Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Was du wissen musst! – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Wir sind ja in diesem Monat schon alle Einkünfte durchgegangen, wie die Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus nichtselbständiger Arbeit, die ja Teil der Überschusseinkünfte sind. Dazu gehören auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Was es damit auf sich hat, erfährst du in diesem Beitrag.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Was du wissen musst!

Worum es sich bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt, erfährst du im heutigen Video.

Auszug aus dem Video:

Hinter einem Paragrafen, den ich schon ausführlich behandelt habe, verbergen sich die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ich habe zum Thema Steuerfallen bereits etwas auf meinem YouTube Channel gemacht, und auch zur vermögensverwaltenden GmbH habe ich schon viel gesagt, weil das einer meiner Fachbereiche ist, in dem ich viele Mandanten betreue. Ebenfalls über das Thema Immobilienveräußerung, weil ich in diesem Bereich selbst schon viele Erfahrungen gesammelt habe.

Kommen wir nur zu dem Thema, das für Immobilienbesitzer und auch für die Steuerfachangestellten interessant ist: Was sind eigentlich die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Man könnte es einfach sagen: Wenn du ein Wirtschaftsgut vermietest bzw. verpachtest, erzielst du diese Art von Einkünften. Hier gibt es aber die Besonderheit, dass unter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG nur die Einkünfte fallen, die bei Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Rechten erzielt werden. Die Vermietung von Wirtschaftsgütern, wie beispielsweise ein KFZ, fällt also nicht darunter. Darauf werde ich in einem anderen Video noch eingehen, um welche Einkünfte es sich hierbei handelt.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind es also, wenn du z. B. eine Wohnung vermietest und dafür Miete kassierst. Du hast auf der einen Seite die Einnahmen und auf der anderen die Werbungskosten. Über diese beiden Themen gibt es auch schon Videos auf meinem Channel.

Bei der Vermietung und Verpachtung gibt es Mindestgrenzen. Der § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG sagt nämlich, dass du mindestens 66 % der ortsüblichen Miete einhalten musst, damit du den vollen Werbungskostenabzug hast. Wenn du diese Grenze nicht einhältst, werden deine Werbungskosten anteilig gekürzt. Beispiel: Wenn du 50 % der ortsüblichen Miete einhältst, kannst du auch nur 50 % deiner Werbungskosten absetzen. Also immer auf die Vergleichsbruttomiete achten.

Das Thema Liebhaberei kann auch bei Vermietung und Verpachtung eine Rolle spielen, wenn du langfristig keinen Totalgewinn erzielst. Das passiert häufig bei Vermietung an nahe Angehörige oder bei Vermietungen zu anderen sozialen Zwecken.

Kommen wir zu Airbnb und anderen Möglichkeiten, die es hier gibt. Über Airbnb habe ich auch schon ein Video gemacht. Das wichtigste ist, dass du hier Gefahr läufst, eine gewerbliche Vermietung einzugehen, was dazu führt, immer Steuern zahlen zu müssen – und das auch bei der Veräußerung. Wenn du bestimmte Fristen einhältst, ist die Veräußerung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zu 100 % steuerfrei. Aber dazu erfährst du in Kürze in einem separaten Video mehr.

Weitere Links & Videos passend zum Thema:

YouTube Kanal „Immobilien mit Kopf“
Airbnb
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
AfA – Absetzung für Abnutzung

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

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Bildquelle: Pixabay