Gründen – Hauptberuf und Nebengewerbe – Liebhaberei – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Immer wieder fällt bei Unternehmensgründungen ein Begriff: Liebhaberei. Was hats damit auf sich und wann kann das sogar zum Nachteil werden? Das erfährst du heute.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Gründen – Hauptberuf und Nebengewerbe – Liebhaberei

Auszug aus dem Video:

Bei dem Thema Liebhaberei geht es nicht um eine Liebschaft, sondern um eine Unternehmungsgründung, die etwas lieblos endet. Denn Liebhaberei ist ein Begriff, der sich mittlerweile gefestigt hat und auch durch viele Urteile bestätigt worden ist, wo Unternehmer aufgrund ihrer Tätigkeit nicht als Unternehmer gelten, sondern das Ganze als Hobby betrieben haben und folglich die steuerlichen Verluste nicht geltend machen konnten.

Was ist Liebhaberei?

Im Grunde ist es ganz einfach: Sagen wir mal, du bist ganz normaler Angestellter und verdienst mit deiner Haupttätigkeit meinetwegen 50.000 €. Jetzt willst du nebenbei ein Unternehmen gründen und musst, damit es sich trägt, jährlich 5.000 € zuschießen. Sei es, dass du massive Warenbestände einkaufen musst, oder erhebliche Ausgaben durch Werbung und ähnliches hast, damit du auf dich aufmerksam machen kannst. Dann erzielst du Umsätze von beispielsweise 1.000 €, hast aber 5.000 € reingeschossen und kommst so auf einen Verlust von 4.000 €. Diese 4.000 € Verlust mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Die Folge ist, dass du auf deine Lohnsteuer monatlich Steuern vorausbezahlst. Das heißt, dass du am Ende eine Steuererstattung in Höhe der Differenz von 4.000 € bei einem Spitzensatz von 50 % zurückbekommst, also 2.000 €.

Anlaufkosten

Allgemein gilt: „Anlaufkosten sind völlig legitim. Du kannst eine Zeitlang brauchen, bis du dein Unternehmen zum Laufen bringst.“ Doch irgendwann will jeder Unternehmer Gewinne erwirtschaften, sonst würde er kein Unternehmer sein. Also bedeutet das, deine Verluste, die du am Anfang erwirtschaftet hast, müssen langfristig in Gewinne umgewandelt werden. Eine dauerhafte Verlustserie wird nicht anerkannt. Nun stellt sich die Frage: „Wie lange werden solche Verluste anerkannt?“ Die Verluste werden im Normalfall in einem Betrachtungszeitraum von fünf Jahren anerkannt, in Ausnahmefällen länger – hauptsächlich bei Immobilien.

Wenn du über fünf Jahre einen Verlust erwirtschaftest und nicht absehbar ist, dass du Gewinne erzielst, wird das Finanzamt feststellen: „Das keine ernsthafte Unternehmung, sondern Liebhaberei.“

Was, denn das Finanzamt Liebhaberei bescheinigt?

In diesem Fall kannst du deine ganzen steuerlichen Ausgaben nicht mehr geltend machen, deine Verluste, die du erwirtschaftest hast, werden korrigiert und du musst die Steuern, die du erstattet bekommen hast, zurückzahlen. Das ist der größte Nachteil. Wenn wir bei unserem Beispiel bleiben, sind das über fünf Jahre hinweg 2.000 € pro Jahr. Das sind 10.000 € an Steuern, die du zurückzahlen musst. Zu diesen Steuern kommen aber noch 6 % Zinsen obendrauf. Der Zinssatz beträgt aktuell 6 % pro Jahr und 0,5 % pro Monat. Dementsprechend kann sich die Liebhaberei negativ auf deine finanzielle Situation auswirken, auch wenn du zuerst einen finanziellen Vorteil durch die Verluste erwirtschaftest hast.

Was, wenn es länger als fünf Jahre dauert?

Man muss aber nicht zwangsweise auf die Liebhaberei hinausgehen. Wenn du nach einer Zeit Verluste erwirtschaftest, oder bestimmte Gründe vorhanden sind, wodurch Verluste entstehen, kann auch mit dem Finanzamt auch gesprochen werden. Die klassische Steuersparimmobilie beispielsweise erzielt meistens über die ersten zehn bis fünfzehn Jahre Verluste und erst dann werden Gewinne erwirtschaftet. Auch hier könnte man sagen, das sei aber Liebhaberei, aber da gibt es Urteile, die das widerlegen. An dieser Stelle gibt es den Begriff des „Totalgewinns“. Das heißt, wenn du erstmals massiv Werbung schaltest, um deine Produkte zu vertreiben oder deinen Blog bekannt zu machen, sind diese Ausgaben zuerst mal höher als deine Einnahmen. Jeder, der ein Unternehmen gegründet hat, weiß, dass es dauert, bis Einkünfte bzw. Umsätze erwirtschaftet werden und bis am Ende mal ein Plus unterm Strich steht.

Also kannst du dem Finanzamt sagen, dass diese Kosten notwendig waren und es sich um Ausgaben handelt, die gerechtfertigt sind. Werbemaßnahmen vom Finanzamt meistens anerkannt, bis auf ein paar Ausnahmefälle, auf die ich jetzt nicht näher eingehe. Deine Verluste sind dann gerechtfertigt, wenn eine steigende Tendenz bei deinen Umsätzen erkennbar ist.

Sonderfall / Mandantenbeispiel

Einer meiner Mandanten hat zehn Jahre Verluste erwirtschaftet. Das lag daran, dass er mit dem Hauptberuf ein großes Vermögen angehäuft hatte und er es sich leisten konnte, Geld in sein Unternehmen zu stecken, ohne auf externe Finanzierung, Darlehen und ähnliches angewiesen zu sein. Seine Umsätze stiegen jedes Jahr um 50 bis 60 %, also war es gerechtfertigt, dass er weiterhin extremste Marketingmaßnahmen betreibt. Dementsprechend war er in der Lage, die Verluste zu stämmen und gleichzeitig diese Werbemaßnahmen zu rechtfertigen, weil sie eben massive Umsatzsteigerungen zur Folge hatten.

Fazit

Du siehst also das Thema Liebhaberei ist also doch sehr umfangreich und auch ein bisschen komplex, aber im Großen und Ganzen musst du dir einfach nur merken: Wenn du fünf Jahre lang Verluste erzielst, läufst du Gefahr, in die Liebhaberei zu rutschen. Die Liebhaberei kann in jedem Bereich auf dich treffen. Ausnahme ist in den meisten Fällen, die Anlage N, da hier die Werbekosten in der Regel nicht so hoch sind, außer z. B. während des Studiums, aber das ist ein anderes Thema.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay