Steuerliches FAQ zu Bitcoin – Damit ist alles beantwortet!

Steuerliches FAQ zu Bitcoin – Es gibt tausende von Fragen im Bereich Blockchain und Steuern in Deutschland, hier die wichtigsten Antworten! Wie ist es, wenn du mit TenX bezahlst? Ist jeder Tausch steuerbar?

Solltest du die Grundlagen noch nicht kennen, dann findest Du sie hier. Dieser Artikel ist nur eine Ergänzung zu offenen Fragen.

Die wichtigsten Fragen zu Bitcoin und Steuern!

In Deutschland ist das Steuerrecht leider sehr schwerfällig. Das heißt, dass es oft sehr kompliziert ist, aber vor allem auch praxisfern ist. Das führt für Steuerpflichtige in Deutschland zu vielen Nachteilen. Vor allem dann, wenn viele Steuern fällig werden und zum anderen, viel Verwaltungsaufwand damit verbunden ist.

Steuerpflicht erst bei Tausch in Euro?

Die wichtigste Frage ist aber, wann wird die Steuer fällig? Hier hält sich hartnäckig das Gerücht, dass erst bei der Umwandlung in FIAT die Steuer anfällt. Das soll heißen, dass solange man nur zwischen den Coins und TOKENS tauscht, fällt keine Steuer an. Hierzu kann ich nur sagen, schön wäre es!

Der Gesetzgeber sieht das anders, wie könnte es auch anders sein. Der Gesetzgeber unterscheidet in diesem Fall nicht zwischen FIAT und Coins, sondern sagt, dass egal, ob du von Coin in Coin oder in FIAT tauscht, es ist immer ein steuerbarer Vorgang.

Für diejenigen die das nicht glauben, hier ein anderes Beispiel. Nach der Logik würde es auch heißen, dass beim Tausch von Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist auch keine Steuer anfällt. Hier kann man nur sagen, schön wärs, aber leider hält der Fiskus auch hier die Hand auf. Zu diesem Beispiel gibt es genügend Urteile, welche sich auf Kryptowährungen übertragen lassen.

Kauf mit einer Debitkarte?

Sei es über TenX, XAPO oder Wirex, der Trend mit Bitcoin zu zahlen steigt. Das liegt auch daran, dass der Wert steigt und dadurch jeder mehr ausgeben kann, als er verdient und das auch noch steuerfrei? Das wäre schön. Doch gilt auch hier dieselbe Logik, das Bezahlen ist ein steuerbarer Vorgang. Wenn dieser Vorgang innerhalb von einem Jahr passiert, dann handelt es sich auch hierbei um einen steuerbaren Vorgang und es ist eine Steuer zu entrichten. Ganz einfach.

Der Vorgang ist nämlich nicht, Geld (Coin) gegen Ware, sondern Coin wird umgetauscht in FIAT und damit die Ware bezahlt. Das ist der Vorgang und damit eine Veräußerung von Coins im Zeitpunkt der Anschaffung des neuen Wirtschaftsguts.

Mining steuerfrei?

Auch das Gerücht, dass Mining steuerfrei sein soll hält sich hartnäckig. Hierzu kann ich nur sagen, Jein. Hier greift der § 22 Nr. 3 EStG. Das heißt, wenn der Überschuss aus dem Mining unter 256 € liegt, dann ist dieser steuerfrei. Jedoch muss man hier aufpassen. Sollte das Mining gewerblich sein, dann greift diese Vorschrift nicht. Im Normalfall gilt daher, dass das Mining steuerpflichtig ist. Mehr dazu findest du hier.

Mining wann zu versteuern?

Ähnlich wie bei der Frage der Besteuerung von normalen Tauschvorgängen gilt auch beim Mining die Fiktion, dass die Einnahme im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern ist. Das heißt, auch hier ist es egal, wann die Coins in Euro getauscht werden. Die Steuerpflicht tritt im Zeitpunkt des Zugangs auf der Wallet ein.

Das heißt, in dem Zeitpunkt in dem Du die Coins in FIAT tauschen könntest hast du die Einnahme zu versteuern. Es gibt hier keine Ausnahme und jegliche andere Aussage ist falsch. Der Tauschvorgang ist hier, nämlich Rechenleistung gegen Coin. Wer ansonsten dieser Logik folgt, könnte sich auch steuerfrei in Immobilien, Gold, Autos oder anderem bezahlen lassen. Schön wärs.

Cloudmining?

Cloudmining ist immer ein Thema, wo man auf gespaltene Ansichten trifft. Ich selbst habe einen kleinen Vertrag bei Genesis. Steuerlich gilt auch hier das ähnliche wie beim Mining. Bis 256 € kann das steuerfrei sein, darüber ist ähnlich wie das Mining zu behandeln. Die Frage der Betriebsstätte ist noch nicht geklärt, aber hier ist man auf der sicheren Seite, wenn man es Deutschland erklärt.

Aufzeichnungen?

Der Laie hat immer das Problem, dass er sich viel zu viele Gedanken über Steuern macht oder zu wenig. Das Thema Aufzeichnungen hat Ausmaße angenommen, welche nicht mehr üblich sind. Was muss man eigentlich alles aufzeichnen, damit man hier einen Nachweis hat, der auch bei der Steuer standhält?

Das einfachste ist eine Excel-Liste. Ja das ist recht simpel gesagt, aber so ist es auch. Im ersten Schritt reicht eine reine Excel-Liste, um das ganze nachzuvollziehen. Aufzeichnen muss man dazu die Menge der gekauften oder verkauften Coins, den Gegenwert in Euro und den Tag an dem der Coin gekauft und verkauft wurde.

Das war das ganze Geheimnis der Aufzeichnung. Es gibt zwar auch technische Lösungen und Anbieter im Internet. Jedoch ist man da schon wieder bei dem Problem, will ich wirklich, dass jemand anderes weiß, wie viele Kryptos ich habe? Will ich wirklich Geld dafür ausgeben, was ich auch mit einer kleinen Excel-Lösung hinbekomme?

Sollte das Finanzamt dann doch nachfragen, was bei privaten Veräußerungsgeschäften sehr sehr selten vorkommt, dann kann das Ledger bzw. das Orderbuch nachgereicht werden. Es muss hier kein besonderer Nachweis oder Beleg vorgelegt werden. Sollte das Finanzamt dann diesen Sachverhalt nicht glauben, dann müssen sie diese Informationen selbst anfordern. Seit neuestem Wissen wir, dass die Exchanges diese Daten auch bereitwillig herausgeben.

Das wichtigste ist, solange Du Deiner Mitwirkungspflicht nachkommst, kann dir das Finanzamt auch keine Probleme machen.

Steuerhinterziehung!

Ein Thema, das viele immer vergessen ist, Facebook und YouTube sind öffentliche Netzwerke. Jeder, der will, kann auch ohne sich anzumelden diese Kommentare einsehen. Zudem eröffnet das Netzwerkdurchsuchungsgesetz von Herrn Maas auch dem Finanzamt neue Möglichkeiten.

Exchanges werden die Daten auch an das Finanzamt herausgeben, wenn eine Anfrage gestellt wird. Punkt. Jeder, der noch im Glauben ist, dass das Finanzamt nicht den Zugriff auf die Daten hat, der ist sehr naiv. Zweitens es reicht eine Verknüpfung zu dir und man kann über die Blockchain alles nachverfolgen. Punkt.

Du solltest daher nicht bei jeder Gelegenheit veröffentlichen, dass du Steuern hinterziehen willst. Nach § 370 AO ist auch der Versuch schon strafbar. Zu diesem Thema kann ich nur sagen, dass die die am lautesten schreien meistens dann die meiste Angst bekommen. Von daher nicht zu laut bellen.

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Das ist auch interessant für dich „Das Schneeballprinzip“ oder „Geld sparen beim Umzug„.

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48 Meinungen zu “Steuerliches FAQ zu Bitcoin – Damit ist alles beantwortet!

  1. Ernesto87 sagt:

    Hallo Roland,
    besten dank für den ausführlichen Artikel. Wie sieht das aus beim Cloud Mining.

