Steuern mit Kopf, der YouTube-Channel, der dich über die Steuern in Deutschland aufklärt. Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Rammstein und die Steuern, welche Steuern zahlen Musiker und Bands?
Steuern mit Kopf – Neues Video!
Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Der Grundsatz ist immer Mittwochs und Sonntags. Regelmäßig gibt es immer Freitags und 18:30 die Steuernews der Woche. Kurz und verständlich zusammengefasst.
Neben den Steuernews gibt es aber auch immer einen Livevortrag über ein bestimmtes Thema. Das Thema wechselt wöchentlich und im Steuertalk kann man dann noch über Gesetze und Regelungen diskutieren.
Rammstein und die Steuer
In diesem Video findest du alles zur Besteuerung von Musiker und Bands, aber auch zu Rammstein und die Steuer.
Typische Fragen zu diesem Thema sind:
- Welche Steuern zahlt eine Band?
- Welche Steuern zahlen Musiker?
- Steuern für Musiker.
Auszug aus dem Video:
Musiker und Steuern?
Natürlich müssen Musiker wie jeder andere Steuerpflichtige auch Steuern zahlen. Für Musiker gibt es grundsätzlich zwei Steuerarten die zu beachten sind. Zuerst müssen wir Musiker und Bands erst einmal steuerlich einordnen.
Musiker sind grundsätzlich Freiberufler nach § 18 EStG. Das bringt für Musiker einige Vorteile gegenüber den Gewerbetreibenden nach § 15 EStG. Der erste Vorteil ist, dass ein Musiker lediglich den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen muss. Eine Gewerbeanmeldung muss er grundsätzlich nicht ausfüllen. Das Video zum „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ findest du hier oben. Welche weiteren Vorteile die freiberufliche Tätigkeit hat. Das erfährst du im Laufe des Videos.
Ertragsteuern
Fangen wir an mit der Einkommensteuer. Bei der Einkommensteuer fängt es mit dem Grundfreibetrag an. Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2019 9.168 €. Ab dieser Höhe zahlt man in Deutschland Einkommensteuer. Alles was man darunter verdient ist steuerfrei.
Der Musiker muss seinen Gewinn im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. In diesem Fall müssen die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt werden. Eine Bilanzierungspflicht ab überschreiten der Grenzen gibt es für Freiberuflern nicht.
Wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, dann wird nach den steuerlichen Korrekturen der persönliche Steuersatz angewendet. Der Steuersatz beträgt zwischen 0 und 45 % in der Einkommensteuer zusätzlich darauf noch 5,5 % Solidaritätszuschlag und 8 oder 9 % Kirchensteuer.
Wie bereits gesagt gibt es hier die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Die Einnahmen sind natürlich alles was dem Musiker zufließt. Das wären Gagen, GEMA und ähnliches. Auf der Ausgabenseite stehen dann alle Ausgaben, die für die Gewinnerzielung wichtig sind. Das können Instrumente, Software, Telefon, Hosting, Reisekosten und andere Ausgaben sein. Sollte es lediglich eine Liebhaberei sein, wenn also langfristig nur Verluste erwirtschaftet werden, dann fällt das Thema Steuern sowieso weg.
Hier nur die Anmerkung, Musiker können theoretisch auch gewerblich tätig sein, wenn die Musik nicht mehr im Vordergrund steht, sondern der Vertrieb von Merchandise. Aber hier gibt es Konstrukte, die viele Musiker verwenden. So zum Beispiel auch Rammstein. Dazu aber nach der Umsatzsteuer etwas mehr.
Umsatzsteuer
Musiker haben auch die Wahl zwischen der Kleinunternehmerregelung und der Regelbesteuerung. Das heißt, es muss keine Umsatzsteuer aufgeführt, einbehalten und abgeführt werden. Die Möglichkeit besteht, wenn die Umsätze im laufenden Jahr unterhalb von 17.500 € liegen und im nächsten Jahr voraussichtlich unter 50.000 €. Wenn auf die Kleinunternehmerregelung jedoch verzichtet wird, dann müssen monatlich, vierteljährlich oder jährliche Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht werden.
Der erste Tipp hier ist, dass Musiker meist die Regelbesteuerung wählen sollten. Musiker haben nämlich in vielen Fällen den Vorteil, dass keine 19 %, sondern 7 % Umsatzsteuer gelten. Die Folge ist dann, dass man 7 % einbehalten und abführen muss, aber den Vorsteuerabzug aus den 19 % der Eingangsrechnungen hat. Dieser Vorteil macht sich auch bei den Finanzen deutlich.
Die 7 % können grundsätzlich bei allem angewandt werden, was mit der Kunst zu tun hat. Gage für Auftritte, Gastspiele bei anderen Bands, Plattenverträge und Verwertungsgesellschaften. Die 7 % gelten nicht aber beim Vertrieb von Merchandise und CDs. Hierfür sollte man sich dann meistens einen Vertriebspartner suchen, damit man sich hier nicht andere Probleme ins Haus holt.
Es gibt aber auch umsatzsteuerfreie Musiker, jedoch muss man hier einen großen Beitrag für Kunst und Kultur leisten, damit man den Antrag auf die Umsatzsteuerbefreiung stellen kann. Ein weiterer Hinweis: freiberuflich tätige haben immer die Istversteuerung in der Umsatzsteuer, das heißt, dass hier in der Umsatzsteuer nach dem „Zufluss / Abfluss – Prinzip“ verfahren wird.
Kommen wir jetzt aber zu Rammstein. Der Band, die immer wieder polarisiert, schockiert und am Ende auch kassiert.
Rammstein GbR
Rammstein ist eine Band, die aus mehreren Musikern besteht. Damit handelt es sich in Form der Personen um Freiberufler. In Ihrer Gesamtheit sind sie aber eine Gesellschaft. Genauer gesagt die Rammstein GbR. Rammstein ist nämlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus den Mitgliedern der Band. Die Gründung einer solchen GbR braucht grundsätzlich auch keinen Vertrag, da eine GbR auch so entstehen kann.
Die Band ist damit eine normale Personengesellschaft, welche dann als „Projekt Rammstein“ die steuerlichen Pflichten hat. Die Folgen sind, dass alle Mitglieder Teil der Gesellschaft sind. Somit ist zum Beispiel die Gesellschaft Schuldner der Umsatzsteuer und nicht die einzelnen Bandmitglieder.
Die Gesellschafter haften alle mit Ihrem Privatvermögen und das grundsätzlich auch alle zu gleichen Teilen. Die Rammstein GbR besteht aus 6 Mitgliedern Richard Kruspe, Paul Landers, Till Lindemann, Christian Lorenz, Oliver Riedel und Christoph Schneider. Damit hält im Normalfall jeder 12,5 % an der Rammstein GbR.
Die Ermittlung des Gewinns erfolgt auf Ebene der Gesellschaft über eine gesonderte und einheitliche Feststellung. Es wird also hier der Gewinn der Rammstein GbR ermittelt und dann durch eine gesonderte Feststellung auf die Bandmitglieder verteilt. Dann muss im Rahmen der privaten Steuererklärung jedes Bandmitglied seinen Anteil am Gewinne aus den Gagen, GEMA und ähnlichem als Einkünfte auf Selbständiger Arbeit versteuern.
Steuertrick von Rammstein
Jetzt kommen wir aber zu dem Kniff den viele Musiker und Unternehmer anwenden. Neben der Rammstein GbR gibt es noch die Rammstein Merchandising OHG. Während die Rammstein GbR lediglich den musikalischen und damit freiberuflichen Teil übernimmt. Übernimmt die Rammstein Merchandising OHG den kompletten Vertrieb der Fanartikel.
Damit ist die Rammstein GbR nicht gewerbesteuerpflichtig und hat nur geringe Pflichten zu erfüllen. Die OHG hingegen ist das Vertriebsunternehmen, welches dann natürlich auch höhere Haftungsrisiken mit sich bringt, eine Bilanzierugspflicht hat und am Ende als gewerbliche Personengesellschaft auch Gewerbesteuerpflichtig ist. Die Verteilung des Gewinns erfolgt auch hier durch eine gesonderte Feststellung ähnlich der GbR.
Diese Trennung verwenden viele Unternehmer und auch Musiker, damit man bestimmte Teile separat veräußern und strukturieren kann. Ähnlich macht man das auch bei einer Holding. Dort gibt es die Mutter, die alle Anteile hält und dann eine Logistik Tochter, eine Entwicklungstochter, eine Vertriebstochter und weitere.
Das hat natürlich zum einen den Steuervorteil, dass man bestimmte Bereiche steuerlich besser planen kann, aber auch dass man unterschiedliche Gesellschafter mit aufnehmen kann und diese nicht immer am ganzen Unternehmen beteiligt werden müssen. Im Falle von Rammstein hat es den Vorteil, dass auf Ebene der Rammstein GbR keine Gewerbesteuer anfällt. Das sind in Berlin immerhin 14,35 % die hier anfallen und damit ca. 1 % weniger Steuerbelastung aufgrund der Anrechnung im Rahmen der Einkommensteuer.
Andere Projekte
Wenn jetzt Till oder einer seiner Kollegen an einem anderen Projekt mitarbeiten, dann kann es dort auch wieder dieselben Konstrukte geben. Sie können natürlich auch weiterhin komplett freiberuflich sein. Das ist dann jedoch eine Frage der Vertragsgestaltung inwieweit hier der Wettbewerb erlaubt ist.
Fazit
Du siehst also jeder Musiker und jede Band hat steuerliche Pflichten. Rammstein also die Rammstein GbR und die Rammstein Merchandising OHG sind davon nicht ausgenommen. Steuerlich gelten hier egal ob bei der GbR oder beim Solo-Musiker dieselben Regelungen. Bei der GbR fällt lediglich noch die gesonderte und einheitliche Feststellung an.
Musiker sind Freiberufler und damit grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig. Muss damit auch keine Gewerbeanmeldung abgeben. Die Umsatzsteuer, wenn sie anfällt, fällt normalerweise in Höhe von 7 % an bei allem was mit der Musik zu tun hat. Die Ausnahme ist der Vertrieb von CDs und Fanartikeln.
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