Mitarbeiter schwarz zahlen – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Ob es eine gute Idee ist, Mitarbeiter schwarz zu zahlen, erfährst du im heutigen Beitrag.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Mitarbeiter schwarz zahlen – Steuern mit Kopf

Mitarbeiter schwarz zahlen – Ist das denn eine gute Idee? Das erfährst du in diesem Video.

Auszug aus dem Video:

Immer wieder gibt es Industrien, wo man das Schwarzzahlen der Mitarbeiter in Kauf nimmt, um Personal zu gewinnen. Das Schwarzzahlen ist natürlich eine Straftat. In diesem Video möchte ich das Thema ein bisschen wirtschaftlich betrachten. Ich werde nicht viele Berechnungen anstellen, sondern das Ganze einfach mal aufstellen, damit du eine Vorstellung bekommst, warum es sich eben nicht lohnt und man in manchen Fällen sogar draufzahlen kann.

Risiko

Das Schwarzzahlen von Mitarbeitern ist ein Problem, weil man sich z.B. einem Risiko aussetzt, welches nicht nur steuerlicher Natur ist, sondern auch rechtlich kann das erhebliche Nachteile haben. Viele denken immer nur an den Betrug bei der Steuerhinterziehung oder den Sozialversicherungsbetrug, was hier relevant wird. Es gibt aber noch ein Risiko, welches viele beim Schwarzzahlen der Mitarbeiter nicht bedenken: Und zwar, dass dich der Mitarbeiter dranhängen kann. Du setzt sich damit der Gefahr aus, dass der Mitarbeiter was gegen dich in der Hand hat und zur Finanzbehörde, Sozialversicherungen und sonstige sagen kann: „Mein Arbeitgeber hat mir jährlich 3.000 € schwarz oben drauf gegeben.“ Und schon hast du ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung am Hals. Das muss also nicht mal durch eine Betriebsprüfung auffallen, sondern auch ein schlecht gelaunter Mitarbeiter kann dir hier Probleme machen.

Liquidität

Weiter geht es mit den Problematiken der Liquidität. Diese bestehen hier, weil du das Schwarzgehalt nicht als Betriebsausgaben geltend machen kannst. D.h. alles, was du für deinen Mitarbeiter ausbezahlt hast, ist ein Geldmittelabfluss. Du kannst nur absetzen, was du über Lohnabrechnungen u. Ä. nachweisen kannst und das würde spätestens bei der Betriebsprüfung auffallen. Z. B. zahlst du deinem Mitarbeiter monatlich 1.000 € schwarz oben drauf zu seinem normalen Gehalt. Gehen wir davon aus, du hast einen persönlichen Steuersatz von 30 %. 1.000 € x 12 Monate = 12.000 €, davon 30 % Steuersatz, wir nehmen das inkl. Sozialversicherung und sonstiges, die hier abgerechnet werden könnten, wären wir hier bei 3.600 €. Diesen Betrag musst du dann an Steuern zahlen, weil du das nicht als Betriebsausgabe geltend machen kannst. Du hast also oben drauf zu dem Gehalt, das du deinem Mitarbeiter zahlst, noch zusätzlich die Steuern, persönliche Einkommensteuer, oder bei der GmbH Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und sonstiges zu zahlen, die du nicht zahlen müsstest, wenn du das Schwarzgehalt als offizielles Gehalt anmelden würdest.

Das führt dazu, dass viele Unternehmen schnell insolvent gehen, weil sie diese Betriebsausgaben nicht haben und Steuern zahlen müssen, die sie normal nicht zahlen müssten, wenn sie alles offiziell geregelt hätten.

Wer schwarze Gehälter zahlt, muss zwangsweise auch schwarze Umsätze haben. Spätestens da kommt man in die Thematik der Betriebsprüfung. Wenn eine Person z. B. 10 % mehr Personalkosten hat, muss er aber auch 10 % mehr Umsatz machen. Das ist jetzt eine sehr vereinfachte Schätzung. Das ist häufig auch das Problem in der Gastronomie immer gewesen, dass hier in manchen Gastronomiebetrieben ein Schwarzgeldaufschlag von 20 % in den Umsätzen schon einkalkuliert war. Das ist dann später aufgeflogen und man konnte das nachweisen.

Stress

Nicht zu vergessen ist auch der Faktor Stress. Die Fehlerquote kann erheblich zunehmen, denn alles was nicht offiziell belegt werden kann, wird dir möglicherweise irgendwann um die Ohren fliegen. Es muss dich also nicht mal der Mitarbeiter dranhängen, es kann auch in der Betriebsprüfung schief gehen. Wie gesagt, wer Schwarzausgaben hat, muss auch Schwarzeinnahmen haben, deswegen ist meines Erachtens ist folgendes das größte Risiko: Du bewegst dich hier im § 162 AO und das Finanzamt kann schätzen wie es will. Dies muss natürlich nach bestimmten Kriterien erfolgen, aber das ist klar ein Risikofaktor.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay