Einnahmen und Betriebseinnahmen – Was ist der Unterschied? – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Was ist der Unterschied zwischen Einnahmen und Betriebseinnahmen? Das erfährst du in diesem Beitrag.

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Einnahmen und Betriebseinnahmen – Was ist der Unterschied?

In diesem Video erkläre ich dir den Unterschied zwischen Einnahmen und Betriebseinnahmen.

Auszug aus dem Video:

Anfang des Monats habe ich ja die Betriebseinnahmen angesprochen und jetzt geht’s um die Einnahmen. Der Unterschied wird natürlich auf dem ersten Blick klar:

Betriebseinnahmen und Einnahmen

Einmal ist der Betrieb der vorgestellt und einmal eben nicht. Die Bedeutung ist im Großen und Ganzen die gleiche, denn eine Einnahme ist grundsätzlich ein Mittelzufluss, da Geld zu geflossen ist. Dann ist der nächste Unterschied, dass die Betriebseinnahmen nur in den Gewinneinkünften vorhanden sind und die Einnahmen in den Überschusseinkünften. Die Gewinneinkünfte sind Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Gewerbetätigkeit und auch die selbstständige Arbeit. Die Überschusseinkünfte sind der Arbeitslohn, die Kapitalerträge, die Mieteinnahmen oder natürlich auch sonstiges wie Renten und private Veräußerungsgeschäfte.

Hier gibt es also eine Trennung, welche durch den Begriff definiert wird, und zwar zwischen dem Betrieb und den Privateinnahmen. Man könnte im Grunde auch sagen, dass die Betriebseinnahmen und die Privateinnahmen gegenübergestellt werden. Denn Privateinnahmen wären dann der Arbeitslohn, den du beziehst, die Dividenden, die du bekommst oder die Mieteinnahmen, die du durch das vermietete Objekt im Privatvermögen erhältst. Wenn du beispielsweise im Betrieb etwas vermieten würdest, wärst du ja wieder bei den Betriebseinnahmen. So einfach ist im Grunde die Definition und die Trennung.

Die Besonderheit bei den Einnahmen ist zusätzlich, dass es sich hierbei um das Zufluss- / Abflussprinzip nach § 11 EStg handelt. Hier ist erstens der Zufluss entscheidend und zweitens auch nicht der Nettoanteil, sondern der Bruttoanteil. Das vergessen viele: Die Einnahmen sind immer Brutto, das heißt Bruttoarbeitslohn inkl. Steuer und Sozialversicherung, dann natürlich auch die Kapitalerträge, Dividenden inkl. der Kapitalertragssteuer, Mieteinnahmen inkl. der Nebenkosten, Renten inkl. Kranken- und Pflegeversicherung. Genauso bei privaten Veräußerungsgeschäften: Alles, was im Kaufpreis vereinbart worden ist, sind die Bruttoeinnahmen und dementsprechend die Bruttoprivateinnahmen. Das wars für diese Definition.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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