Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. In diesem Artikel werde ich den Begriff Scheinselbständigkei kurz erklären, damit du danach selbst einschätzen kannst, wie es bei dir aussieht.
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Scheinselbstständigkeit – Trifft das auf dich zu?
Im Video werde ich den Begriff Scheinselbständigkeit kurz erklären, damit du danach selbst einschätzen kannst, wie es bei dir aussieht.
Auszug aus dem Video:
Das Thema Scheinselbstständigkeit ist ein Problem, das viele Menschen unterschätzen, aber oft auch nicht erkennen. Die Scheinselbstständigkeit ist, wenn man nach dem Namen geht, relativ einfach erklärt: Man ist nur zum Schein Selbstständig. Dies muss dir zuerst bewusst sein, denn das bedeutet, dass du im Grunde nicht selbstständig bist. „Nicht selbstständig“ kennen wir ja aus dem Bereich des Steuerrechts, das sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – das bedeutet also, du wärst abhängig beschäftigt.
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und nur für einen Auftraggeber immer wieder dieselbe Tätigkeit ausführst, könnte man hier davon ausgehen, dass du nicht selbstständig bist und dementsprechend nur eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Das ist der klassischste Fall, wie man da hinkommt. Normalerweise ist es bei einem Selbstständigen bzw. Unternehmer so, dass er mehrere Auftraggeber hat oder einen großen Anteil, der nicht nur von einem Auftraggeber kommt. Beispiel: Du hast drei Auftraggeber, je 33/33/33, bist du im Normalfall aus der Scheinselbstständigkeit draußen.
Wichtig ist, und das ist auch der Grund, warum ich dieses Thema nicht vertiefe: Wenn du bei deiner Selbstständiger Zweifel hast, ist das günstige, was du machen kannst, ein Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung. Das darf nur der Rechtsanwalt machen, nicht der StB, denn hier handelt es sich um ein rechtliches Problem im Rahmen der Sozialversicherung.
Die kostenlose Version ohne Rechtsanwalt: Du füllst einfach das Formblatt aus. Hier der Link dazu:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0027.html
Das ist ein Fragebogen, den musste ich selbst auch schon mal ausfüllen, sowohl als DJ als auch am Anfang meiner Steuerberatertätigkeit, da ich kurzfristig für meinen vorherigen Arbeitgeber tätig war. Da wollten die wissen: Wie ist mein Zustand, bin ich scheinselbstständig oder wirklich selbstständig? Ich musste einen Teil meiner Auftraggeber offenlegen, diejenigen, die ich offenlegen durfte, und eine ungefähre Schätzung abgeben, wie die Zusammenstellung ist, z.B. 20/20/20/20/20, also gesamt 100 %. Wichtig ist im Rahmen der Scheinselbstständigkeit, dass du nicht überwiegend nur für einen Arbeitgeber tätig bist.
Aber selbst das gibt es, und jetzt werden sicher einige sagen: „Was ist denn, wenn man z. B. für einen großen Automobilhersteller arbeitet?“ o.ä. – Hier sind beispielsweise deine Angestellten ein Zeichen dafür, dass du nicht scheinselbstständig bist.
Ich möchte, wie gesagt, nicht zu tief gehen, weil es ein rechtliches Thema ist, aber es wurde häufig angefragt, deshalb wollte ich einen kleinen Beitrag darüber machen.
Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.
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Bildquelle: Pixabay