Lohnt sich Steuerhinterziehung betriebswirtschaftlich? – Kommentar

In den letzten Wochen hat mich immer wieder die Frage erreicht, Steuerhinterziehung sei ein sinnvolles Mittel, aber lohnt sich Steuerhinterziehung betriebswirtschaftlich? Unabhängig vom steuerlichen Aspekt, lohnt sich eine Tat ja nur dann, wenn am Ende auch ein mehr an finanziellen Mitteln übrig bleibt.

Lohnt sich Steuerhinterziehung betriebswirtschaftlich?

Die Tatbestände der Steuerhinterziehung sind in den §§ 369 ff. AO geregelt. Eine Steuerhinterziehung ist definiert als die Angabe von falschen steuerlichen Informationen. Es spielt damit grundsätzlich keine Rolle, ob eine Steuer zu hoch oder zu niedrig festgesetzt wurden. Strafbar ist die falsche Steuer.

Eine falsche Steuer kann entweder dazu führen, dass der Steuerpflichtige zu wenig Steuern zahlt oder es in Kauf nimmt eine höhere Steuer zu zahlen, damit er einen anderen Vorteil gewährt bekommt. Der § 370 AO definiert es als unrichtige und unvollständige Angaben, aber auch wer pflichtwidrige die Finanzverwaltung in Unkenntnis lässt oder falsche Steuerkennzeichen angibt. Wie sich hieraus ergibt, spielt die Höhe der Zahlung in erster Linie keine Rolle.

Welche Vorteile bietet die Steuerhinterziehung

Jetzt spielt für die meisten aber die Vorstellung der Steuerhinterziehung das finanzielle Mehr eine Rolle. Man will weniger Steuern zahlen, um am Ende mehr Vermögen zu haben. Das ist zumindest der Vorteil, den sich viele durch eine Steuerhinterziehung erhoffen. Jedoch sollte man hierbei einige Dinge bedenken, es ist nicht immer so einfach.

Anmerkung: Der nachfolgende Teil soll nicht zur Steuerhinterziehung animieren. Es ist nach § 370 Abs. 2 AO der Versuch strafbar und gem. § 15 ff. StGB auch die Anstiftung und Beihilfe. Dieser Artikel soll nur auf einige Punkte hinweisen, welche Steuerhinterzieher abseits der finanziellen Hoffnung nicht bedenken.

Was blüht mir?

Eine Steuerhinterziehung ist in viele Einzelteile untergliedert und muss damit getrennt betrachtet werden. Wer auffliegt, muss am Ende mit unterschiedlichen Strafen rechnen, aber wie fliegt man eigentlich bei einer Steuerhinterziehung auf?

Wie wird man entdeckt?

Zuerst einmal sollte jeder Steuerpflichtige wissen, dass Steuerhinterziehung erst nach 10 Jahren verjährt. Das heißt, man muss hier 10 Jahre lang mit einer womöglichen Tatentdeckung rechnen.

Der Hinweis der verletzten Ex-Freundin oder Ex-Frau reicht aus. Meistens wird die Tat nämlich nicht durch einen selbst aufgedeckt, sondern durch einen verärgerten Menschen in seinem Umfeld. Aber auch der Porsche, den man sich nicht leisten kann, kann ein Indiz sein. Vor allem in Zeiten der digitalen Vernetzung sollte man sich nicht so sicher sein. Hier gibt es ein gutes Buch, eines Ex-Steuerfahnders, indem er detailliert einige Fehler von Steuerhinterziehern aufzeigt.

Jetzt gibt es auch noch die fahrlässige Steuerhinterziehung (Verjährung fünf Jahre). Diese ist zwar möglich, jedoch tritt diese in meinem persönlichen Erfahrungsschatz meist zurück, da vor allem bei Aktien (Depot im Ausland), Bitcoin, P2P und gewerblichen Einkünften der Vorsatz unterstellt wird und auch haltbar ist. Der Informationsgehalt durch das Internet oder durch die Medien (Steuer-CDs) macht damit die Arbeit der Finanzbeamten leichter.

