KG, die Kommanditgesellschaft!

Die Gesellschaftsform der Kommanditgesellschaft kurz der KG. Oft findet sie bei Beteiligungsgesellschaften Anwendung, aber welche Eckdaten solltest du kennen?

Die Kommanditgesellschaft!

Die Kommanditgesellschaft hat viele Vorteile und Nachteile. Einige zeige ich dir in diesem Artikel auf. Im Grundsatz ist die Kommanditgesellschaft mit der OHG oder der GbR vergleichbar. Mit dem Blick auf die gesetzliche Grundlage greifen sie auf dieselben Paragrafen zurück.

Gründung!

Ebenso wie bei der GbR und der OHG benötigst du für die KG zwei Personen. Auch hier ist es egal, ob diese natürlich oder juristisch sind. Diese zwei Personen müssen sich dann über das Unternehmen einig werden und müssen dies dann auch vor einem Notar beurkunden.

Die Kosten bei der Gründung belaufen sich auch auf 300 € wie bei der OHG. Hierunter fallen der Notar, das Handelsregister A und die Gewerbeanmeldung.

Haftung!

Den Unterschied zur OHG ist das Detail, dass die KG nur einen Vollhafter hat. Der Vollhafter der sogenannte Komplementär haftet mit seinem gesamten Vermögen. Der Kommanditist hingegen haftet nur mit seiner Einlage. Das Privatvermögen der Kommanditisten ist im Normalfall von der Haftung ausgeschlossen.

Geschäftsführung!

Auch bei der Geschäftsführung gibt es ein paar kleine Unterschiede. Der Kommanditist ist im Normalfall von der Geschäftsführung ausgeschlossen, da hierzu nur ein Komplementär befugt ist.

Steuern!

Steuerlich ist der Aufbau der OHG vergleichbar. Die KG ist grundsätzlich gewerblich tätig. Das heißt, es greift auch hier die Gewerbesteuer mit dem Durchschnitt von 14 %. Die Besteuerung bei der Gewerbesteuer beginnt ab Überschreiten des Freibetrags von 24.500 €.

Bei einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen wird die Umsatzsteuer auf Ebene der Gesellschaft erhoben. Die Besteuerung des Gewinns findet aber gesondert und einheitlich statt. Natürliche Personen müssen ihren Gewinnanteil mit der Einkommensteuer versteuern, Kapitalgesellschaften mit der Körperschaftssteuer.

Die KG hat eine Bilanzierungspflicht aber keine Offenlegungspflicht wie die GmbH. Die Gewinnverteilung ist aber auch wieder der OHG ähnlich. Es erfolgt eine Verzinsung mit 4 % laut dem Gesetzt und der Rest wird nach Köpfen verteilt. Es kann jedoch hier im Gesellschaftsvertrag Abweichungen geben.

Für wen geeignet?

Die KG eignet sich dann, wenn man Kommanditisten zur Kapitalaufnahme braucht. Hier wäre es der klassische Fall, dass ein Einzelunternehmer einen Kapitalgeber benötigt. Dieser Kapitalgeber will natürlich nicht mit seinem Privatvermögen haften, sondern nur einen Anteil am Gewinn.

Aus diesem Grund kann die KG auch sehr sinnvoll genutzt werden, um zum Beispiel bei Startups schnell zu wachsen. Der Gründer haftet mit seinem vollen Vermögen und trägt das volle Risiko, der Kapitalgeber ist von der Haftung befreit, hat aber die Vorteile der Personengesellschaft.

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