Umsatzsteuer in Deutschland, was Du wissen solltest!

Die Umsatzsteuer in Deutschland ist die zweitgrößte Einnahmequelle der Bundesrepublik. Das macht die Umsatzsteuer damit zu einem wichtigen und vor allem auch interessanten Bereich im deutschen Steuergesetz. Man sollte sich damit mal etwas näher befassen.

Umsatzsteuer als Verkehrssteuer

Jeder Einwohner in Deutschland hat mit der Umsatzsteuer zu tun. Das liegt daran, dass die Umsatzsteuer bei jeder Transaktion anfällt. Wobei das aber auch nicht ganz richtig ist. Die Umsatzsteuer besteuert den Waren- bzw. Dienstleistungsverkehr in Deutschland. Sie ist jedoch darauf beschränkt, bei Versicherungen und Grundstücken hat die Umsatzsteuer in Deutschland keine Auswirkung.

Sie ist deswegen eine Verkehrsteuer, da die Steuer auf den Warenverkehr angewendet wird. Man könnte hier auch den täglichen Dienstleistungsverkehr heranziehen.

Steuersatz

Der Steuersatz beläuft sich in Deutschland auf 19 % bzw. 7 % bei besonderen Wirtschaftsgütern. Besondere Wirtschaftsgüter sind es dann, wenn man diese in besonderer Weise fördern will. Das wäre zum Beispiel bei Büchern der Fall oder bestimmten Nahrungsmitteln.

Im Bereich der Landwirtschaft gibt es auch noch einen Steuersatz von 10,7 %.

Steuerbar aber steuerfrei – stimmt das?

Diese Begriffe führen immer mal wieder zur Verwirrung. Aber das ganze kann man relativ einfach erklären. Damit ein Vorgang in Deutschland besteuert werden kann, muss er erst einmal steuerbar sein. Steuerbar bedeutet, dass der Leistungsort in Deutschland (Inland) liegt. Sollte der Ort nicht in Deutschland liegen, wie zum Beispiel bei einer Innergemeinschaftlichen Lieferung, wo der Ort am Zielort liegt, dann wäre das nicht steuerbar.

Steuerfrei oder steuerpflichtig können nur Vorgänge sein, welche auch steuerbar sind. Das heißt, ein nicht steuerbarer Vorgang kann nicht steuerpflichtig oder steuerfrei sein. Hingegen ein steuerbarer Vorgang schon. Steuerfrei bedeutet dann, dass ein Vorgang steuerbar, aber von der Umsatzsteuer befreit ist. Das ist zum Beispiel bei der Vermietung von Wohnraum oder Heilbehandlungen der Fall.

Wer zahlt?

Die Umsatzsteuer zahlt letztendlich immer der Endabnehmer. Das heißt Du. Das wirkt sich nachhaltig auf den Preis aus. Viele Unternehmen haben damals beim Wechsel von 16 % auf 19 % ganz einfach die Preise gleichzeitig angehoben. Am Ende musste ja wieder die x,99 € stehen. Somit konnte nicht nur der Fiskus seine Steuereinnahmen erhöhen, sondern auch jeder Unternehmer eine verdeckte Preiserhöhung durchführen.

Damit haben langfristig nur die Unternehmer von dieser Steuererhöhung profitiert. Vor allem auch aus dem Grund, dass sich Unternehmer die Vorsteuer immer erstatten lassen können. Wobei das auch nicht immer der Fall ist, sondern nur, wenn sie steuerpflichtige Leistungen ausführen.

Das hat zu Folge, dass Unternehmer auch nur den Überhang als Umsatzsteuer abführen müssen, da sie die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnen können.

Was solltest Du wissen?

Die nachhaltige Absenkung der Umsatzsteuer würde nur etwas bringen, wenn man die Unternehmen in die Pflicht nimmt und damit die Preise senkt. Es sollte daher nicht so unkontrolliert ablaufen, wie man andere Thematiken in der Vergangenheit. Hier müssten die Preise vorab festgestellt werden.

Ansonsten würde diese Absenkung der Umsatzsteuer, welche möglich und einfach durchführbar wäre, nach hinten losgehen.

Umsatzsteuer etwas anders

Die Umsatzsteuer übernimmt auch auf europäischer Ebene immer mehr das Feld. Das wäre auch langfristig eine sinnvolle Entwicklung. Jedoch wird es vermutlich darauf hinauslaufen, dass auf EU-Ebene diese Finanzmittel verschwendet werden, wie es bisher schon war.

Die Umsatzsteuer ist die erste Steuer, welche auf EU-Ebene „vorgegeben“ wurde. Das erfolgt über die Mehrwertsteuersystemrichtlinien.

Berechnungsschema der Umsatzsteuer

Das Schema zur Umsatzsteuer ist sehr einfach und nachvollziehbar.

An Erster Stelle ist die Frage der Lieferung oder der sonstigen Leistung zu klären. Daraus kann dann abgeleitet werden, an welchem Ort die Leistung oder Lieferung ausgeführt wird. Sollte dieser Umsatz dann im Inland, als ausgeführt gelten ist der Vorgang steuerbar.

Als Nächstes gilt es zu prüfen, ob und inwieweit eine Steuerfreiheit eingetreten ist. Sollte diese vorhanden sein, dann ist das Schema hier beendet.

Weiter geht es aber mit der Berechnung der Steuer. Die Basis stellt immer das Entgelt dar. Das Entgelt ist der Nettobetrag. Das heißt, ohne Steuer. Darauf hin wird dann die Steuer zugerechnet und diese muss, dann je, nachdem wer Steuerschuldner ist einbehalten und abgeführt.

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