GmbH gründen – Wie fange ich an? – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Die GmbH gilt als Steuersparmodell schlechthin und ihr habt schon oft gefragt, wie es mit der Gründung einer solchen losgeht. Was du dazu wissen musst, erfährst du in diesem Artikel.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

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GmbH gründen – Wie fange ich an?

Auszug aus dem Video:

Idee

Wenn man darüber nachdenkt, eine GmbH zu gründen, ist die erste Frage: „Wo fange ich eigentlich an?“ Den Anfang macht man theoretisch bei der Idee. Bei unternehmerischen Angelegenheiten muss man sagen, nur wenn man eine Geschäftsidee oder einen Zweck für die GmbH hat, macht es überhaupt Sinn, eine zu gründen. Denn eine GmbH zu gründen, nur damit man eine hat, ist wenig sinnvoll, kostet Geld und macht Arbeit. Wenn du also schon ein Unternehmen hast, eins gründen willst oder eine vermögensverwaltende GmbH starten willst, solltest du erst mal in dich gehen und dem Ganzen einen Sinn und Zweck verleihen.

Notar

Im nächsten Schritt musst du schauen, wie du das Unternehmen gründest. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Bei der GmbH bzw. UG ist das ein bisschen anders. Es sind zwei Dinge nötig, die du nicht selbst machen kannst: Die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister. Hierfür gehst du zum Notar und sagst: „Hallo, ich möchte eine GmbH bzw. UG gründen.“

GmbH oder UG?

Die GmbH ist die teurere Variante, bietet aber den Vorteil, die Bereiche der Satzung besser zu gestalten. Hier können bestimmte Themen bei Insolvenz, Erbrecht usw. bereits berücksichtigt werden. Du kannst also nachhaltig planen. Angenommen du hast einen Geschäftspartner und willst festlegen, dass im Todesfall seine Anteile an dich übergehen und seine hinterbliebene Ehefrau einen Geldbetrag bekommt. Man könnte festlegen, dass 10 oder 20 % unter Verkehrswert im Falle von Insolvenz oder Erbangelegenheiten an den Gesellschafter weitergeleitet werden, der durch Tod oder Insolvenz aus der GmbH austritt. Da gibt es unzählige, rechtliche Gestaltungen, die dir dein Notar im Gespräch erklären wird.

Die UG ist sozusagen die Lite-Version der GmbH. Bei der UG kannst du nicht so viel gestalten. Hier bist du im Musterprotokoll, das ist die günstigste Variante, die man machen kann. Der Notar liest nur das Musterprotokoll vor, trägt die ganzen Daten ein und dann hast du sozusagen eine „GmbH-Light“.

Einzahlung

Wenn du die Satzung beschlossen und unterschrieben hast ist zwar der erste Schritt fertig, du bist aber noch lange nicht fertig. Du musst zu einer Bank gehen, das kann natürlich jede x-beliebige Bank sein, die GmbHs oder UGs aufnimmt, und dort ein Konto erstellen. Der Haftungsschild greift erst dann, wenn das Stammkapital eingezahlt ist. Du zahlst also bei der UG deine zum Beispiel 1.000 €, oder was du als Kapital angegeben hast, und bei der GmbH mindestens 12.500 € (50 % von 25.000 €) auf das Konto ein. Beim roten Riesen bekommst du beispielsweise ein „GmbH in Gründung“-Konto. Du musst bei der Kontoeröffnung den Gesellschaftsvertrag vorlegen und deine Steuernummern. Falls du nicht schon Privatkunde dort bist, werden noch andere Angaben abgefragt, wegen Know-Your-Customer-Vorschriften. Der Datenschutz und steuerliche Angelegenheiten werden sauber abgewickelt.

Übrigens: Die 500 €, 12.500 €, 25.000 € oder meinetwegen 100.000 €, die du als Stammkapital nimmst, kannst du frei für den Unternehmenszweck verwenden. Damit darfst du im Grunde alles machen, investieren, es in Material stecken. Ausnahme: Es dir als Gehalt auszahlen bzw. ausschütten darfst du nicht.

Handelsregistereintrag

Du lässt dir dann von der Bank die Einzahlung bestätigen und leitest die Bestätigung an den Notar weiter. Der Notar lässt die Gesellschaft ins Handelsregister eintragen. Das ist dann quasi die Gewerbeanmeldung, sage ich mal so als Rechtslaie. Sobald das passiert ist, kannst du mit deiner GmbH bzw. UG fortfahren.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Du hast zwar jetzt deine GmbH oder UG, aber noch keine Daten. Das wichtigste, was du brauchst, sind die Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer. Ohne diese kannst du nicht tätig werden. Du musst ja auch Rechnungen schreiben können usw. und das geht nur, wenn du diese IDs hast. Dazu habe ich auch schon ein Video gemacht.

Um diese IDs zu bekommen, musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Hierzu gibt es auch schon ein Video. Bei der GmbH und UG ist es zwar ein anderes Formular, aber die Fragen sind im Großen und Ganzen dieselben.

Die Besonderheit im Vergleich zu natürlichen Personen ist, dass du zusätzlich zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eine Eröffnungsbilanz erstellen musst. Dort musst du im Grunde nur auf der Aktiv- und der Passivseite die jeweilige Position deines Stammkapitals eintragen.

Das wars eigentlich schon. Wenn du alles eingereicht hast, bekommst du bald darauf deine Daten. Somit ist die GmbH bzw. UG offiziell gegründet und kann verwendet werden.

Alle Fragen, die sich zu den Themen GmbH und Gründen in den letzten Jahren angesammelt haben, werde ich wie gesagt in dieser Reihe behandeln.

In diesem Sinne: Wenn ihr gerade am Gründen seid, wünsche ich euch viel Erfolg bei eurer Unternehmung!

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay