Steuerhinterziehung – Selbstanzeige – Was ist zu tun? – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Als Steuerberater für Kryptowährungen hat mich ein Thema die letzten Jahre beschäftigt – die Selbstanzeige. Selbstanzeigen haben bei uns in der Kanzlei stark zugenommen, vor allem auch für neue Mandanten, da sie Gewinne aus Kryptowährungen eingefahren haben. Doch was ist die Selbstanzeige, wie läuft sie ab und was musst du dabei wissen? Das erfährst du in diesem Video.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Steuerhinterziehung – Selbstanzeige – Was ist zu tun?

Auszug aus dem Video:

Die Selbstanzeige hat durch die Steuerhinterziehung von Uli Hoeneß, Alice Schwarzer, aber auch große Fußballstars wie Ronaldo und Mesut Özil ihre Bekanntheit erreicht. Eine Steuerhinterziehung ist es dann, wenn entweder steuerlich relevante Informationen dem Finanzamt nicht oder nicht vollständig mitgeteilt werden.

Steuerlich relevante Informationen können zum Beispiel sein:

  • Du hast Einkünfte, die steuerpflichtig sind, hast sie in deiner Steuererklärung aber gar nicht oder vielleicht zu niedrig angegeben.
  • Du hast Informationen über Zuschüsse oder ähnliches falsch oder gar nicht erklärt, und dir entsteht dadurch ein steuerlicher Vorteil.
  • Du hast Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht, die jedoch zu 100 % dem Privatbereich zuzuordnen sind.
  • Du hast den falschen Steuerbescheid genutzt, um bestimmte Mittel zu beantragen oder zu nutzen.

Kann man eine Steuerhinterziehung „bereinigen“?

Ja, das kannst du im Rahmen einer Selbstanzeige tun. Wichtig zu wissen ist, dass im Jahr 2019 nur noch die vollumfängliche Selbstanzeige gibt und nicht mehr wie es früher war, dass du das beispielsweise im Rahmen bestimmter Einkünfte das Ganze nacherklärt hast und dann nur teilweise eine Selbstanzeige durchgeführt hast. Wenn du heute eine Selbstanzeige machst, muss diese vollumfänglich sein. Vollumfänglich heißt, du musst „die Hosen runterlassen“.

Eine Selbstanzeige ist möglich, wenn du deine steuerliche Situation vollständig offenlegst. Handelt es sich um eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, betrifft es die letzten zehn Jahre, geht es um eine fahrlässige Steuerhinterziehung bzw. leichtfertige Steuerverkürzung, betrifft es fünf Jahre. Diesen Zeitraum musst du offenlegen.

In der Praxis kommt immer seltener die fahrlässige Steuerhinterziehung vor, weil heutzutage das Finanzamt so argumentiert: „Der Steuerpflichtige hätte es wissen müssen, sich erkundigen müssen, ob ein bestimmter Sachverhalt, zum Beispiel Kryptowährungen, steuerpflichtig ist oder nicht“.

Die Selbstanzeige ist dann möglich, wenn du alles offenlegst. Wenn du vorher falsche Steuererklärungen abgebeben hast, musst du diese korrigiert abgeben. Und wenn du vorher noch gar keinen Steuererklärungen abgegeben hast, musst du dies nachholen und alles offenlegen.

Welche Steuern betrifft eine Selbstanzeige?

Die Selbstanzeige umfasst alle Steuerarten. Das heißt Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer usw. In der Vergangenheit gab es häufig Fälle von Selbstanzeigen, weil vom verstorbenen Verwandten noch ein Depot in der Schweiz oder ähnliches gefunden wurde oder man es zunächst wissentlich nicht angeben wollte.

Brauche ich einen Steuerberater & Rechtsanwalt?

Je nach Art und Umfang der Selbstanzeige müssen dann ein Rechtanwalt und ein Steuerberater ins Boot geholt werden. Es empfiehlt sich zumindest einen Steuerberater ins Boot zu holen, da die Steuererklärungen sauber und korrigiert abgegeben werden, damit man auf der sicheren Seite ist. Denn wenn man alles offenlegt, kann man davon ausgehen, der Steuerberater gibt die Steuererklärung richtig ab, hält die Fristen ein und berechnet auch die Steuernachzahlungen richtig. Denn es gibt an dieser Stelle auch Zusatzbeträge, die anfallen. Das sind zum einen Zinsen und zum anderen die Strafsteuer, die zusätzlich gezahlt werden muss.

Zinsen
6 % p.a., was bei 10 Jahren 60 % bedeutet

Strafsteuer
10 % bis 100.000 € Steuerhinterziehung
15 % zw. 100.000 und 1.000.000 €
20 % ab 1.000.000 €

Sollte es sich um eine größere Steuerhinterziehung handeln, ab 25.000 € pro Jahr, sollte man sich schon überlegen, einen Rechtanwalt hinzuzuziehen, denn die steuerstrafrechtliche Situation ab 100.000 € Steuer pro Jahr betrifft auch die Thematik der Haftstrafen.

Wie läuft eine Selbstanzeige ab?

Du gehst zum Steuerberater und sagst beispielsweise: „Lieber Steuerberater, mir ist aufgefallen, dass ich da noch ein Erbe bzw. Einnahmen hatte, die ich nicht richtig erklärt habe und möchte das nachholen.“ Dann zeigst du ihm alle Einkünfte und die Steuererklärungen aus den betroffenen Jahren und er wird das Ganze für dich korrigieren. Sollte der Steuerberater feststellen, dass es sich um eine umfangreiche Steuerhinterziehung handelt, kann er den Fall selbst regeln, sofern er Fachberater für dieses Thema ist, oder er zieht einen Rechtsanwalt hinzu, der sich damit auskennt. Du gehst dann sozusagen mit diesem „Team“ in die Verhandlung mit dem Finanzamt.

Es geht dann im ersten Schritt um die Nachzahlung der Steuern, Zinsen und Strafen damit das Verfahren von beiden Seiten gütlich stattfindet – im besten Fall sind die Steuern schon gezahlt bevor der Sachbearbeiter beim Finanzamt den Fall am Tisch hat.

Bei einer sauberen Selbstanzeige endet das Verfahren meist mit einem Steuerbescheid und einem Schreiben vom Finanzamt, in dem nochmals der erhobene Zeigefinger kommt. In wenigen Fällen geht es dann in ein Strafverfahren über weil das Finanzamt noch weitere Informationen haben will, hat oder der Mandant dann etwas unterschlagen hat.

Mandant hat das Jahr davor vergessen – Praxisfall. Ich selbst habe solche Verfahren schon öfter durchgeführt und arbeite da mit Rechtsanwälten zusammen, denn die strafrechtliche Situation kann schon sehr heikel sein. Da sollte man den Fachmann zur Hand haben.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay