denn in diesem Artikel gibt’s nur ein paar Basics.
Als E-Sportler bist du grundsätzlich ein Gewerbetreibender nach § 15 EstG, denn du bist selbstständig und nachhaltig tätig, nimmst am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil und hast eine Gewinnerzielungsabsicht. Diese ist das entscheidende Kriterium, worauf ich in meinem Buch näher eingehe, denn die sogenannte Liebhaberei schwebt immer über dieser Thematik.
Was kommt auf dich zu, wenn du eine gewerbliche Tätigkeit hast?
Einnahmen
Du musst alle deine Einnahmen, die du bekommst, sei es aus Donations, Subs oder ähnlichem, versteuern. Es gibt Kommentare von Steuerberatern und Rechtsanwälten, die das ein bisschen anders sehen. Bei Twitch und YouTube werden diese Subs eigentlich für Spielzüge geleistet. Was viele nicht erwähnt haben in diesen Artikeln, ist das Thema Emotes. Wenn du Emotes bereitstellst, ist das eine Gegenleistung, die derjenige bekommt. Auch das Hervorheben von Nachrichten ist meines Erachtens eine Gegenleistung. Genauso der direkte In-Chat-Kommentar oder Sonderfunktionen stellen im Normalfall immer eine Gegenleistung dar, die derjenige durch eine Donation, Sub oder ähnliches bekommt.
Du bist also ganz normaler Unternehmer und musst dementsprechend eine Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Bei den Einnahmen ist es leicht: Alles, was dir aus diesem Bereich zufließt, muss versteuert werden. Das betrifft, wie bereits erwähnt, die Einnahmen sowohl aus Marketing, Donations, Subs und ähnliches als auch feste Vergütungen, die du durch Promotion oder Affiliate-Marketing bekommst. Was viele gerne vergessen: Beispielsweise bei Fortnite hast du einen Support-Key. Wenn jemand anderes mit deinem Key spielt oder einen Battle-Pass erwirbt, erhältst du hieraus Einnahmen, die du ebenfalls bei der Steuererklärung angeben solltest.
Ausgaben
Schauen wir uns die Ausgaben an. Was kann man eigentlich alles gegenrechnen? Die „Höllenmaschine“, die „Dose“ oder wie man auch immer den PC nennen will, kann als Betriebsausgabe abgezogen werden, sofern keine Liebhaberei vorliegt. Die Abschreibung ist in diesem Fall ein Problem, denn wenn du einen Rechner für 10.000,- € kaufst, musst du pro Jahr 3.333,- € als Betriebsausgabe hinnehmen und kannst ihn nicht wie bei einem GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) bis 800,- € sofort abziehen.
Was sonst noch steuerlich geltend gemacht werden kann, findest du als komplette Auflistung in meinem Buch: „Steuern für Influencer – Die Steuererklärung tinderleicht meistern.“
Außerdem findest du darin Tipps, wie du deine Steuerlast drastisch reduzieren und somit Steuern sparen kannst.
Steuererklärungspflicht
Wichtig ist auch, dass du deine Steuererklärungspflicht einhältst. Diese musst du jährlich abgeben. Stichtag für die Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung ist der 31.07.
Wenn du einen Steuerberater beauftragst, hast du Zeit bist zum 28.02. des Folgejahres. Für 2018 gilt also der 28.02.2020, für 2019 der 28.02.2021.
Es gibt viele Möglichkeiten, um Steuern zu sparen und viele Dinge, die du nicht vergessen darfst. Deswegen lege ich dir mein Buch ans Herz. Darin findest du alles Wichtige für Influencer auf 100 Seiten zusammengefasst, unter anderem aus den Bereichen Fitness, Affiliate-Marketing, E-Sport, Twitch und YouTube.
Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.
Die Partner von Finanzgeflüster sind:
Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.
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Bildquelle: Pixabay