Steuerliche Anpassung 2020

Werbungskosten

Jedes Jahr werden steuerliche Freibeträge und Grenzen angepasst. In der nachfolgenden Aufzählung des BMF erhältst du einen Überblick auf was du dich im Jahr 2020 einstellen musst.

  • des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.408 Euro),

Für Steuerpflichtige in Deutschland heißt das, dass erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 9.408 € Steuern gezahlt werden müssen. Jeder der weniger verdient zahlt in Deutschland 2020 keine Steuern.

  • der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.906 Euro bzw. 7.812 Euro),

Für jedes Kind hat man damit ab dem Jahr 2020 7.812 Euro mehr zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um die Kombination von Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag, wenn diese günstiger sind als das Kindergeld.

  • der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (Anhebung auf 56.250 Euro),
  • beim Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,1 %),
  • der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG West – (Anhebung auf 82.800 Euro) und der Beitragsbemessungsgrenze Ost – BBG Ost – (Anhebung auf 77.400 Euro).

Die Punkte können hier in der Quelle beim BMF nachgelesen werden.

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