Die Vermögensverwaltende GmbH (Holding-Struktur)

Die großen Gesellschaften die sparen Steuern. Die GmbH und AG, damit sparen die Reichen Steuern. Der normale Bürger ist ja steuerlich benachteiligt. Kennen Sie das? Haben Sie sich auch schon mal gedacht, dass Sie eine GmbH zur Vermögensverwaltung gründen sollten? Lohnt sich das überhaupt?

Die Vermögensverwaltende GmbH!

An erster Stelle muss man unterscheiden. In diesem Spektrum gibt es zwei unterschiedliche Formen. Die eine Form ist die, dass privates Vermögen in eine GmbH übertragen wird. Bei diesem Vermögen handelt es sich um Aktien, ETF, Anleihen, P2P oder Immobilien. Die andere Form wäre, dass größere direkte Beteiligungen an einer KG, GmbH, AG oder ähnlichem in eine Art Muttergesellschaft übertragen bzw. zusammengeführt werden. Doch welche Vorteile bietet die Vermögensverwaltende GmbH?

Warum sollte man das machen?

Die Gründe für solche Prozedere sind vielschichtig. Zum einen kann es sein, dass Sie eine Familie haben und nach und nach Ihre Kinder an der GmbH beteiligen wollen. Der Schritt dieser Übertragung ist leichter, als die Stückchenweise Übertragung von einzelnen Immobilien und Aktien. Auf diese Weise können Sie sozusagen Anteile an den Anteilen übertragen.

Haftungsgründe spielen auch manchmal eine Rolle. Das wirklich private Vermögen soll geschützt werden als Beispiel das selbst bewohnte Haus und andere private Dinge. Die ertrag bringenden Vermögensteile und Risikobeteiligungen werden dann in der GmbH gebündelt. Damit soll verhindert werden, falls etwas schief läuft, dass auch das Dach über dem Kopf, die Altersvorsorge und das Auto weg sind. Vorrangiges Ziel ist hier der Schutz des Privatvermögens und des Lebensstandards.

Die Steuern spielen für die meisten eine Rolle. Eine GmbH zahlt grundsätzlich nur 15 % Körperschaftsteuer. Zu diesen 15 % kommen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von ca. 14 %. Insgesamt erwartet sie also eine steuerliche Belastung von 29,825 % (je nach Gemeinde). Im Vergleich zu den bis zu 28,375 % auf Kapitalerträge und bis zu 51,075 % auf sonstige Einkünfte (Beteiligung aus OHG und KG, bzw. Vermietung) findet hier doch eine Entlastung statt.

Ist das für jeden?

Diese Frage kann man grundsätzlich nicht so leicht beantworten. Aber es ergibt im Normalfall keinen Sinn, wenn das Vermögen unter 100.000 € liegt. Das heißt, wenn Sie eine Immobilie und ein paar Aktien haben, dann wird es sich vermutlich negativ auf Ihre Rendite auswirken. Eine GmbH bringt schließlich mehr Aufwand und Kosten mit sich. Alleine für die Gründung müssen Sie für den Notar (ca. 400 bis 800 €), das Handelsregister (150 €) und die Eröffnungsbilanz (ab 300 €) mit ca. 2.000 € rechnen.

Des Weiteren ist die vermögensverwaltende GmbH nur für Investoren interessant, die das Vermögen bzw. die Erträge langfristig nicht benötigen (Horizont über 10 Jahre). Ansonsten machen Sie die steuerlichen Vorteile zunichte.

Gibt es Nachteile?

Laufend wird die vermögensverwaltende GmbH aber auch nicht günstiger. Sie müssen einen jährlichen Jahresabschluss, Körperschafsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung und eventuell Umsatzsteuervoranmeldungen (eventuell Kleinunternehmer) abgeben. Dieser Abschluss muss in besonderen Fällen auch geprüft werden. Aber auch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist Pflicht. Somit ist Ihr Vermögen im Bundesanzeiger einsehbar, wo auch Ihr Nachbar Zugriff hat.

Ein weiterer Nachteil ist, dass das Vermögen rechtlich nicht mehr Ihnen gehört. Das Vermögen gehört ab dem Zeitpunkt der Übertragung der GmbH. Sie selbst müssen sich dann wie ein fremder Dritter gegenüber der GmbH verhalten. Sollten Sie sich nicht daran halten, könnte eine verdeckte Gewinnausschüttung oder eine verdeckte Einlage die Folge sein. Vor allem mit diesem Punkt haben die meisten Gesellschafter Probleme, das Geld gehört nicht mehr Ihnen. Bei einer „Entnahme“ fällt Kapitalertragsteuer an. Jedoch können Sie sich selbst ein Gehalt zahlen, welches die Steuerbelastung der GmbH vermindert, jedoch ist die Anstellung als Mini-Jobber nicht möglich.

Auch ein Nachteil ist, dass Sie mit der GmbH nicht mehr als Privatperson gelten. Das hat zu Folge, dass auch manche Angebote wie kostenlose Depots nicht mehr für die GmbH anwendbar sind. Das kann sich natürlich auch auf die Rendite auswirken. Sie betreiben damit eine betriebliche Vermögensverwaltung, damit gelten für Sie auch die Unternehmerischen Bedingungen. Bedenken Sie auch, dass Sie entsprechende Beiträge (IHK) abführen müssen. In besonderen Fälle, ab einer bestimmten Größe, kann Ihre Gesellschaft auch unter das Kreditwesengesetz fallen. Dadurch erhöhen sich Aufwand und Kosten noch einmal.

Fall 1: Die Muttergesellschaft

Sollten Sie besonders viele Gesellschaften im Privatvermögen halten, hier besonders Beteiligungen mit mehr als 10 %. Das heißt, 10 % am Stammkapital der Gesellschaft, dann sollten Sie die Muttergesellschaft (Holding) in Betracht ziehen. Sie zahlen im Privatvermögen bei jeder Ausschüttung Kapitalertragsteuer.

Wenn die Beteiligung von anderen Gesellschaften jedoch gebündelt werden, dann zahlen Sie bei den Ausschüttungen keine Steuern mehr. Die steuerlichen Abrechnungen greift sowohl bei Veräußerungsgewinnen als auch bei Ausschüttungen. Die Voraussetzung ist jedoch, dass Sie zu Beginn des Jahres mindestens 10 % am Stammkapital halten. Etwas komplizierter wird es bei der Gewerbesteuer. Um von der Gewerbesteuer „befreit“ zu werden müssen Sie mindestens 15 % an den Gesellschaften und Unternehmen halten. Es erfolgt zwar im Rahmen der Körperschaftsteuer eine Zurechnung von 5 % (nicht abziehbare Betriebsausgabe) aber in der Folge wären 95 % der Beteiligungserträge steuerfrei.

Fall 2: Aktien und Immobilien bündeln

Das zweite Modell ist das, welches in der breiten Masse auch Anwendung finden kann. Hier geht es darum, dass große Vermögen gebündelt werden. Es geht hier weniger um große Beteiligungen an GmbH, AG, KG oder OHGs, sondern eher um eine Bündelung von Privatvermögen in einem Unternehmen. Es kommt häufig vor, dass hier mehrere Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften bestehen, welche im 0,00001 % liegen. Um dies aber steuerlich zu optimieren, übergibt man diese in eine GmbH. Das Gesamtvermögen kann sich hier schnell auf mehrere Millionen belaufen. Diese müssen verwaltet werden und verursachen auch Kosten.

Der Vorteil der GmbH ist dann, dass die Kosten steuerliche Auswirkungen haben. Im Privatvermögen wären diese nur durch den Sparerpauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 € abgedeckt. Bei größeren Vermögen können sich die Kosten für die Verwaltung somit schnell verzehnfachen.

Ein weiterer Grund ist, dass Immobilien und Aktien im Privatvermögen nicht dieselben steuerlichen Auswirkungen haben. In einer GmbH gilt für beide jedoch „Einnahmen minus Ausgaben“. Sie können somit auch Verluste aus Aktien, ETF, P2P und Immobilien verrechnen. Das spart Steuern.

Die steuerlichen Vorteile sind in der GmbH, dass Veräußerungen von Aktien steuerfrei sind, auch hier sind nur die 5 % zu versteuern. Ausschüttungen hingegen sind zu 100 % zu besteuern. Sollten Sie also viel Handeln, dann können Sie innerhalb der Gesellschaft die Gewinne zu 95 % steuerfrei erwirtschaften, solange Sie die Anteile zum Anfang des Jahres gehalten haben. Für Immobilien gibt es in der Gewerbesteuer die erweiterte Kürzung. Dies hat zur Folge, dass auf Erträge aus der Vermietung keine Gewerbesteuer anfällt.

Fazit

Sie sehen also, dass die Vorteile der GmbH aufgrund der rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten sehr umfangreich sind. Der Nachteil ist aber, dass Sie erhebliche Verpflichtungen haben, die Sie im Privatvermögen nicht hätten. Diese sind zum einen mit Kosten verbunden, zum anderen schmäleren Sie auch Ihre Privatsphäre. Für besonders große Privatvermögen eignet sich die Vermögensverwaltende GmbH jedoch weiterhin.

Die Holding-Struktur, also bei mehreren Tochtergesellschaften (ab 10 %, besser 15 %) eignet sich die GmbH steuerlich auf jeden Fall. Sie sollten sich in beiden Fällen die Entscheidung gut überlegen. Sowohl die Einrichtung einer Holding, als auch einer vermögensverwaltenden GmbH sind teuer. Auch die Auflösung kostet Geld, daher sollten Sie diesen Schritt mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt abklären. Denken Sie daran, die Beratung im Vorhinein ist günstiger, als die Reparatur und das Krisenmanagement im Nachhinein.

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19 Meinungen zu “Die Vermögensverwaltende GmbH (Holding-Struktur)

  1. finanziellefreiheit sagt:

    Hallo Roland,
    Ein großartiger Artikel – vielen Dank!
    Gleichzeitig bin ich davon überzeugt, dass sich viele Investoren/finanzielle Freiheit suchende, viel zu wenig Gedanken zum Thema Rechtsformwahl und Steuer machen. Dadurch können deutliche Nachteile entstehen (z.B. Haftung für Kredite bei Immobilieninvestitionen) und steuerliche Fallen den Ertrag schmälern.
    Du leistest also mit Deinem Artikel und hoffentlich vielen folgenden tolle Aufklärungsarbeit!
    Viele Grüße,
    FF

  2. Pingback: Lohnt sich die Vermögensverwaltende GmbH? | Finanzgeflüster

  3. Roland sagt:

    Hallo Torben,

    habe auch nichts gegenteiliges behauptet 😉 das ist auch in meinem anderen Artikel ausführlich nachzulesen 🙂

    Grüße

  4. Stefan sagt:

    Hallo Roland,

    könntest du den Text bitte um einen Absatz Kryptowährung (zusätzlich zu oben beschriebenen Anlageklassen Immobilien, Aktien etc. ergänzen). Meine spezielle Frage: lösen einzelne Veräußerungsgeschäfte (Tausch von BTC in EUR oder auch BTC in LTC) innerhalb der GmbH eine Steuerpflicht aus, wie in deinem Text zur Besteuerung von Kryptowährungen für Privatpersonen beschrieben. Macht es überhaupt Sinn sein Kryptovermögen in eine Vermögensverwaltende GmbH zu übertragen?

    Vielen Dank für deine großartigen Hilfestellungen.

    Viele Grüße
    Stefan

  5. Pingback: Holding und GmbHs – Digitale Projektideen

  6. Stefan sagt:

    Hallo,

    nur auf den Immobilien-Teil (erweiterte Grundstückskürzung), auf den Teil, der auf die Kapitalerträge entfällt muss GewSt gezahlt werden.

  7. Christopher sagt:

    Hallo Roland, ich bin ein großer Fan deines Blogs. Der Artikel zur Vermögensverwaltenden GmbH hat mir sehr geholfen. Hast du schon eigene Praxis Erfahrungen mit dieser Rechtsform gesammelt? Viele Grüße, Christopher

  8. Pingback: Nachteile der vermögensverwaltenden GmbH! | Finanzgeflüster

  9. Pingback: Was soll denn nun Atypisch Still überhaupt bedeuten? - Atypisch Still

  10. George Givargis sagt:

    Hallo Roland,

    wie schaut es aus mit der Versteuerung des Gewinns beim Verkauf einer Immobilie aus? Ist es korrekt, dass man als GmbH keine Steuern auf den Gewinn zahlt, wenn man die Immobilie innerhalb eines Jahres nach Kauf wieder verkauft?

    Viele Grüße
    George

  11. Pingback: Vorteile der vermögensverwaltenden GmbH! | Finanzgeflüster

  12. Pingback: Steuerfallen bei der vermögensverwaltenden GmbH! | Finanzgeflüster

  13. Mark sagt:

    Moin Roland, danke erstmal für die ganzen Ausführungen. Was ich aber nirgends finde, oder es nicht 100%ig klar geworden ist, ist folgendes, Konstruktion GmbH > Holding (vermögensverwaltend).

    Gewinne aus der GmbH sollen in die Holding fliessen. Diese sollen dann innerhalb der Holding (oder gegebenenfalls direkt in der GmbH, wenn besser) angelegt werden, langfristig für/über mehrere Jahre/Jahrzehnte). Etwaige Gewinne durch Verkäufe der Aktienpositionen sollen wieder angelegt werden.

    a. Wie werden die Gewinne beim Fluss aus der GmbH in die Holding besteuert?
    b. Wie werden die Verkaufserlöse/verluste der Aktien in der Holding besteuert?
    c. Wie werden die Dividenden von Aktientiteln in der Holding besteuert?

    Aufgrund des Zinseszinseffektes sollen natürlich so gut wie 100% der Gewinne wiederangelegt werden und nicht nach Abzug von 25% (was auch immer der genau Wert ist).

    Danke im Voraus für eine kurz Antwort (wenn möglich).

  14. Philipp sagt:

    Hallo, es geht um folgenden Satz:

    „Die steuerlichen Vorteile sind in der GmbH, dass Veräußerungen von Aktien steuerfrei sind, auch hier sind nur die 5 % zu versteuern. Ausschüttungen hingegen sind zu 100 % zu besteuern. Sollten Sie also viel Handeln, dann können Sie innerhalb der Gesellschaft die Gewinne zu 95 % steuerfrei erwirtschaften, solange Sie die Anteile zum Anfang des Jahres gehalten haben. Für Immobilien gibt es in der Gewerbesteuer die erweiterte Kürzung. Dies hat zur Folge, dass auf Erträge aus der Vermietung keine Gewerbesteuer anfällt.“

    Muss man eine Aktie wirklich zu Begin des Jahres haben? Also wenn ich eine Aktien im April Kaufe und im Mai verkaufe? Wird das anders behandelt? Das klingt in dem Abschnitt so.

  15. Mario sagt:

    Hallo Roland,
    macht es denn Sinn wenn man mehrere Privat gehalten Cashflow-Immobilien die noch nicht abbezahlt sind in eine noch zu gründende vermögensverwaltende GmbH kauft (Kaufnebenkosten sind Klar) und zusätzlich noch Geld in die GmbH einbringt für Dividendenaktien? Die Einnahmen wären zwar über 40T€ aber dafür die Kapitalzinsen für die Immobilien, wäre die Anforerung erfüllt?

  16. Schutz vor Mietern sagt:

    Mieter und Vermieter können lange Zeit perfekt miteinander auskommen,
    oder bereits bald das Mietverhältnis belasten. Waren in der Vergangenheit Mietnomaden überwiegend im privaten Bereich zu finden, sind sie heute auch bei gewerblichen Vermietungen immer häufiger.
    Der Staat schützt dabei die Betrüger, auch wenn sie
    nicht zahlen oder womöglich die Mietsache zerstören. Schutz bieten hier private Alternativen wie die Mietnomadenliste.
    Finanzielle Schaden lässt sich zwar nicht vollkommen ausschließen,
    jedoch sind Eigentümer vor Abschluss des Mietvertrages hervorragend informiert und können Risiken vermeiden.

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