    Wenn man als Privatperson bei einem Anbieter wie Genesis, welcher außerhalb Deutschlands sitzt, sich ein Konto einrichtet:

    Muss lediglich der Gewinn als Einkommen mit versteuert werden?
    Oder gilt das auch direkt als unternehmerische Tätigkeit, sodass ein Gewerbe angemeldet werden muss?

    Freue mich auf deine Antwort zu dem Thema.

  2. Daniel Eckhardt sagt:

    Hallo Roland, vielen dank für diese ausführliche Erklärung, aber auch hier habe ich eine einzige frage auf die ich noch keine Antwort gefunden habe.

    und zwar im Bereich Mining. ab wann muss ich auf welchen Coin die steuer bezahlen. Muss ich sobald ich einen Coin geschürft habe, diesen dokumentieren wann er auf meinem Wallet eingeht und welcher kurs da grade war, oder muss ich nur Dokumentieren wieviel Coins ich zu welchem preis verkauft habe? Überall komm ich immer nur auf das FiFo verfahren, aber ich kauf die coins ja nicht sondern schürfe sie ja. Mein vorhaben ist nämlich ein Teil wieder zu reinvestieren und ein Teil als „gehalt“ auszuzahlen, will aber natürlich da auch steuerlich nichts falsch machen das das finanzamt über kurz oder lang mein gewerbe dicht macht weil ich irgend ner nachweiß pflicht nicht nachkomme oder so

    Lg
    Daniel

  3. Pingback: Besteuerung von Kryptowährungen (Bitcoin und Steuer) | Finanzgeflüster

  4. Mex sagt:

    Wenn man auf einer Börse tradet, also Bitcoins gegen andere Coins tauscht usw… wie soll man denn da dann den Überblick behalten bzw. wie soll man da wissen, was genau zu versteuern ist?

  5. Pingback: Bitcoin jetzt kaufen? Sollte man jetzt noch Kryptowährungen kaufen? | Finanzgeflüster

  6. Christian sagt:

    Sehr umfassend und leicht verständlich geschrieben. Vielen Dank dafür schon einmal. Ich habe jedoch noch eine Frage zur Aufzeichnung in einer Excel Tabelle. Im Text steht man soll beim Tausch von Coins den Gegenwert in Euro erfassen. Nun stellt sich mir jedoch die Frage, wie genau soll ich den Gegenwert bestimmen?? Bei GDAX wäre es ja beispielsweise ziemlich klar und einfach wenn ich Bitcoins gegen Euro tausche.
    Was ist jedoch wenn ich beispielsweise auf Poloniex btc gegen strat tausche? Auf Poloniex wird nicht mit Euro gehandelt und somit kann ich auf dieser Börse auch nicht den aktuellen Gegenwert in Euro bestimmen. Wenn ich den Tauschwert btc/eur auf GDAX und bitfinex vergleiche, ergeben sich in der Regel ziemliche Unterschiede. Kann man sich nun den niedrigsten Preis, der im Internet verfügbar ist, heraussuchen oder einfach immer den Wert von der gleichen Exchange nehmen oder wie läuft das?
    Bei cointracking.info habe ich in der faq gelesen, dass in der Standardeinstellung ein Durchschnittspreis für Bitcoin für die Berechnung angenommen wird.
    Für das manuelle Eintragen in der Exceltabelle wäre das Bestimmen des Durchschnittpreises viel zu zeitaufwendig.

  7. Pingback: Investieren in Kryptowährungen - das mache ich! | Finanzgeflüster

  8. Janek sagt:

    Hallo Roland,

    danke für die gute Aufbereitung des Themas. Zwei Fragen hätte ich dennoch:

    1. Erhöht der Gewinn aus Spekulationsgeschäften (SG) ingesamt das zu versteuernde Einkommen, so dass sich auch der ESt-Satz erhöht? Dann würden Gewinne aus SG auch zu einer höheren Steuerbelastung für das Primäreinkommen führen. Oder wird einfach nur der persönlicher ESt-Satz auf die Einkommensklasse SG angewendet?

    2. Gibt es für Einkommen aus SG eine Art Gewinn- oder Verlustvortrag über die Jahre oder müssen realisierte Gewinne immer im gleichen Jahr angesetzt werden?

    Besten Dank
    VG Janek

  9. Max sagt:

    Ich benutze Bitcoin seit 2013. Und ich meine tatsächlich „benutze“, so wie es mal gedacht war – als Währung, nicht als Spekulationsobjekt. Damals waren die Kurse so niedrig, das ganze so neu, die Zukunft so ungewiss, dass ich mir keine Gedanken darüber gemacht habe, jede Bewegung irgendwie zu registrieren. Und Bewegungen hatte ich viele. Käufe auf verschiedenen in- und ausländischen Börsen und von Privatpersonen, Tausch gegen andere Kryptos, sogar verschenkt habe ich etliche „Bitcent“ um Leuten einen Einstieg zu geben. Und natürlich jede Menge Einkäufe, d.h. ich benutzte Bitcoin als Zahlungsmittel für alles mögliche vom sprichwörtlichen Kaffee, Restaurantrechnungen, Software bis zu Flugtickets.

    Natürlich sind dabei auch ein paar Bitcoin „hängengeblieben“ und nach der Kursexplosion erwäge ich das erste Mal, einen größeren Teil davon zu verkaufen. Im letzten Jahr habe ich keine nennenswerten Transaktionen mehr gehabt, weil Bitcoin durch den Entwicklungsstillstand als Währung leider unbrauchbar geworden ist.

    Muss ich da jetzt wirklich im Nachhinein per FIFO-Methode über hunderte Transaktionen meinen Einkaufspreis ausrechnen? Und wenn ich gar nicht mehr weiß, wie hoch all die Rechnungen in Fiat waren? Oder kann ich sagen „Meine Coins hatten zwar früher viel Zahlungsverkehr, liegen aber nun seit über einem Jahr fest, also muss ich das auch nicht mehr so genau auseinanderklamüsern“?

    Hab ich bei meinem Kaffeekauf 2014 unwissentlich das Finanzamt beschissen?

    Und mal ganz allgemein:
    Wenn sich Kryptowährungen als das etablieren sollten, was der Name verspricht – Währungen – kann mann doch nicht von den Leuten verlangen, bei jeder Kugel Eis aufzuschreiben, was in dem Moment gerade der Wechselkurs zum Euro war. Und wie verhält sich das eigentlich mit anderen Währungen? Sagen wir mal, ich tausche EUR in USD. USD steigt gegenüber EUR kräftig an. Auf der nächsten USA-Reise kauf ich damit ein. Muss ich da auch bei jedem Hamburger festhalten, was gerade der Wechselkurs war, um „Gewinn“ vom ursprünglichen Euro berechnen zu können?

  10. Jakob sagt:

    Hallo,

    Kann mir einer erklären wie es mit dem Tausch von kryptowährung aussieht??
    Ich verstehe das Ganze nicht so richtig.
    Nehmen wir mal an ich habe 1eth und tausche den gegen eine andere währung zb ltc und kriege dafür 2,343 ltc.
    Is das nun steuerpflichtig?? Habe hier doch keinen gewinn gemacht da ich doch lediglich währung getauscht hab. Wie euro in dollar.
    Muss ich dann hier wenn ich das innerhalb einers jahres mache es in der Steuererklärung angeben???

    Ich wollte zb ab 19 .12.2017 3 verschiedene währungen kaufen btc eth und ltc. Und dann einen teil der eth in eine andere oder mehrere währungen tauschen. Alles dann nach über einem jahr verkaufen. Was hat es nun mit dem tausch der währungen auf sich. Müsste ich den tausch wenn er 2018 stattfindet in der Steuererklärung 2018 aufführen???? Obwohl kein gewinn vorhanden ist zum zeitpunkt?? Verkaufen würde ich erst nach über einem jahr.

    Gruss Jakob

  11. Bastian sagt:

    Guten Tag, zuerst einmal vielen Dank für die guten und ausführlichen Informationen.
    Wissen Sie ob es bspw. Sonderregelungen bezüglich Tokens/Coins mit Zinseszinseffekt gibt?
    Im direktem Falle geht es um den Indexfond c20.
    Gilt hier auch die Steuerfreiheit nach 1 Jahr, oder gibt es hier andere Regulierungen?

    Gruß Bastian

  12. Cryptomoth sagt:

    Wann müssen die Steuern beglichen werden?
    Wenn ich durch Traden tausende von „realisierten“ Gewinnen erzeuge, aber keinen Cent davon besitze, also auf dem Konto habe, kann ich jawohl kaum darauf schon die Steuern zahlen?!?!

  13. Roland sagt:

    Steuern werden bei jedem Trade fällig. Die Bezahlung findet am Ende des Jahres mit der Steuererklärung statt. Ob Du Euro oder ETH hast, das ist dem FA egal, Steuern werden in Euro gezahlt.

  14. Pingback: Besteuerung von Cloud Mining! - Genesis, Hashflare und Bitclub! | Finanzgeflüster

  15. Rezz sagt:

    Ich habe 0,1 Bitcoin gekauft und an mein jemand anders versandt / verschenkt ,der sie dann wiederrum in Ripple umgewandelt hat. Wie wird das dann bestuert?

  16. Chris sagt:

    Wie sieht es mit den Steuern beim Bitcoin Lending aus? Wenn ich z.B. jeden Tag 0,01 btc Zinsen erhalte, rechne ich an jedem Tag des erhalt in Euro um (mit dem jetzigen Kurs) und gebe das in der Steuererklärung an? Wenn ich diese Zins-BTC dann später ausgebe und der Kurs gestiegen ist, muss ich dann wieder Steuern zahlen?

  17. Janina sagt:

    Hey Jakob,

    Ja, das ist steuerpflichtig. Du solltest daher den Einkaufspreis von Währung 1 gegenüber dem Preis am Tag wo du Währung 1 gegen Währung 2 tauscht gegenüberstellen und den theoretischen Gewinn berechnen. Das Finanzamt wertet es quasi als Verkauf von Währung 1 gegen Euro und von diesen Euro Einkauf von Währung 2.
    Damit ist es steuerpflichtig, wenn du tauscht bevor 1 Jahr um ist. Macht da so Sinn?

    LG Janina

  18. gcter sagt:

    Hallo Roland,

    wie sieht es mit der Besteuerung von „Faucets“ aus? Also den Gratis-Coins für das besuchen von Webseiten.

    – Sind die Coins als Einnahme unter „Sonstige Einnahmen“ zu verbuchen, auch wenn diese im Cent Bereich liegen?
    – Wann muss ich die Coins in der Steuer angeben?
    Erst wenn ich über Sie in meiner Wallet verfüge oder wenn diese bereits in meinem Konto bei den Faucetanbieter liegen, also quasi nach jedem Besuch der Webseite?
    – Aktuell sind die Coins aus den Faucets in der Regel nur ein paar Cent bis Euro Wert, aber bei den Steigerungen in den letzten Jahren können dort ordentliche Beträge zustande kommen. Muss auf die nachträgliche Wertsteigerung bei einer Veräußerung Steuer gezahlt werden?

    Leider lässt sich zu diesen Themen nichts finden, ich hoffe du kannst dir kurz für meine Fragen Zeit nehmen.

    Vielen Dank

  19. Alex sagt:

    Hi,

    ich hab da mal ne Frage. Ich habe mal ein wenig Geld in Kryptos investiert so zum Spaß, dann in so sachen wie Bitconnect, in ein paar Lending ICOs usw…Sagen wir aus einem kleinen 3-Stelligen Betrag ist mittlerweile ein 5-stelliger geworden.
    Was passiert nun wenn ich nichts, also wirklich nichts aufgezeichnet habe und mir das aber trotzdem auszahlen lassen möchte? Also keine Steuerhinterziehung sondern schon über Finanzamt usw… aber halt eben nix mehr habe ausser das was ich auf meinem Wallet hab. Einige Transaktionen gibts sicher noch zum einsehen, aber ich habe bei ICOs auch Coins getauscht mit anderen Leuten usw… usw…

  20. der sagt:

    Beim Schürfen macht man bei den hießigen Strompreisen eh nur Verlust (maximal 0-Summe) – also wo kein Gewinn da auch keine Steuern! – Right?

