Sie wollen ein Unternehmen gründen und das in Form einer GmbH? Dann sollten Sie sich die folgenden Punkte genauer anschauen.
Eine GmbH gründen
Die Gründung einer GmbH ist nicht so einfach, wie die Anmeldung eines Gewerbes. Aber auch die Gründung einer GmbH ist mit der richtigen Anleitung möglich. Die GmbH kann für viele Zwecke gegründet werden. Zum einen kann das aufgrund der Haftungsbeschränkung sein, aber auch als Steuersparmodell oder einfach, weil es mehrere Beteiligten gibt. Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann vielfältig eingesetzt werden.
Was ist eine GmbH?
Eine GmbH ist eine juristische Person in Form einer Kapitalgesellschaft. Durch die Gründung einer Gesellschaft wird sozusagen eine neue Persönlichkeit geschaffen. Die GmbH ist eine selbstständige Rechtspersönlichkeit. In der Folge sind die Gesellschafter und die Gesellschaft unterschiedliche Personen. Eine GmbH zeichnet sich vor allem durch die Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter aus.
Wie gründet man eine GmbH?
Die Gründung einer GmbH ist mit mehr Aufwand verbunden, als eine reine Gewerbeanmeldung. Dieser Aufwand ist nicht nur formal anders, sondern auch finanziell. Der größte Unterschied ist aber, dass Sie einen Notar zu Beurkundung benötigen.
Der Ablauf
Sobald Sie sich entschlossen haben, dass Sie eine GmbH (UG) gründen wollen, machen Sie sich auf den Weg zum Notar. Der Notar kann entweder mit Ihnen ein Musterprotokoll ausfüllen oder umfangreiche Änderungen an der Satzung vornehmen. Die Gründung einer GmbH, nach dem Musterprotokoll, ergibt bis zu drei Gesellschafter Sinn, darüber ist es nicht mehr sinnvoll.
Nachdem Sie also beim Notar waren, wird dieser eine Bestätigung wollen, dass Sie entweder die 25.000 Stammkapital auf einem Konto einzahlen, oder einen geringeren Betrag, falls Sie eine UG gründen. Sie erhalten von Ihrem Notar eine Bescheinigung über die Gründung der Kapitalgesellschaft. Mit dieser Bescheinigung gehen Sie dann zur Bank und können dort ein Konto eröffnen, um das Geld einzuzahlen. Sobald dies geschehen ist, schicken Sie eine Kopie an Ihren Notar. Dieser wird dann die Eintragung im Handelsregister veranlassen.
Der nächste Schritt ist dann das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Bei einer GmbH ergibt es Sinn, dass Sie für diesen Fragebogen einen Steuerberater zu Rate ziehen. Vor allem, da hier besondere Fallstricke vorhanden sein können, welche sich im späteren Geschäftsablauf negativ auswirken können. Das betrifft zum einen die Körperschaft- und Gewerbesteuervorauszahlung, als auch die steuerliche Behandlung bei der Umsatzsteuer.
Kosten
Ein erheblicher Nachteil der GmbH sind die Kosten. Ein Einzelunternehmer kann seine Kosten relativ gering halten. Das liegt vor allem daran, dass ein Einzelunternehmer in seinen Entscheidungen relativ frei ist. Bei einer GmbH gibt es aber bestimmte rechtliche und steuerliche Vorgaben, welche strikt einzuhalten sind. Mit Blick auf die Kosten ergibt sich folgendes Bild.
Gründungskosten:
- Notar: bis zu 800 €
- Grundbuch: 150 €
- Eröffnungsbilanz: ab 300 €
Die laufenden Kosten wirken sich doch dann eher auf den Gewinn aus, hier fallen jährlich an:
- min. 600 € für die Buchhaltung (kann auch selbst gemacht werden)
- ca. 800 € für den Jahresabschluss (Keine Einnahmenüberschuss, sondern Bilanz)
- IHK ab 80 € (je nach Umsatz)
- gesondertes Bankkonto 100 € (je nach Bank und Konditionen)
Ab wann eine GmbH?
Eine GmbH ist sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel mehrere Unternehmen trennen wollen. Vor allem in Unternehmensgruppen kommt es häufig vor, dass mehrere GmbHs von einer Person oder einer Muttergesellschaft kontrolliert werden. Eine andere Möglichkeit ist die Haftungsbeschränkung der GmbH, damit schützen Sie Ihr Vermögen. Auch ein Punkt ist das Steuern sparen. Die GmbH zahlt nur 15 % Körperschafsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Ein Spitzensteuersatz von 45 % kommt nicht zum Tragen.
Es ist jedoch Vorsicht geboten. Steuerlich lohnt sich eine GmbH nur, wenn Sie die Gewinne im Unternehmen belassen. Das heißt, dass eine Thesaurierung stattfindet. Sollten Sie Ausschüttungen tätigen, dann sind diese mit der Kapitalertragsteuer zu besteuern. Eine dauerhafte Vollausschüttung ist steuerlich nicht zu empfehlen.
Fremder Dritter
Als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer der Einmann-GmbH gelten Sie aber auch als fremder Dritter gegenüber der Gesellschaft. Das heißt, dass Sie sich ein Gehalt auszahlen können, welches den Gewinn der GmbH mindert und damit die Steuerbelastung reduziert. Sie müssen dann das Gehalt jedoch ordnungsgemäß als Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit erklären. Im Gegenzug können Sie aber auch alle Werbungskosten geltend machen.
Steuertipp: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann nicht als Mini-Jobber arbeiten.
Verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlagen, sind häufig ein Problem. Beides wirkt sich zu Ihrem Nachteil aus. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn Sie aus der Gesellschaft Vorteile beziehen, welche ein fremder Dritter nicht erhalten würde. Diese vGA sind dann als Ausschüttungen der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Verdeckte Gewinnausschüttungen mindern den steuerlichen Gewinn der GmbH nicht. Es gibt auch verdeckte Einlagen, diese wirken sich insoweit nicht Gewinn erhöhend aus, sie laufen parallel zur vGA.
Fazit
So gern Sie nach dem Modell Steuern sparen wollen, achten Sie darauf, dass das Modell auch für Sie passt. Vor allem im Hinblick auf die Kosten, kann es für Gründer besser sein, dass Sie im Rahmen eines Einzelunternehmens gründen. Die steuerliche Ersparnis sollte erst an letzter Stelle geprüft werden. Ich empfehle daher folgende Reihenfolge zur Prüfung:
- Lohnt sich die GmbH betriebswirtschaftlich? Das heißt, rechtfertigen aus kaufmännischer Sicht die anfallenden Kosten die eventuelle Steuerersparnis und die rechtlichen Vorteile.
- Ist es rechtlich sinnvoll? Das heißt, haben Sie besondere Verpflichtungen oder müssen Sie mit einer besonderen Haftungsinanspruchnahme rechnen? Könnte Ihr Privatvermögen besonders gefährdet sein?
- Kann durch eine GmbH, das steuerlich optimalste erreicht werden oder gibt es eine andere Gesellschaftsform, die günstiger ist? Wie sieht es mit Verlustvorträgen und anderem aus, wenn andere Einkünfte bestehen?
Halten Sie sich immer vor Augen, dass eine GmbH eine langfristige Angelegenheit ist. Kurzschlussentscheidungen sollten Sie hierbei verhindern. Lassen Sie sich im bestenfalls kurz beraten, es erspart Ihnen Ärger!
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