Fünf Dinge, die du als Influencer absetzen kannst!

Influencer haben das Problem, dass sie oftmals nur sehr geringe Ausgaben haben, aber auf der anderen Seite sehr hohe Betriebseinnahmen generieren. Vor allem im Dienstleistungssektor ist das häufig der Fall und führt zu einer hohen Steuerbelastung. Doch welche Kosten kann man als Influencer in der persönlichen Steuererklärung geltend machen?

Fünf Dinge, die Influencer steuerlich geltend machen können

In der Einnahmenüberschussrechnung können grundsätzlich alle Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden, die einen Bezug zum Unternehmen und damit zur Tätigkeit als Influencer haben. Das bedeutet, diese können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, oder über die AfA, die sogenannte Absetzung für Abnutzung, aber auch der Vorsteuerabzug ist hier steuerlich relevant. Als Influencer gelten grundsätzlich alle YouTuber, Instagramer, TWITCH-Streamer und weitere aus dem Bereich Social Media. Influencer ist man dann, wenn man über eine große Reichweite einen „Einfluss“ ausüben kann.

Hardware

Als Influencer hast du ein sehr technisches und digitales Geschäft gewählt, denn hier gibt es unzählige mögliche Hardware im EDV-Bereich, die für dich steuerlich relevant werden kann. Das Smartphone, das Tablet, die Kamera oder der Laptop sind jederzeit griffbereit und in Benutzung. Diese Geräte kannst du steuerlich geltend machen, wenn du deine Tätigkeit damit ausübst.

Wenn du als Twitter, Facebooker oder Instagramer unterwegs bist, hast du die Möglichkeit, das Ganze steuerlich geltend zu machen. Auch wenn du als Twitch-Affiliate oder Twitch-Partner unterwegs bist, kannst du deinen Desktop-PC oder Laptop abzusetzen. Als Fotograf, Videoblogger oder Instagramer ist auch die Kamera schnell zur Hand. Diese kannst du natürlich ebenfalls absetzen.

In diesem Artikel findest fünf Steuertipps für Influencer aus dem Buch „Steuertipps für Influencer – die Steuererklärung tinderleicht meistern“ -> zum Buch

Pauschalen absetzen

Ein weiterer Punkt ist der pauschale Abzug von Internet- und Telefongebühren mit 20,- EUR pro Monat. Das bedeutet 240,- EUR pro Jahr, die pauschal ohne Nachweis steuerlich geltend gemacht werden können. Solltest du jedoch einen Geschäftsanschluss haben, kannst du natürlich die vollen Kosten für Internet und Telefon geltend machen. Der Vorteil bei diesen und weiteren Pauschalen ist, dass du keinen Nachweis hierüber benötigst.

Einrichtungsgegenstände

Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch und Schrank, aber auch andere Möbel, wie Sessel u. ä., die dem Business dienen, können steuerlich geltend gemacht werden. Entweder sofort als Betriebsausgabe oder über die AfA. Weitere Tipps hierzu findest du im Buch „Steuertipps für Influencer – Die Steuererklärung tinderleicht meistern“. Dort sind weitere Möglichkeiten aufgelistet, wie du als Influencer Steuern sparen und deine Steuerlast nachhaltig reduzieren kannst.

Studio und Raumkosten absetzen

Nicht zu unterschätzen sind die anteilige Miete und alle Nebenkosten, die dir im Zusammenhang mit deinem Studio oder Arbeitszimmer entstehen. Die anteilige Miete, Nebenkosten, Einrichtung und Reparaturen können steuerlich geltend gemacht werden, was dazu führt, dass du deine Steuerlast langfristig erheblich reduzieren kannst. Beim Arbeitszimmer sei jedoch gesagt, dass hier eine Deckelung auf 1.250, – EUR stattfindet.

Reisekosten

Auch Reisekosten solltest du berücksichtigen. Hier gibt es zum einen die Pauschalen von 30 Cent je Fahrtkilometer und zum anderen die Verpflegungsmehraufwendungen. Weitere Möglichkeiten, wie du bei Reisen nachhaltig und effektiv Steuern sparen kannst, findest du im Buch „Steuertipps für Influencer – Die Steuererklärung tinderleicht meistern“. Darin findest du eine Auflistung aller Reisekosten, kleine Tipps und Tricks und Informationen zum richtigen Start in deine Karriere als Influencer.

„Steuertipps für Influencer – Die Steuererklärung tinderleicht meistern“ ist das erste Buch vom Steuerberater Roland Elias, dem YouTuber von „Steuern mit Kopf“ geschrieben und veröffentlicht, damit Influencer einen leichteren Start in ihre Karriere finden. Er ist nicht nur Autor, sondern betreut Influencer auch in allen steuerlichen Belangen. Er ist Steuerberater für YouTuber, Instagramer, Streamer und andere Influencer.

Roland Elias hat sich mit seinem Team auf die Bereich Influencer, Online-Unternehmer, Kryptowährungen, Vermögensverwaltung und Unternehmensnachfolge mit Erbschaften und Schenkungen spezialisiert. Seine Beratung erfolgt voll digital und kann weltweit auch für digitale Nomaden durchgeführt werden.

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