Steht nicht im Gesetz, also ist es steuerfrei – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. „Es steht nicht im Gesetz, deswegen ist es steuerfrei.“ – Solche Aussagen gibt es zu Hauf im Internet. Ob das stimmt, erfährst du in diesem Beitrag.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Steht nicht im Gesetz, also ist es steuerfrei

In diesem Video erfährst du, ob Fälle, die nicht im Gesetz aufgezählt sind, automatisch steuerfrei sind.

Auszug aus dem Video:

In Diskussionen und auch in den Kommentaren unter Videos von Steuern mit Kopf fällt ein Satz auf: „Das steht ja gar nicht so im Gesetz.“ Damit ist aber nicht der Gesetzeswortlaut gemeint, sondern dass der bestimmte Begriff nicht im Gesetz steht. So war es z. B. im Bereich der Kryptowährungen immer wieder so, dass einige unter den Videos kommentiert haben: „Es steht ja nicht im Gesetz, dass hier Bitcoin damit gemeint ist. Im § 23 EStG stehen also die Begriffe Bitcoin, Ethereum oder Kryptowährungen nicht drin, sondern es ist nur die Rede von Wirtschaftsgütern. Ein Wirtschaftsgut muss ja nicht unbedingt ein Bitcoin sein.“

Genauso ist es mit anderen Bereichen aus dem digitalen Zeitalter, wo man immer wieder argumentiert und versucht, hierüber eine Steuerfreiheit zu bekommen. Ähnlich war‘s auch bei dem Thema Airbnb. Viele Kommentatoren sind davon ausgegangen, dass es steuerfrei ist, wenn es nicht im Gesetz steht. Denn es steht nur die Vermietung nach § 21 EStG im Gesetz. Es steht nicht drin, dass hier auch Wohnungen darunterfallen, die über einen Dienstleister wie Airbnb vermietet werden. Diese sind natürlich auch steuerpflichtig.

Solche Kommentare liest man häufig, aber dazu muss man einfach mal sagen: Ja, es steht vieles nicht im Gesetz und das hat auch seinen Grund. Im Gesetz stehen nur bestimmte Voraussetzungen und Tatbestandsmerkmale, die erfüllt werden müssen, damit ein Gesetz Anwendung findet. Das beste Beispiel ist der § 15 EStG. Denn hier steht auch nicht, dass die Einkünfte als Bäcker oder als KFZ-Händler gewerbliche Einkünfte sind. Fallen diese dann nicht darunter, weil es in dem § nicht aufgelistet ist?

Im § 15 steht, dass jede Tätigkeit, die selbstständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und einer Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr stattfindet, aber gleichzeitig keine Land- und Forstwirtschaft, keine freiberufliche Tätigkeit und keine Vermögensverwaltung vorliegt gewerblich ist.

Dementsprechend wird über den § 15 alles ausgeschlossen, was es nicht ist und der Rest fällt darunter, wenn z.B. eine gewerbliche Tätigkeit ausgeführt wird. D.H. z.B. ein Autohändler eröffnet ein Geschäft und will seinen Handel betreiben tut er dies selbständig. Zur Nachhaltigkeit: Er hat vor, dies nicht nur einmalig zu machen, sondern immer und immer wieder. Er hat darüber hinaus nicht nur einen Wohlfahrtsgedanken sondern will natürlich auch Gewinne erzielen. Die Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr: Er wird versuchen, Käufer in seinen Laden zu holen, damit sie ihm die Autos abkaufen. Dies ist natürlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit, keine freiberufliche Tätigkeit, denn diese sind nach § 18 nur bestimmte Fälle wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte usw., und es ist auch keine Vermögensverwaltung, wie z.B. bei Aktien, Vermietung oder buy and hold bei Kryptowährungen.

Nur weil der genaue Begriff nicht im Gesetz steht, heißt das nicht, dass es steuerfrei ist, sondern ist womöglich unter einem anderen § einzuordnen.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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