Was sind Sonderausgaben? – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Was versteckt sich hinter Sonderausgaben und was musst du für den Einstieg wissen? Das erfährst du in diesem Video.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Was sind Sonderausgaben?

In diesem Video erkläre ich dir, was hinter dem Begriff „Sonderausgaben“ steckt.

Auszug aus dem Video:

Das Thema Sonderausgaben betrifft jeden Arbeitnehmer und jeden steuerpflichtigen Deutschen mindestens einmal im Jahr. Man schleift sie über die Jahre mit sich hinweg. Sonderausgaben nach § 10 ff. EStG, können alle möglichen Variationen haben:

  • Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartner bis zu 13.805 €,
  • Renten,
  • dauernde Lasten,
  • Kirchensteuer, sei es evangelische oder katholische,
  • Kinderbetreuungskosten zu 2/3 maximal 4.000 €,
  • Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, was viele Studenten betrifft, maximal 6.000 € oder das Erststudium
  • Das Schulgeld mit 30 % der Betreuungskosten maximal 5.000 €,
  • Spenden

Es gibt auch den Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 € nach § 10c EStG pro Steuerpflichtigen.

Auch die sogenannten Vorsorgeaufwendungen fallen unter die Sonderausgaben. Bei diesen ist es ein bisschen anders. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind diejenigen, wo man grundsätzlich einen Vertrag abschließen muss:

Es gibt hier Höchstbeträge: 1.900 € bei Arbeitnehmern und 2.800 € bei Unternehmern oder Personen, die ganzjährig die Kranken- und Pflegeversicherung selbst getragen haben.

Die Kranken- und Pflegeversicherung kann man jedoch immer ansetzen, egal in welcher Höhe. Wenn du 7.000 € Krankenversicherung hast, kannst du diese voll im jeweiligen Jahr geltend machen. Mit Blick auf die restlichen Versicherungen ist es anders. Diese wirken sich ab Überschreiten der 1.900 € bzw. 2.800 € nicht mehr aus.

Wichtig für euch zu wissen ist, wenn ihr eine Krankenversicherung von über 1.900 € bzw. 2.800 € pro Jahr zahlt, wirken sich eure weiteren Versicherungen, wie Haftplicht, Unfall und ähnliches, nicht mehr aus. Wenn euch der Versicherungsmakler mal sagt: „Diese Versicherung kannst du von der Steuer absetzen“, mag das vielleicht stimmen, wenn es sich beispielsweise um eine teure Risikoversicherung handelt, aber die Auswirkung ist in den meisten Fällen null Euro, bei Personen, die mehr als 1.900 € bzw. 2.800 € Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay