Fahrtkosten (Tatsächliche oder Entfernungskilometer)

Fahrkosten als Arbeitnehmer absetzen? Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer seine Fahrtkosten steuerlich anzusetzen.

Fahrkosten für Arbeitnehmer

Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer für Fahrten, welche er für seinen Arbeitgeber erledigt in der Steuererklärung ansetzen kann. Das gilt auch für die Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte (früher: Fahrten Wohnung Arbeit). Es gibt jedoch unterschiedliche Fahrtkosten. Manche Fahrtkosten werden nach Entfernungskilometer abgerechnet, andere mit den tatsächlichen Kilometern.

Erste Tätigkeitsstätte

Als Arbeitnehmer können Sie grundsätzlich nur die Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte ansetzen. Daraus ergibt sich, dass bei einer Entfernung zum Arbeitgeber von 10 Kilometern, nur 10 Kilometer geltend machen können. Der Ansatz der tatsächlichen Kosten bzw. Hin- und Rückfahrt ist hier nicht möglich. Das heißt, Sie können nur die einfache Entfernung ansetzen. Es spielt daher keine Rolle, wie oft Sie täglich von der Wohnung zur Arbeit fahren. Eine Ausnahme gilt für Gehbehinderte Menschen, Sie können mehrere Fahrten Wohnung Arbeit pro Tag geltend machen.

Aber grundsätzlich können Sie in diesem Beispiel nur 10 × 0,3 € = 3 € pro Tag geltend machen. Bei einem Vollzeitangestellten beläuft sich dies in Summe auf 690 € pro Jahr. Sofern Sie keine weiteren Werbungskosten geltend machen, wirken sich die Fahrtkosten nicht aus, da Sie unterhalb des Werbungskostenpauschbetrags von 1.000,00 € liegen. Bei 230 Arbeitstagen wird der Sparerpauschbetrag ab dem 15. Kilometer überschritten. Somit lohnt sich auch die Abgabe einer Steuererklärung.

Reisekosten

Die günstigere Variante sind die Reisekosten. Hier können Sie anders als bei den Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte jeden gefahrenen Kilometer ansetzen. In der Folge können Sie jeden Kundentermin, jede geschäftliche Besorgung oder andere Fahrt im Auftrag Ihres Arbeitgebers steuerlich absetzen. Hier gilt also jeder gefahrene Kilometer.

Zum Beispiel, Ihr Kunde befindet sich 10 km entfernt. Sie fahren diese Strecke jeden Tag. Sie können somit 10 km mal zwei Fahrten mit 0,30 € ansetzen. In Summe können Sie 1.380,00 € ansetzen. In diesem Beispiel übersteigen die Fahrtkosten den Freibetrag von 1.000,00 €. Sie können also 1.380,00 € Werbungskosten geltend machen.

Was sind Reisekosten?

Reisekosten sind im Grunde alle Fahrten, welche nicht die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind.

In Beispielen wären dies:

  • Fahrten zu Kunden
  • Fahrten zu Fortbildungen und Seminaren
  • Postfahrten für den Arbeitgeber
  • Fahrten zu betrieblichen Veranstaltungen
  • Besorgungen
  • Materialbeschaffung
  • Besichtigungen

Neben den Fahrkosten können Sie zusätzlich Kosten geltend machen, welche mit den Reisekosten in Verbindung stehen. Diese wäre zum Beispiel das Parkticket oder die Busfahrt vor Ort.

Beachte: Sollten Sie mit Bahn oder Bus fahren, entsprechen diese Kosten den Reisekosten.

Steuertipp

Oftmals vergessen, aber steuerlich wertvoll sind Verpflegungsmehraufwendungen. Wenn eine Reise länger als 8 Stunden dauert, können Sie 12,00 € für diesen Tag als Pauschale ansetzen. Diese Pauschale benötigt keinen Nachweis. Sollten Sie hingegen mehrere Tage unterwegs sein, z. B. auf einem dreitägigen Seminar. Dann können Sie den An- und Abreisetag 12,00 € ansetzen und für den Tag dazwischen 24,00 €. Bei einer dreitägigen Reise mit 100 km Anfahrt wären somit:

100 km zwei Fahrten (Hin und Zurück) * 0,3 € + zweimal 12,00 (An- und Abreisetag) + 24,00 (Tag zwischen der An- und Abreise) = 108,00 €

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