Erbschaft und Schenkung an die Freunde – Steuern mit Kopf

Steuern mit Kopf, der YouTube-Channel, der dich über die Steuern in Deutschland aufklärt. Auf Steuern mit Kopf erklärt Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Erbschaft und Schenkung an die Freunde oder fremde? Das musst du steuerlich wissen!

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Der Grundsatz ist immer Mittwochs und Sonntags. Regelmäßig gibt es immer Freitags und 18:30 die Steuernews der Woche. Kurz und verständlich zusammengefasst.

Neben den Steuernews gibt es aber auch immer einen Livevortrag über ein bestimmtes Thema. Das Thema wechselt wöchentlich und im Steuertalk kann man dann noch über Gesetze und Regelungen diskutieren.

Erbschaft und Schenkung an die Freunde!

In diesem Video findest du Erbschaft und Schenkung an die Freunde, das musst steuerlich beachten!

Typische Fragen zu diesem Thema sind:

  • Was muss ich beachten, wenn ich meinen Freunden etwas schenke?
  • Eine Erbschaft an die Freunde?
  • Der Freundin etwas schenken, was muss ich wissen?

Auszug aus dem Video:

Steuerklasse und Freibetrag!

Freunde und Fremde sind der Steuerklasse 3 zuzuordnen. Die Steuerklasse drei ist die ungünstigste die es in Deutschland in der Erbschafsteuer geben kann.

Der Freibetrag beträgt lediglich 20.000 € und der Steuersatz beträgt zwischen 30 % und 50 %. Das heißt, wenn man mehr als 20.000 € verschenkt, dann darf man gleich ein Drittel an das Finanzamt weiterleiten.

Weitere Freibeträge!

Neben dem Hauptfreibetrag können Freunde noch zwei weitere Freibeträge in Anspruch nehmen. Das ist der Freibetrag für Hausrat in Höhe von bis zu 12.000 € und der steuerfreie Erwerb wegen Unterhalt und Pflege von bis zu 20.000 €.

Vermietete Immobilie verschenken!

Den Freunden kann man auch Immobilien schenken oder vererben. Das muss nicht die selbstbewohnte sein, sondern kann auch eine vermietete Immobilie sein.

Die vermietete Immobilie kann mit einem 10 % Abschlag an die Enkelkinder übertragen werden. Das ist dann möglich, wenn die Immobilie zu Wohnzwecken vermietet, im Inland, innerhalb der EU oder des EWR und es sich dabei nicht um Betriebsvermögen handelt.

Vorsicht Vorerwerb!

Wer seinen Freunden regelmäßig etwas schenkt. Der muss auch die Fristen einhalten. Die Freibeträge können alle zehn Jahre ausgeschöpft werden. Wenn jedoch innerhalb von zehn Jahren die Erbschaft und Schenkung zusammenkommen oder mehrere Schenkungen, dann kann das steuerlich ungut werde. Sollte diese Situation eintreten, dann liegt ein Vorerwerb vor, welcher dann zu versteuern wäre.

Die Partner von Steuern mit Kopf sind:

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

Du willst weitere Informationen?

Spardirsteuern.de mein Steuerspar-Blog mit Checklisten und Steuertipps für Sparfüchse!

Steuern2go der Podcast rund um das Thema Steuern und Steuerrecht für Steuerassistenten und Steuerfachangestellte!

Mehr zum Autor Roland Elias.

YouTube-Empfehlung:

Steuern mit Kopf

Disclaimer: Der Autor/Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

**Bei einigen Links im Artikel handelt es sich teilweise um Affiliate-Links, die mir helfen diesen Blog zu finanzieren. Ich gehe damit sehr verantwortungsvoll um und empfehle nur Dienstleistungen und Produkte, die ich selbst nutze und die ich mir selbst empfehlen würde.**

Bildquelle: Pixabay