Kein SteuerRECHT auf Umweltschutz – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Immer wieder thematisieren Politiker aktuelle Themen und fordern die Einführung einer neuen Steuer. Früher war es die Schaumweinsteuer zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte – heute sind es die Co2-Steuer oder die Fleischsteuer. Gibt es im Steuerrecht überhaupt die Möglichkeit eine Steuer zweckgebunden zu erheben?

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Kein SteuerRECHT auf Umweltschutz

Ist für Tier- & Umweltschutz eine Steuer das Allheilmittel und sind Steuern eigentlich zweckgebunden? Das erfährst du in diesem Video.

Auszug aus dem Video:

Immer wieder thematisieren Politiker aktuelle Themen und fordern die Einführung einer neuen Steuer. Früher war es die Schaumweinsteuer zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte – heute sind es die Co2-Steuer oder die Fleischsteuer. Gibt es im Steuerrecht überhaupt die Möglichkeit eine Steuer zweckgebunden zu erheben?

Schauen wir uns die letzten dreißig Jahre an. Die Steuereinnahmen des Fiskus haben sich in den letzten dreißig Jahren mehr als verdoppelt. Ebenso die anteiligen Ausgaben für Umweltschutz und Tierschutz. Viele Probleme existieren immer noch und können auch nicht durch Steuererhebung insbesondere durch die Anhebung des Steuersatzes in der Umsatzsteuer gelöst werden. Hier erhöht sich der Kostenfaktor für den Steuerzahler, aber nicht der Nutzen.

Die Einführung einer neuen Steuer, die Anhebung oder auch die Verabschiedung eines Gesetzes verschwendet erst einmal eine große Menge an Steuergelder und kostet damit wertvolles Kapital. Das verloren Kapital kann nicht mehr hereingeholt werden, sondern ist unwiederbringlich verloren. Die Folgekosten durch Bürokratie, zusätzliche Kosten und ähnliches noch nicht eingerechnet.

Vorbild Äthiopien

Anders gehen arme Länder vor. So verzichtet Äthiopien auf die Einführung einer CO2-Steuer und wird für den Klimaschutz pro aktiv in dem 350 Millionen Bäume gepflanzt werden. Die Äthiopier widersetzen sich damit den Gutachten und Forschungsergebnis vieler „Experten“, weil sie Bäume pflanzen statt eine Steuer zu erheben. Wissen die wohl nicht, dass nur Steuereinnahmen den Klimawandel aufhalten können?

Kommen wir jetzt aber zur eigentlichen Frage und zur größten Lüge in der Politik: „Die CO2-Steuer soll für Maßnahmen gegen den Klimawandel und die Fleischsteuer bzw. Erhöhung der Mehrwertsteuer zum Tierschutz eingesetzt werden“.

Abgabenordnung

Ein Blick in den § 3 Abs. 1 AO: „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.“

Realitätscheck

Was steht dort? Politiker können die Steuer begründen durch die Benennung eines bestimmten Zwecks, aber am Ende hat man nur eine neue Steuer. Es gibt keine Gegenleistung bei einer Steuer. Die Co2-Steuer oder Fleischsteuer kann dann eingeführt werden und zur Subventionierung von Massentierhaltung und den massenhaften Flugreisen der Bundestagsabgeordneten der Grünen verwendet werden, aber auch für die Subventionierung von Kohle und anderem.

Geschichte lehrt uns

Denken wir nur an die Schaumweinsteuer die zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte eingeführt wurde. Aktuell haben wir nicht mal ein funktionierendes Schiff. Mit der Versicherungssteuer hast du keinen Anspruch auf Schutz, mit der Hundesteuer keinen Anspruch auf Reinigung und Hundebeutel und mit der KFZ-Steuer keinen Anspruch auf funktionierende Straßen. Das beste Beispiel bleibt aber der Solidaritätszuschlag, der damals für den Ausbau Ost eingeführt wurde. Sowohl der Solidaritätszuschlag als auch die Schaumweinsteuer werden schon lange nicht mehr für den Zweck verwendet, der ihre Einführung begründete.

Beispiel Solidaritätszuschlag

2005

Soli Einnahmen 10,3 Milliarden €

Ausgaben Aufbau Ost 16,3 Milliarden €

2019

Soli Einnahmen (vsl.) 18,3 Milliarden €

Ausgaben Aufbau Ost 3,6 Milliarden €

Wer wirklich aktiv für die Umwelt und den Tierschutz handeln möchte, kann sich ein Beispiel an Äthiopien nehmen. Pflanzt Bäume, fahrt mit dem Fahrrad, fliegt nicht jährlich um die Welt, holt euch ein Tier aus dem Tierheim, konsumiert bewusst und ernährt euch mit Biolebensmitteln. 

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay