Lohnsteuerermäßigungsantrag – Was du wissen musst – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Was du über den Lohnsteuerermäßigungsantrag wissen musst, damit du dir für dieses und nächstes Jahr Liquidität holen kannst, erfährst du in diesem Artikel.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Lohnsteuerermäßgiungsantrag – Was du wissen musst

In diesem Video beantworte ich die wichtigsten Fragen zum Thema Lohnsteuerermäßigungsantrag.

Auszug aus dem Video:

Wer kann ihn stellen?

Den Lohnsteuerermäßigungsantrag kann jeder Arbeitnehmer in Deutschland stellen. Das heißt, du musst in Deutschland deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zudem musst du auch noch abhängig beschäftigt sein. Damit kann jeder Arbeitnehmer diesen Antrag stellen.

Was bringt er?

Der Lohnsteuerermäßigungsantrag bringt dir Vorteile im Bereich der Liquidität. Mit den Freibeträgen kannst du schon ab dem nächsten Monat dein Nettoeinkommen erhöhen. Zudem hast du auch Einfluss auf Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel das Elterngeld, weil dieses auf Basis des Nettoeinkommens berechnet wird.

Was kann man alles angeben?

Im Rahmen des Lohnsteuerermäßgungsantrags kannst du alle Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerermäßigungen und weiteren Einkünfte angeben. 

Der Lohnsteuerermäßigungsantrag wirkt sich vor allem dann aus, wenn du beispielsweise als Arbeitnehmer negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hast. Dann kannst du schon unterjährig deine Steuerlast reduzieren und mit der freigewordenen Liquidität deine Investition unterstützen.

Was sind die Nachteile?

Der große Nachteil des Lohnsteuerermäßgigungsantrags ist, dass du dann eine Steuererklärungspflicht hast. Das bedeutet, du musst jährlich eine Steuererklärung bis zum 31.07 des folgenden Jahres abgeben. 

Die Steuererklärungspflicht besteht nur über den Zeitraum, in dem der Antrag gilt. Das heißt, für die Jahre der Lohnsteuerermäßigung musst du auch eine Steuererklärung abgeben.

Bis wann muss man ihn stellen?

Der Antrag muss bis zum 30.11 gestellt werden, damit er noch für das Jahr 2019 gestellt werden kann. Der Vorteil ist, dass du dieses und nächstes Jahr mehr Netto übrig hast als bisher.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

Die Partner von Finanzgeflüster sind:

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

Du willst weitere Informationen?

Disclaimer: Der Autor und Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor und Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

**Bei einigen Links im Artikel handelt es sich teilweise um Affiliate-Links, die uns helfen dieses Projekt zu finanzieren. Wir gehne damit sehr verantwortungsvoll um und empfehlen nur Dienstleistungen und Produkte, die die Autoren selbst nutzen und die sie sich mir selbst empfehlen würden.**

Bildquelle: Pixabay