Passives Einkommen versteuern?

Immer wieder liest man im Internet, dass ein passives Einkommen nicht zu versteuern ist. Passives Einkommen ist gemeint, wenn man das Geld nicht durch seine Haupttätigkeit erzielt. Nun die Frage: Ist da was dran? Wenn nein, wie musst du es versteuern und was musst du sonst noch dazu wissen?

Das Thema passives Einkommen hat in den letzten Jahren einen Boom erlebt. An jeder Ecke liest man es und überall hört man es: „Passives Einkommen – damit wird man reich!“

Doch zuerst mal: Was ist denn eigentlich ein passives Einkommen?

Ein passives Einkommen ist per Definition ein Einkommen, das nicht durch eine aktive Tätigkeit erwirtschaftet wird, das bedeutet man muss z. B. keine aktive Arbeitsleistung einbringen, um Geld zu erzielen. Viele passive Einkommen sind aber aus einer aktiven Tätigkeit entstanden. Klassisch sind: Erstellung von eBooks und Büchern, das Affiliate-Marketing durch den Blog oder auf YouTube, oder andere Möglichkeiten, wie ein passives Einkommen durch Dividenden, Aktien oder Immobilien. Am Anfang steht meist eine aktive Tätigkeit, wie z. B. der Aufbau eines Portfolios, das Schreiben des Buches oder der Aufbau des Blogs oder YouTube-Channels, oder ähnliches.

Eine passive Einkunftsart entsteht erst dann, wenn am Ende ein bestimmtes Produkt nicht mehr aktiv beworben werden muss, aber immer noch Einnahmen erwirtschaftet. Beispiel: Du schreibst einen Blog und die Artikel generieren von selbst durch die Google-Suche immer mehr Einnahmen, weil der Blog bekannter wird oder das Thema häufiger gesucht wird.

Die Einnahmen sind, wenn es sich um Provisionen handelt, grundsätzlich den Leistungen zuzuordnen. Als Autor bist du im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit unterwegs, aber sobald du eine umfangreichere Tätigkeit hast, bist du im gewerblichen Bereich.

Gewerblicher Bereich heißt: Die Abgabe einer Steuererklärung, einer EÜR (Einnahmenüberschussrechnung), das Ausfüllen eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und die Gewerbeanmeldung bei deiner heimischen Gemeinde. Beim passiven Einkommen gibt es sehr viele Detailfragen, die man im Einzelnen prüfen muss. Wie gesagt z. B. wenn du es im kleinen Umfang belässt, sind die Leistung nach § 22 Nr. 2 ESt steuerfrei bis 256 €. Dann die Autorentätigkeit, die im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit möglich ist, aber auch nur dann, wenn du als freier Autor tätig bist. Als Blogger, Youtuber und ähnliches bist du meist der gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen, und auch als Affiliate, weil du aktiv werbend auf die Menschen zugehst. Das ist in dem Fall eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und es liegt eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr vor.

Man muss auf jeden Fall die Einnahmen bei der Steuererklärung angeben. Es gibt zwar auch den sogenannten Härteausgleich, aber dieser ist nur bis 410 € bzw. max. 820 € mit Abschmelzung möglich. Das wird durch das Finanzamt geprüft. Es gibt immer wieder einige Steuerberater, die die Empfehlung geben: Das braucht man erst gar nicht angeben. Jedoch ist das steuerlich nicht korrekt und in der Praxis erspart man sich dann eine erhebliche Menge an Nachfragen, vor allem weil man nicht unterschätzen sollte, dass hier Kontrollmitteilungen an das Finanzamt weitergeleitet werden. Die Banken sagen hier auch: „Das ist ein gewerbliches Konto, das kündigen wir.“

Man sollte also aktiv auf die ganze Sache zugehen, damit man keine Probleme bekommt.

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

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