Hauptberuf und Nebengewerbe – Wie versteuern? – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Was du wissen musst, wenn du neben dem Hauptberuf ein Gewerbe gründen möchtest, erfährst du in diesem Artikel.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Hauptberuf und Nebengewerbe – Wie versteuern?

In diesem Video geht es um das nebenberufliche Gründen.

Auszug aus dem Video:

Wie läuft das mit dem Versteuern des Nebengewerbes?

Viele Arbeitnehmer wollen sich ein zweites Standbein aufbauen. Sei es durch eine kleine Nebentätigkeit in der Fotografie, ein bisschen YouTuber oder im Bereich des E-Sports, wo auch ich sehr aktiv bin. Die meisten, die heutzutage gründen, haben einen Hauptberuf und ihr Gewerbe läuft dann nebenbei langsam an. Was muss man dabei alles steuerlich beachten? Wenn du festangestellt bist, also voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, macht dein Arbeitgeber monatlich die Lohnabrechnung für dich. Das bedeutet, monatlich wird deine Lohnsteuer, Kranken-, Renten, Arbeitslosenversicherung usw. einbehalten und direkt an die jeweiligen Stellen abgeführt. Du zahlst auf dein festes Einkommen jeden Monat schon mal die Lohnsteuer voraus, wodurch du ein Soll an Steuerzahlungen unterjährig aufbaust.

Im Falle eines Gewerbes ist das aber nicht so. Hier hast du niemanden, der für dich die Steuern einbehält und abführt, sondern du musst dich komplett selbst darum kümmern.

Welche Steuerarten kommen auf mich zu?

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer

Gewerbeanmeldung

Am Anfang musst du zunächst eine Gewerbeanmeldung abgeben. Das machst du bei der Gemeinde, in der sich deine Betriebstätte befindet. Du gehst hin und sagst: „Hallo, ich möchte gerne ein Unternehmen gründen und einen Gewerbeschein haben.“ Außerdem musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dort einfach deine persönlichen Daten und die Dinge, die für dein Unternehmen wichtig sind, angeben.

Muss man sofort ein Nebengewerbe anmelden?

Ich empfehle, das Geld für die Gewerbeanmeldung in die Hand zu nehmen, die Steuererklärung zu machen und damit bist du auf der sicheren Seite.  

Es gibt Ausnahmen bei der Einkommensteuer:

  1. Der sogenannte Härteausgleich von bis zu 410 € mit Abschmelzung bis 820 €. Das bedeutet, wenn dein Überschuss unterhalb von 410 € liegt, musst du darauf keine Steuern zahlen. Bis 820 € gibt es eine Abschmelzung, welche dazu führt, dass du ein wenig Steuern zahlen musst.
  2. Die Liebhaberei. Das heißt, dass dein Gewerbe ein reiner Hobbyberuf ist und du langfristig nur Verluste erwirtschaftest. In dem Fall ist es für die Steuererklärung irrelevant.
  3. Beispielweise Schüler und Studenten, die den Grundfreibetrag von 9.168 Euro (2019) bzw. 9.408 Euro (2020) nicht übersteigen.

Zum Thema nebenbei gründen bzw. für Influencer habe ich ja schon ein Buch geschrieben. Darin findest du die Basics und Steuertipps komprimiert und kannst alles nochmal in Ruhe nachlesen.

Gewinnermittlung

Den Gewinn musst du natürlich auch ermitteln. Nach § 15 EStG bist du Gewerbetreibender, d. h. du hast Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In diesem Zusammenhang musst du dann entweder eine Bilanz oder eine Einnahmenüberschussrechnung aufstellen. Beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du das schon ankreuzen. Wenn du die EÜR wählst, musst du nur deine Einnahmen und deine Ausgaben gegenüberstellen und hast somit die einfachste Art, den Gewinn zu ermitteln. Das, was dir übrigbleibt, ist meist das, was am Ende bei der Einkommen- und Gewerbesteuer versteuert werden muss.

Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer liegt der Steuersatz bei 0-45 %. Dieser ist sehr stark abhängig von deiner allen deinen Einkünften, also auch deinem Hauptberuf. Wenn deine gesamten Einkünfte unterhalb des Freibetrags liegen (2019 unter 9.168 €, 2020 unter 9.408 €) musst du keine Einkommensteuer zahlen.

Wenn du darüber liegst, findet wie gesagt der persönliche Steuersatz Anwendung, plus Soli und ggf. Kirchensteuer. Das bedeutet im Klartext, dass du unbedingt Rücklagen einplanen musst. Wie ich eingangs gesagt habe, werden ja bei deiner nichtselbständigen Tätigkeit die Steuern direkt vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt, und im Falle deines Gewerbes eben nicht. Wenn du also einen Gewinn hast, musst du dir 10, 20 oder 30 %, je nachdem wie hoch dein Steuersatz ist, für die Einkommen- und Gewerbesteuer zur Seite legen.

Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer gibt es übrigens keine Doppelbelastung. Der Freibetrag liegt bei 24.500 € bei Einzelunternehmen. Wenn dein Gewinn also unter diesem Betrag liegt, wirst du nur in der Einkommensteuer belastet. Wenn du darüber liegst, gibt es eine Anrechnung in Höhe des 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags.

Vereinfacht gesagt. Bis zu einem Hebesatz von 380 % deiner Gemeinde bleibst du nicht auf der Gewerbesteuer sitzen. Erst wenn der Hebesatz über 380 % liegt musst mehr Steuern zahlen als ein vergleichbarer Steuerpflichtiger in einer anderen Gemeinde. Als Beispiel: Anrechenbar ist das 3,8-Fache des Gewerbesteuermessbetrages, also 380 %. Hast du dein Unternehmen in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 420 %, dann kann die Gewerbesteuer bis zur Höhe des 3,8-Fachen angerechnet werden (380%). Der Übersteigende Anteil in Höhe von 40 % kann nicht mehr angerechnet werden, sondern führt bei dir effektiv zu einer Mehrbelastung von 1,4 % (40 * 3,5 %).

Umsatzsteuer

Diese solltest du auch nicht vergessen. Die Umsatzsteuer kann mit sehr viel Aufwand verbunden sein, wenn du monatlich, vierteljährlich oder jährlich die USt-Erklärung abgeben musst. Seit 2020 wird die Kleinunternehmerregelung auf 22.000 € Umsatz pro Jahr angehoben. Es geht hierbei aber nur um deinen unternehmerischen Umsatz. Dein Einkommen des Hautberufs wird nicht mit hineingerechnet.

Steuertipps

Am Anfang kannst du Anlaufverluste gezielt nutzen, um dein zu versteuerndes Einkommen nach unten zu korrigieren. Der Vorteil ist, dass du dadurch Steuererstattungen produzierst. Du musst aber auch aufpassen, dass du langfristig Gewinne erzielst, weil dir sonst das ganze System um die Ohren fliegt.

Du kannst im Nebengewerbe alles ansetzten, was dafür nötig ist, um deine Steuerlast zu reduzieren. Das kann z. B. das Smartphone sein, oder Fahrtkosten, seit 2020 sind es 28 € bzw. 14 € für Verpflegungsmehraufwendungen, 30 Cent für Reisekosten, oder auch der Laptop und andere notwendige Geräte kannst du steuerlich geltend machen. Das solltest du nicht unterschätzen.

Anlagen für die Steuererklärung

Für die Steuererklärung brauchst du einige Dinge:

  • Mantelbogen

Du musst immer den Mantelbogen ausfüllen, denn dort wird erfasst, wer du bist und z. B. welche Versicherungen du hast.

  • Anlage N

Diese ist für dich als Arbeitnehmer entscheidend. Dort überträgst du die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung, gibst die Werbungskosten mit an, z. B. Fahrtkosten zur Arbeit, Telefon- und Kontoführungsgebühren usw.

  • Anlage EÜR & Anlage G

Hier trägst du deine Betriebseinnahmen und -ausgaben ein, stellst diese gegenüber, ermittelst deinen Gewinn oder Verlust und überträgst es in die Anlage G.

Im leichtesten Fall ist somit deine Steuererklärung schon erledigt.

Weitere Videos zum Thema:

Gewerbeanmeldung ausfüllen

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Darum sollte jeder ein Nebengewerbe haben

Kleinunternehmer – Der Steuertipp für Gründer

Anlage EÜR ausfüllen

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay