Es kommt immer wieder zu Änderungen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes bzw. auch der darunterliegenden Abgabenordnung. Eine Änderung, die vor allem jetzt sehr viele betreffen wird, die bisher dachten, dass sie keine Steuererklärung abgeben müssen, ist der neue Verspätungszuschlag. Was es damit auf sich hat, erfährst du in diesem Beitrag.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2018 ist es nicht mehr ganz so einfach mit den Verspätungszuschlägen. Bisher war das Ganze eigentlich eine Ermessensentscheidung und dementsprechend war man hier manchmal glücklich davongekommen und manchmal ging es etwas schlechter aus. Bisher hat ein Verspätungszuschlag nur dann gegriffen, wenn man eine Steuererklärungspflicht hatte oder vom Finanzamt direkt aufgefordert worden ist. Es gibt jedoch einige Fälle, die unter dem Radar des Finanzamts durchgeschlüpft sind, und zwar dort, wo man nicht genau wusste, ob diese eigentlich steuererklärungspflichtig sind oder nicht.
Eine Gruppe, auf die es das Finanzamt und auch der Gesetzgeber jetzt abgesehen hat, sind Rentner. Früher war es so, dass die Rentenversicherung steuerfrei war. Im Rahmen des sogenannten Alterseinkünftegesetzes wird aber hier von Jahr zu Jahr der Betrag angehoben, der Teil der Rente, der zu versteuern ist. Im Umkehrschluss dürfen Arbeitnehmer heute immer mehr als Sonderausgaben absetzen. Durch die Rentensteigerungen der letzten Jahre hat auch eine Steigerung der zu versteuernden Einkünfte vorgelegen. Deshalb kam es in vielen Fällen vor, dass Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, jetzt auf einmal steuererklärungspflichtig sind.
Warum ist dieses Thema so interessant? Im Bezug auf den automatischen Verspätungszuschlag ist es so, dass ab dem 14. Monat nach Ablauf des Kalenderjahres, d. h. erstmalig zum 01.03.2020 ein automatischer Verspätungszuschlag von 0,25 %, mindestens 25 € für jeden angefangenen Monat angesetzt werden und höchstens 25.000 €. Das betrifft sowohl die Einkommensteuer- Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer-, aber auch Erbschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur Feststellung, Erklärungen zur gesonderten Feststellung usw.
Wenn also du bisher nie steuererklärungspflichtig warst und auch jetzt denkst, dass du nicht steuererklärungspflichtig bist, kann es sein, dass dir in Zukunft ein Verspätungszuschlag aufgebrummt wird, weil du vergessen hast, deine Steuererklärung abzugeben, obwohl du nicht gewusst hast, dass du dies tun musst.
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