Prüffelder 2019 für die Steuererklärung – Steuern mit Kopf

Steuern mit Kopf, der YouTube-Channel, der dich über die Steuern in Deutschland aufklärt. Auf Steuern mit Kopf erklärt Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Die Prüffelder 2019 für die Steuererklärung 2018.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Der Grundsatz ist immer Mittwochs und Sonntags. Regelmäßig gibt es immer Freitags und 18:30 die Steuernews der Woche. Kurz und verständlich zusammengefasst.

Neben den Steuernews gibt es aber auch immer einen Livevortrag über ein bestimmtes Thema. Das Thema wechselt wöchentlich und im Steuertalk kann man dann noch über Gesetze und Regelungen diskutieren.

Prüffelder 2019 zur Steuererklärung 2018

In diesem Video findest du die Prüffelder 2019 für die Steuererklärung 2018.

Auszug aus dem Video:

Top drei der Prüffelder

§ 17 EStG – Veräußerung von Beteiligungen

Sehr häufig wurde im Jahr 2019 der § 17 des EStG genannt. Beim § 17 EStG handelt es sich um Beteiligungen an Kapitalgesellschaften die mindestens 1 % am Stammkapital darstellen. Der § 17 EStG greift dann, wenn diese Beteiligung verkauft worden ist.

Das heißt, wenn du letztes Jahr eine Beteiligung an einer GmbH, AG oder UG veräußert hast, dann stehst sehr weit oben auf der Liste der Prüffälle.

Beiträge an Versorgungswerke

Platz Nummer zwei sichern sich dieses Jahr Steuerberater, Rechtsanwälte und Ärzte. Denn das zweit häufigste Prüffeld sind Beiträge an Versorgungswerke. Das heißt, wenn du Zahlungen an ein Versorgungswerk leisten musst, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass dein Fall dieses Jahr geprüft wird.

Vermietung und Verpachtung im Erstjahr

Ich hab erst eine Immobilie verkauft, manch anderer kauft jetzt eine Immobilie. Wer letztes Jahr eine Immobilie gekauft hat, der muss sich auf Rückfragen einstellen.

Im großen und Ganzen solltes du die Unterlagen nach der Bearbeitung der Steuererklärung nicht wegschmeißen, verbrennen oder Schreddern, sondern am besten gleich griffbereit halten. Rückfragen sind vor allem bei erstmaligen Vermietern immer an der Tagesordnung.

Weitere Nennungen

Jetzt gibt es in diesem Dokument auch Felder die nur genannt wurden. Jedoch ist hier die Aufzählung der Finanzämter relativ überschaubar.

Hohe Erhaltungsaufwendungen

Erhaltungsaufwendungen sind Aufwendungen die man als Vermieter immer einkalkulieren muss. Diese kann man je nach Höhe auf drei bis fünf Jahre verteilen. Sollte man aber viel investieren, dann kann das Finanzamt auch stutzig werden. Hohe Erhaltungsaufwendungen führen regelmäßig zu Rückfragen, dieses Jahr kann es aber besonders häufig vorkommen.

Umlagen bei Vermietung und Verpachtung

Umlagen sind bei vielen Vermietern meist nur eine beiläufige Sache. Viel beachtet werden sie nicht und den Großteil der Nebenkosten zahlt auch der Mieter. Dieses Jahr sollte man aber besonders sorgfältig sein.

Vermietung von Ferienwohnungen

Weiter geht es mit einem speziellen Gebiet. Die Vermietung von Ferienwohnungen. Man bewegt sich hier immer in einer Grauzone. Sei es auf Seiten der Selbstnutzung oder die gewerbliche Tätigkeit. Dieses Jahr könnte das Problem auffliegen, wenn der Beamte sich den Fall genauer anschaut.

Doppelter Haushalt

Der doppelte Haushalt stellt immer ein Problem dar. Viele wollen den doppelten Haushalt haben und scheitern dann. Der ein oder andere ist auch beim Erstantrag nicht sauber vorgegangen. Dann könnte das böse ausgehen. Dieses Jahr stellt der doppelte Haushalt ein Prüffeld dar, deswegen sollte man die korrekte Erklärung hier besonders beachten.

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Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

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