Steuern nachzahlen!

Das erste was einem Steuerhinterzieher blüht, ist die Nachzahlung. Das heißt, es müssen alle hinterzogenen Steuern bis auf den letzten Cent nachgezahlt werden. Der Zeitraum für diese Nachzahlung beträgt 10 Jahren. Bei einem Fall von 10.000 € hinterzogenen Steuern werden auf die schnelle 100.000 € auf einmal fällig. Es gibt hier in manchen Fällen eine Stundung, jedoch zahlt man dann Stundungszinsen. Diese betragen 0,5 % pro vollem Monat, damit also für jedes Jahr 6 %.

Hinterziehungszinsen!

Auch, wenn Du keine Stundung benötigt zahlst Du einiges an Zinsen. Bei jeder Steuerhinterziehung fallen Hinterziehungszinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat an. Diese Hinterziehungszinsen werden dann ebenfalls sofort fällig. Sollte man also bis zum Jahr 2016 falsche Steuererklärungen abgegeben habe, dann sind diese alle zu berichtigen. Somit fallen Rückwirkend bis zum Jahr 2006 Hinterziehungszinsen an. Damit werden aus den normalen 100.000 € Steuernachzahlung mit Zinsen schnell ca. 140.000 € werden, je nach Abgabe und Berichtigung.

Haftstrafe

Zusätzlich zur Nachzahlung von Steuern und der Zahlung von Zinsen muss man unter Umständen für eine bestimmte Zeit auch noch ins Gefängnis. Die Haftstrafe beträgt zwischen 6 Monaten und 10 Jahre. Jedoch werden Haftstrafen erst bei einer besonders schweren Tat gesprochen. Ich persönlich hatte diesen Fall noch nie, jedoch gibt es einen bekannten Fall, bei dem es etwas anders ausgesehen hat.

Sonstige Kosten

Neben den Steuern fallen aber noch weitere Kosten an. Eine Selbstanzeige oder eine Anklage wegen Steuerhinterziehung ohne Steuerberater und / oder Rechtsanwalt zu durchlaufen ist heutzutage fast Selbstmord. Im Normalfall fallen alleine für die Erstellung der berichtigen Steuererklärungen mindestens 2.000 € an. Hierin sind aber noch keine Beratungen und Rechtsanwaltskosten für das Strafverfahren. Diese Kosten können sich schnell auf weitere 10.000 € belaufen je nach Aufwand und Umfang.

Auch Banken und Institutionen wollen Geld sehen, wenn sie Kopien (Zweitschriften) für Sie erstellen sollen. Damit wäre auch hier ein weiterer Kostenfaktor, der sich auf die „Rendite der Steuerhinterziehung“ auswirkt. Die Kontoauszüge für 10 Jahre können dann schnell weitere 1.000 € kosten.

Schutz durch Selbstanzeige

Im deutschen Steuergesetz gibt es aber eine Möglichkeit sich zumindest der Haftstrafe zu entziehen. Die Möglichkeit der Selbstanzeige ist gegeben, wenn die Steuerhinterziehung durch den Steuerhinterzieher umfangreich aufgeklärt wird und die rückständigen Steuern und Zinsen bezahlt sind. Im Falle der Bezahlung sollte die Bezahlung vor Abgabe der berichtigten Steuererklärungen erfolgen. Auf diese Weise wird der Zinslauf beendet.

Die Selbstanzeige nach § 371 AO kommt aber nicht ohne Aufpreis. Der „Preis für die Freiheit“ variiert je nach Steuerhinterziehung. Bei einem Betrag von bis zu 100.000 € werden zusätzliche 10 % fällig. Hinterzieht man Steuern ins Höhe von 100.000 bis 1 Mio. € liegt man schon bei 15 %. Überschreitet man den Betrag von 1 Mio. € werden für die Freiheit 20 % zusätzlich fällig.

