Steuern sparen mit Denkmalschutz-Immobilie bei Selbstnutzung – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Was sind die Vorteile des Denkmalschutzes bei Selbstnutzung, wie kann man Steuern sparen und wie berechnest du deinen Steuervorteil? Das erfährst du in diesem Artikel.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Steuern sparen mit Denkmalschutz-Immobilie bei Selbstnutzung

Auszug aus dem Video:

Es wurde lange Zeit immer wieder über die Denkmalschutzimmobilie diskutiert und als Steuersparmodell verkauft. Kommen wir also zu der Frage, was eine Denkmalschutzimmobilie ist und wie sich das steuerlich bei dir auswirkt.

Eine Denkmalschutzimmobilie ist, wie der Name schon sagt, eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht. Der große Vorteil bei Denkmalschutzimmobilien ist aktuell, dass der Kaufpreis relativ niedrig ist. Das heißt man hat einen sehr geringen Kaufpreis und kann günstig an Wohnraum kommen. Der Nachteil ist aber, dass im Rahmen des Denkmalschutzes Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Immobilie auf Vordermann gebracht wird. Das bedeutet, dass du noch massiv Geld hineinstecken musst, was du dann aber mehr oder weniger vergünstigt wiederbekommst. Im Rahmen der Selbstnutzung kannst du das Objekt nicht abschreiben wie bei der Vermietung und Verpachtung. Hier gibt es aber eine Möglichkeit über die Sonderausgaben.

Der entscheidende Vorteil, ergibt sich durch die „Denkmalschutz-AfA“. Denn diese AfA ist nach § 10f EStG so gelagert, dass die „Abschreibung“ der Sanierungsmaßnahmen auch bei Selbstnutzug eine steuerliche Wirkung entfalten. Sollten also die Voraussetzungen der Denkmalschutz-AfA erfüllt sein, dann kannst du diesen Vorteil nutzen. Bei der Selbstnutzung betrifft es dann aber die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.

Wie berechnest du aber jetzt deinen Steuervorteil? Nehmen wir an du steckst 100.000 € in die Immobilie für die Sanierung. Dann wirken sich hiervon 9 % in den folgenden 9 Jahren aus. Das heißt, dass du jedes Jahr einen steuermindernden Effekt erzielst. Der Effekt lässt sich dann weiter berechnen, wenn man die Sonderausgaben von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abzieht. Rechnen wir das ganze vereinfacht.

Bei einem Spitzensteuersatz von 50 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hast du ca. 4.500 € Steuerersparnis. Das ist natürlich schon ein großes Volumen, mit dem du Steuern sparen kann. Im nächsten Video geht’s dann um die Denkmal-AfA bei vermieteten Immobilien und welchen Fehler viele Investoren bei der Beurteilung machen.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay