Was sind Werbungskosten? – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Was Werbungskosten sind und welche Auswirkungen sie haben erfährst du in diesem Artikel.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Was sind Werbungskosten?

In diesem Video erkläre ich dir, was Werbungskosten sind.

Auszug aus dem Video:

Gestern haben wir die Einnahmen durchgesprochen, die wir als Privateinnahmen definiert haben. Kommen wir nun zu den Werbungskosten. Ein Satz, den jeder kennt: Die Werbungskosten dienen zum Erhalt, zur Sicherung und zum Erwerb einer Tätigkeit. Man nennt sie Werbungskosten, weil man um Einkünfte bzw. Einnahmen wirbt, könnte man sagen.

Die Werbungskosten werden dann relevant, wenn die Überschusseinkünfte Anwendung finden. Werbungskosten gibt es also nicht im Bereich der Gewinneinkünfte, also Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit, sondern nur im Bereich der nichtselbständigen Arbeit, Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte oder auch private Veräußerungsgeschäfte.

Die Werbungskosten sind im § 9 EStG geregelt und mit Ausnahmen wird auch teilweise auf den § 4 verwiesen und umgekehrt, weil sich die beiden im Grunde ergänzen im Bezug auf Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Diese sind teilweise gleich, teilweise gibt es aber auch Ausnahmen und Unterschiede. Der Werbungskostenabzug wird meist durch den § 12 EStG eingeschränkt: Lebenshaltungskosten, Steuern und ähnliches. Die Werbungskosten werden nämlich von den Bruttoprivateinnahmen abgezogen, die ich gestern bereits erläutert habe.

Was sind denn nun Werbungskosten und welche gibt es? Werbungskosten sind auf Seiten des Angestellten z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Kontoführungsgebühren oder Reisekosten, wenn du für deinen Arbeitgeber auf Reisen bist. Beim Kapitalvermögen gibt es grundsätzlich auch Werbungskosten, dieser ist jedoch ausgeschlossen durch den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 € bzw. 1602 € bei Ehepaaren.

Bei der Vermietung und Verpachtung gibt es die AfA. Diese habe ich kürzlich bereits thematisiert. Hierunter fallen beispielsweise die Schuldzinsen oder Reisekosten zum Objekt.

Der nächste Schritt sind Renten. Auch hier können Werbungskosten geltend gemacht werden. Wenn es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 handelt, wären auch die Anschaffungskosten und ähnliches als Werbungskosten anzusehen.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay