Sind Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei? – Antwort – CryptoTax

Auch nach mehr als einem Jahr der anstrengenden Aufklärung muss man das wichtigste immer wiederholen. Ich habe es zwar schon oft genug erwähnt, aber sind Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei?

Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei?

Mittlerweile haben wir auf Finanzgeflüster und Steuern mit Kopf die Aufrufe regelrecht durchbrochen. Das Video von Steuern mit Kopf wurde fast 150.000 mal angeschaut und der Artikel dazu auf Finanzgeflüster hat mehr als 200.000 Aufrufe. Diese Leistung hat sich gelohnt, vor allem da viele Fakenews im Umlauf sind.

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Was hat sich geändert?

Es hat sich rechtlich bei Kryptowährungen nicht viel geändert. Die Detailfragen wurden vom BMF und von den jeweiligen Landesbehörden nur präzisiert.

Kryptowährungen sind weiterhin nach einem Jahr steuerfrei. Das heißt, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist, dann kannst du diese steuerfrei veräußern. Es spielt hierbei keine Rolle, ob das 10 € oder 10.000.000 € sind.

Beide Fälle hatte ich schon in der Praxis abgewickelt und wurden dann schweren Herzens von dem jeweiligen Finanzamt abgewickelt. Das heißt, im Grundsatz hat sich zu diesem Thema nicht viel getan. Jedoch hat sich die ein oder andere entscheidende Sache geändert.

Finanzamt holt auf!

Was sich geändert hat, sind die Rückfragen. Während bis 2017 noch alle Steuererklärungen ohne „nervige“ Rückfragen durchgewunken wurden, hat sich der Trend geändert. Bei bisher mehr als 100 Steuererklärungen im Jahr 2018 stieg die Quote an Rückfragen von unter 0,5 % auf mittlerweile über 4 %.

Von einigen „Fachleuten“ wurde kritisiert, dass ich in meinem Video damals erwähnt habe, die Steuerfreiheit wird durch das Finanzamt festgestellt. Nach einem Jahr und den nun mehr bestätigten Reaktionen löse ich das Geheimnis auf.

Kryptowährungen baten vielen die Möglichkeit schnell und einfach enorme steuerfrei Gewinne zu erwirtschaften. Das Finanzamt hat diese Fälle wie oben erwähnt meist durchgewunken oder nach kurzen Rückfragen die Steuerfreiheit akzeptieren müssen.

Die Finanzämter prüfen jedoch jetzt verstärkt die CSV Dateien. In zwei Fällen wurden jetzt ebenfalls die Publickeys angefordert. Das sorgt für Aufwand beim Steuerpflichtigen und vor allem auch bei deren Berater. Das Finanzamt sucht jetzt nach Fehlern, die der Steuerpflichtige gemacht hat. Das Volumen spielt keine Rolle. In den genannten Fällen liegt das Volumen unter 100.000 €.

Der Grund für meine Aussage war einfach Erfahrung. Im Jahr 2017 konnte man die Steuererklärungen noch durchgewunken bekommen, das ohne Aufwand und unnötige Rückfragen. Jeder, der dem Rat damals gefolgt ist, der hat das unkompliziert geschafft und noch dazu schriftlich vom Finanzamt bestätigt bekommen. Dieses steuerstrategische wider des Gesetzestextes lässt einige Millionäre jetzt gut schlafen, da es steuerfrei ist.

Fristen aber ohne uns!

Eine Änderung ist, dass Steuerpflichtige, die steuerpflichtige Gewinne mit Kryptowährungen erwirtschaftet haben schon jetzt ihre Steuererklärungen abgeben müssen. Unabhängig davon, ob diese steuerlich vertreten waren oder nicht haben einige dieses Schreiben erhalten.

Die Frist wurde in den meisten Fällen auf Oktober festgesetzt. Bisher ist dieser Trend aber nur bei steuerpflichtigen und nicht bei steuerfreien Gewinnen der Fall.

Das Finanzamt argumentiert in diesem Fall mit dem erhöhten Interesse und einem Risiko in der Anlageform. Das Steueraufkommen von geschätzten 720 Millionen lässt wohl auch das Finanzamt hoffen.

Bitcoin = ETH = TenX = IOTA?

In Diskussionen mit Partnern, Fachleuten, Finanzbeamten und anderen ergibt sich langsam eine Trennung. Während bisher uneingeschränkt alles in einen Topf geschmissen wurde, wird dieses System schon hinterfragt. Im Urteil des EuGH und auch in der Stellungnahme des BMF wurde explizit das Wort „Währung“ oder „Zahlungsmittel“ verwendet.

Diese Wortwahl hat für interessante Diskussionen gesorgt. Es wäre denkbar, dass in Zukunft hier eine Unterscheidung getroffen wird. In diesem Zusammenhang müsste dann zwischen dem Zahlungsmittel Bitcoin, Bitcoin Cash und Monero unterschieden werden, da TenX, IOTA, ETH oder andere keine direkten Zahlungsmittel im Sinne des Gesetzes sind.

Jedoch ist das bisher nur Teil der Diskussion, aber nicht offiziell bestätigt.

Weiteres Vorgehen!

Wie immer sollte eine individuelle Steuerberatung nur im Einzelfall und durch einen Steuerberater erfolgen. Jedoch ist aufgrund des erhöhten Interesses und des Selbstschutzes weiterhin Vorsicht geboten. Die Finanzämter holen bundesweit auf. (Hier fiel Baden-Württemberg enorm auf)

Steuererklärung trotzdem abgeben, auch wenn es steuerfrei ist. Hier sollte aktiv auf das Finanzamt zugegangen werden, ansonsten könnte man sein blaues Wunder erleben. Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass Fehler des Finanzamtes bei der Steuererhebung nicht dem Steuerpflichtigen zulasten gelegt werden kann.

Wer mit offenen oder offeneren Karten spielt, der kann beruhigt sein. Das gilt natürlich besonders für große Vermögen. Jedoch eignet sich hier der Kontakt mit einem Steuerberater.

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