Die Straffreiheit ist aber nur gegeben, wenn das Geld zeitnah bezahlt wird und die Steuerstraftaten vollumfänglich aufgeklärt werden. Eine teilweise Selbstanzeige gibt es in Deutschland nicht mehr.

Betriebswirtschaftliche Beurteilung

Wie oben ersichtlich ist, ist eine Steuerhinterziehung meist keine finanziell gute Entscheidung, wenn sie aufgedeckt wird. Wer behauptet, dass die Entdeckungsrate gering ist, der hat sich mit der Sache nicht befasst. Die Aufdeckungsraten steigen jährlich. Wenn man sich auf die normalen Steuerpflichtigen fokussiert in diesem Fall wären Drogenhändler, Waffenschieber oder andere ausgenommen.

Seit 30.09.2017 erfolgt jährlich ein voll automatisierter Abruf wichtiger Daten zwischen Deutschland und dem Ausland. An der ersten Runde haben sich ca. 50 Länder beteiligt. Bei der zweiten Runde am 30.09.2018 sind laut aktuellen Zahlen schon über 100 Länder geplant. (Quelle)

Jetzt stellt sich die große Frage, lohnt sich Steuerhinterziehung betriebswirtschaftlich? Die klare Antwort ist Nein.

Nehmen wir aufgrund der Zahlen ein einfaches Beispiel. Person X hat über 10 Jahre hinweg Steuern hinterzogen. Diese wären mit seinem persönlichen Steuersatz zu besteuern gewesen. Das normale Gehalt waren 50.000 € und die hinterzogenen Erträge belaufen sich ebenfalls auf 50.000 €.

Rendite Steuerhinterziehung

Damit kommen wir in etwa auf die oben genannten 10.000 € p.a. Diese 100.000 € werden sofort fällig und sollten im besten Fall noch vor dem Bescheid gezahlt werden. Hinzu kommen auf jeden Fall weitere 40.000 € an Hinterziehungszinsen. Diese sollten auch sofort bezahlt werden.

Jetzt will man natürlich nicht unbedingt ins Gefängnis, also bleibt einem nur die Zahlung zu Straffreiheit. Bei 100.000 € wären das somit weitere 10.000 € (10 % Zuzahlung). Insgesamt wäre also eine Mehrbelastung von fast 60 % fällig. Bei diesen 60 % sprechen wir über den Wert einer Immobilie oder auch eines kleinen Aktienportfolios.

Man kann zwar jetzt entgegnen, dass man mit den „vorerst eingesparten“ Steuern in diesem Zeitraum eine höhere Rendite hätte erwirtschaften können. Das wäre eine Summe von fast 16.000 € pro Jahr, die man mehr hätte erwirtschaften müssen. Das ist zwar möglich, jedoch nur unter Einbeziehung eines gewissen Risikos. Selbst danach stellt sich aber noch die Frage, wie Du die Gewinne aus dieser Anlage behandelst. Hinterziehst Du damit wieder Steuern, dann steigt der hinterzogene Betrag. Machst Du daraus saubere Einkünfte, dann kannst du Gefahr laufen, dass die Tat vorher entdeckt wird.

Es ist also so, dass Steuerhinterziehung eine betriebswirtschaftliche Fehlentscheidung ist, nicht nur die 60 % Mehrzahlung, sondern auch die Gefahr der Inhaftierung sollte einem zu denken geben. Denn wer inhaftiert ist, kann keine Gewinne erzielen.

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3 Meinungen zu “Lohnt sich Steuerhinterziehung betriebswirtschaftlich? – Kommentar

  1. Roland sagt:

    Naja, nur weil es so scheint, muss es nicht wirklich so sein. Wenn man nicht erwischt wird, dann ist das korrekt.

    Aber im Fall der Aufdeckung ist der Vorteil schnell verschwunden. Zudem die aktuellen Fälle, nichts mit der gemeinten Steuerhinterziehung zu tun haben. Wie zum Beispiel Fahrenschon oder Paradise Papers.

  2. Pingback: Steuertipps für Berufsanfänger! - Steuern sparen von Anfang an! | Finanzgeflüster

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