  21. der sagt:

    Adam Riese – man rechne es einfach aus. Zum Beispiel gibt es im Netz viele Rechner, die aus Strompreis und Hashrate den ungefähren Profit ermitteln können. Meiner ansicht gibt es keine Währung, die sich in DE wirklich gewinnbringend schürfen lääst! Kennen sie denn eine ?

  22. der sagt:

    Was machen eig. diejenigen, die das Geld bis Ende des Jahres wieder verspielen ala, ich mach ein Trade und viel Gewinn und geh dann in eine Coin die abkratzt, Totalverlut – heißt dann Privatinsolvenz, wenn man seine Steuern nicht zahlen kann? 😀

  23. kalle sagt:

    Hab auch eine Frage.
    Wie berechne ich als Student mit nicht ESt pflichtigen Minijob meinen individuellen Einkommensteuersatz?

  24. Mat sagt:

    Es hält sich das Gerücht, dass der Handel über verschiedene Börsen steuerlich getrennt zu betrachten ist. Also coins, die auf Börse A gekauft wurden, müssen 1 Jahr gehalten werden, unabhängig davon, ob ich auf Börse B schon früher coins erworben habe. Kann ich mir nicht vorstellen?

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  26. Thomas sagt:

    Hallo Roland,
    Zuerst einmal herzlichen Dank für das zusammentragen und aufbereiten der Informationen.
    Worüber ich im Netz bisher keinerlei konkrete Informationen gefunden habe ist das Thema Masternodes.
    Hier gibt es ja die Info dass, ähnlich wie beim staking, die coins 10 Jahre zur Steuer verpflichtet sind, sollten sie in dieser Zeit veräußert werden.
    Aber um was geht es hier?!
    Sind mit den 10 Jahren Haltefrist alle coins gemeint mit deren Hilfe staking oder Masternodes betrieben wurde?!
    Oder sind rein die Erträge die hier raus kommen die ersten 10 Jahre zur Steuer verpflichtet?!
    Evtl kann mir hier jemand helfen und etwa Licht ins dunkle bringen.
    Lg,
    Thomas

  27. George Kara sagt:

    Hallo Janina,

    das bedeutet doch aber, wenn man innerhalb von 2 Tagen Coins (zB Eth) kauft und in andere Coins tauscht, dann sieht die Rechnung wie folgt aus?:

    1.1.2018 kauf 1 ETH (ETH Kursbeispiel 300€) bei bitcoin.de = 300€
    3.1.2018 Tausch ETH in TRX (ETH Kurs an diesem Tag 290€) = 290€
    =-10€ (Verlust) + Verluste aus Transaktionen und Gebühren (Transaktionsgebühren für das senden von Bitcoin.de an die Wallet und versenden von der Wallet an zB Coinbase/Exchange, Tauschgebühren bei Coinbase, Transaktion bei Übertrag in eine Wallet).

    Also in dem Falle wäre ein Verlust angefallen und wenn ich jetzt TRX 1 Jahr halte (also bis zum 3.1.2019, dann ist das steuerfrei und wenn ich dann in Eth tausche und dann in Fiat, dann fallen im Prinzip keine Steuern an, weil meistens innerhalb von Minuten der Kurs (Eth/Eur) nicht explodiert, sondern ggfs ein Umtauschverlust.

    Habe ich das richtig verstanden?

    LG
    George

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  34. Matt sagt:

    Hallo ,
    Wie ist es mit der Besteuerung von Kryptos wenn ich nach der Anschaffung sie zum Cold Wallet transferiere (aus Sicherheitsgründen) und sie da über ein Jahr lasse und erst dann umtausche/verkaufe um wieder zum FIAT zu kommen ?

    Matt

  35. Andreas Müller sagt:

    Die Ausführungen zum Steuerrecht im Bereich Krypto läßt eine Frage offen: Wie werden Erträge aus Arbitrage-Handel besteuert?

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