Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – Was du wissen musst! – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Wenn man wie im gestrigen Artikel selbständig sein kann, gibt es auf der anderen Seite natürlich auch die nichtselbständige Arbeit. Was hat es mit dieser auf sich und was musst du wissen? Das erfährst du in diesem Beitrag.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – Was du wissen musst!

Was du über die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wissen musst, erkläre ich dir in diesem Video.

Auszug aus dem Video:

Im Gegensatz zur Selbständigkeit ist man bei der nichtselbständigen Arbeit ein abhängig Beschäftigter. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG beinhalten alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse, wo Gehälter, Löhne, Tantiemen und auch aus einem öffentlichen Bereich an dich fließt, womit ich beispielsweise Beamte meine, und natürlich alle aus der privaten Wirtschaft. Als ich noch Angestellter war, hatte ich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Mitarbeiter in Deutschlands Finanzämtern sind, wenn sie verbeamtet sind, Beamte. Auch diese haben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Worin liegt der Unterschied zur Selbständigkeit? Der Unterschied ist, dass du kein Unternehmer bist, sondern Angestellter, hast einen Arbeitsvertrag, hast deine 35-40 Stunden pro Woche, die du ableisten musst, hast Urlaubstage und Vorteile des Arbeitsrechts, die ein Selbständiger, Gewerbetreibender oder Land- und Forstwirt nicht hat. Nichtselbständige Arbeit heißt aber auch, dass du immer weisungsgebunden bist, was den Geschäftsführer einer GmbH auch betrifft, sofern er nicht Gesellschafter ist. Abhängig beschäftigt bekommst du monatlich deinen Lohn, vom Brutto werden die Sozialversicherungsbeiträge wie Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen inklusive Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und der Rest ist das Nettogehalt, welches dir ausgezahlt wird.

Hier eine kleine Rechnung ein, wie das aussieht:

  Bruttolohn
– Lohnsteuer
– Solidaritätszuschlag
– ggf. Kirchensteuer
Sozialversicherungsbeiträge
= Nettolohn

Das ist der große Unterschied zu den Unternehmern im Steuerrecht: Dir wird monatlich schon die Lohnsteuer einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Das heißt, deine Verpflichtungen sind im Grunde am Jahresende erfüllt und du musst unter normalen Bedingungen keine Steuererklärung abgeben, es sei denn, du hast zusätzliche Einkünfte oder du unterliegst der Steuerklassenkombination 3/5.

Ein kurzer Überblick, was du von der Steuer absetzen kannst: Im Grunde alles, was mit deiner Tätigkeit zu tun hat, z. B. Fahrtkosten, Reisekosten, Kontoführungsgebühren und Telefonkosten.

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Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay