Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Die wohl am häufigsten auftretenden Einkünfte sind diejenigen aus § 15 EStG, weil sie die meisten Steuerpflichtigen in Deutschland treffen. Welche das sind und was du beachten musst, erfährst du in diesem Video.
Steuern mit Kopf – Neues Video!
Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Was du wissen musst!
Heute geht es um die Einkünfte auf Gewerbebetrieb und was es darüber zu wissen gibt.
Auszug aus dem Video:
„Ich mach einfach mal schnell ein Nebengewerbe.“ – So oft liest und hört man diese Aussage, wenn sich Leute nebenbei selbständig machen wollen. In den meisten Fällen handelt es sich nicht um eine selbständige Tätigkeit nach § 18 EStG, sondern sie sind Gewerbetreibende nach § 15 EStG oder die sogenannten Kleingewerbetreibende.
Was musst du wissen? Grundsätzlich braucht jeder Gewerbetreibende zu Beginn seiner Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung. Diese muss er bei der zuständigen Gemeinde, in welcher der Betrieb seinen Sitz haben soll, einreichen. Das ist aber jetzt kein Video über Gründung, sondern viel mehr um die Frage, wer eigentlich Gewerbetreibender ist. Das ist im Grunde jeder, der selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und es sich dabei nicht um eine land- und forstwirtschaftliche, freiberufliche oder vermögensverwaltende Tätigkeit handelt. Das mal als groben Überblick.
Die Selbständigkeit kann meistens bejaht werden, wenn jemand auf eigene Rechnung und im eigenen Namen nach außen auftritt und nicht beispielsweise als Aktionär beteiligt oder als Angestellter tätig ist. Die nachhaltige Tätigkeit bedeutet die Wiederholungsabsicht, wenn du es also regelmäßig machst. Die Gewinnerzielungsabsicht ist dann gegeben, wenn du Gewinne erzielen willst. Denn wer langfristig nur Verluste erwirtschaftet, fällt unter die Liebhaberei. Die Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr heißt, dass du auch in Konkurrenz mit anderen Unternehmen agierst.
Klassische Gewerbetreibende sind z. B. Influencer im Onlinemarketing, Affiliates, eBay-Händler und Reseller, zu denen ich auch schon einiges auf YouTube erzählt oder in meinem Buch erwähnt habe.
Kommen wir zu den Folgen, die als Gewerbetreibender auf dich zukommen. Du bist dann steuererklärungspflichtig, was heißt, du musst jährlich die Steuererklärung abgeben, und eine Gewinnermittlung durchführen, also deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. Die Einnahmenüberschussrechnung musst du zusammen mit der Anlage G deiner Steuererklärung beifügen. Wenn du aber mehr als 60.000 € Gewinn oder 600.000 € Umsatz hast, kannst du nicht mehr die Einnahmenüberschussrechnung wählen und musst bilanzieren.
Für Gewerbetreibende meist das größte Problem: Die Zugehörigkeit zur IHK bzw. HWK und die Gewerbesteuer. Jeder Gewerbetreibende ist grundsätzlich gewebesteuerpflichtig. Es gibt hier aber auch noch einen Freibetrag von 24.500 € in der Gewerbesteuer. Das heißt, erst ab überschreiten der 24.500 € Gewerbeertrag musst du in Deutschland Gewerbesteuer zahlen. Für die Berechnung der Gewerbesteuer dann auch noch der Hebesatz entscheidend, der von deiner Betriebsstättengemeinde festgelegt wurde. Es findet aber grundsätzlich keine Doppelbesteuerung durch die Gewerbesteuer statt. Bis zu einem Hebesatz von 380 % kannst du sie zu 100 % bei deiner Einkommensteuererklärung anrechnen. Wenn du hingegen darüberliegst, zahlst du im Grunde drauf.
Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.
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