Gründen – EÜR oder Bilanz – Was sollte man wählen? – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Heute geht es um die Unterschiede von EÜR und Bilanz und was für dich als Gründer die bessere Wahl ist.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Gründen – EÜR oder Bilanz – Was sollte man wählen?

Auszug aus dem Video:

Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz?

Das ist ein sehr umfangreiches Thema. Es gibt an der ein oder anderen Stelle Besonderheiten, die in den Tiefen des Steuerrechts versteckt sind. Ich möchte die zwei wichtigsten Punkte erläutern, damit du weißt, ob du die richtige Entscheidung triffst oder getroffen hast.

Wenn der Gewinn unter 60.000 € oder der Umsatz unterhalb 600.000 € liegt, hat man als Unternehmer bzw. Gewerbebetreibender ein Wahlrecht, ob man die Einnahmenüberschussrechnung oder die Bilanz verwendet. Die Bilanz ist ein Standardfall, wenn man dem Finanzamt mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nichts anderes mitteilt. In diesem Fragebogen muss man sich am Anfang entscheiden, ob man die Einnahmenüberschussrechnung oder die Bilanz wählt. Die Bilanz, auch Betriebsvermögensvergleich genannt, ist eine sehr umfangreiche Aufstellung, bei der am Ende auch die Ermittlung des Jahresüberschusses steht. Die Bilanz hat einige Gestaltungsmöglichkeiten über Rückstellungen, die es zum Beispiel im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht gibt.

Zeitaufwand

Doch bleiben wir bei den Vorteilen für Gründer. Die Einnahmenüberschussrechnung hat im Vergleich zur Bilanz den großen Vorteil, dass sie sehr einfach strukturiert ist. Während du bei der Bilanz alles genau aufdröseln musst, sprich jede einzelne Vermögensposition, jede einzelne Position zum Jahresende noch bewerten musst, wie z. B. Warenbestand, und mit Rückstellungen, Forderungen und ähnliches arbeiten musst, gilt bei der Einnahmenüberschussrechnung das einfache Prinzip: Einnahmen, Ausgaben, zugeflossen oder nicht zugeflossen und abgeflossen oder nicht abgeflossen. Mit der Einnahmenüberschussrechnung sparst du dir als Unternehmer erheblich Zeit und Aufwand, weil du nur deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst. Das hat zur Folge, dass du in diese Rechnung selbst erledigen kannst und am Ende nicht mal unbedingt einen Steuerberater brauchst, wenn du auch deine Steuererklärung selbst erledigen willst. Bei der Bilanz hingegen könnten umfangreiche Kenntnisse des Steuerrechts notwendig sein, je nachdem wie dein Fall gelagert ist.

Liquidität

Der nächste Punkt ist der Liquiditätsunterschied. Bei der Einnahmenüberschussrechnung zählt wie bereits erwähnt rein der Fakt: Zugeflossen oder nicht zugeflossen?“ Auch hier gibt es eine Ausnahme, aber auf diese möchte ich jetzt nicht genauer eingehen.

Ist ein Euro zugeflossen, musst du ihn auch versteuern. Ist der Euro hingegen nicht zugeflossen, musst du ihn auch nicht versteuern.

Bei der Bilanz wird mit Forderungen und Verbindlichkeiten gearbeitet. Das bedeutet, dass du bereits eine Forderung erfassen musst und diese auch gleichzeitig eine Umsatz- und Gewinnauswirkung hat, zu dem Zeitpunkt, zu dem du die Forderung bzw. die Rechnung stellst. Da gilt der Leistungszeitraum. Auf der anderen Seite hast du den Vorteil, dass du Verbindlichkeiten, also Rechnungen, die dir gestellt werden, auch dann schon steuerlich geltend machen kannst, sogar wenn sie noch nicht bezahlt worden sind.

Kosten

Der nächste relevante Punkt ist der Kostenvorteil. Solltest du also doch am Ende einen Steuerberater beauftragen, der dir die Steuererklärung inkl. der Einkommensteuererklärung und einer Einnahmenüberschussrechnung erstellt, ist in dem Fall auch der Steuerberater kostengünstiger, weil eine Bilanz aufzustellen wesentlich aufwendiger ist.

Weitere Steuertipps für Unternehmer findest du in meinem Buch: „Steuern für Influencer – Die Steuererklärung tinderleicht meistern“

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

Die Partner von Finanzgeflüster sind:

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

Du willst weitere Informationen?

Disclaimer: Der Autor und Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor und Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

**Bei einigen Links im Artikel handelt es sich teilweise um Affiliate-Links, die uns helfen dieses Projekt zu finanzieren. Wir gehne damit sehr verantwortungsvoll um und empfehlen nur Dienstleistungen und Produkte, die die Autoren selbst nutzen und die sie sich mir selbst empfehlen würden.**

Bildquelle: Pixabay