Was ist die AfA? – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Heute geht es um die AfA. Was das ist, erfährst du in diesem Beitrag.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Was ist die AfA?

Was steckt hinter dem Kürzel „AfA“? Das erfährst du in diesem Video.

Auszug aus dem Video:

Das Wort AfA stößt bei manchen immer wieder auf Unverständnis und auch wie sich diese berechnet, ist für einige nicht nachvollziehbar. Was ist eine AfA überhaupt? AfA ist die abgekürzte Schreibweise für Absetzung für Abnutzung, so der steuerliche Begriff. Viele kennen aber eher den handelsüblichen Begriff „Abschreibung“. Die Abschreibung bzw. AfA ist dafür zuständig, dass über einen bestimmten Zeitraum ein Wirtschaftsgut an Wert verliert. Das ist zumindest die Theorie, denn wenn man sich überlegt, ein Smartphone zu kaufen, hat dieses Smartphone einen Wert von beispielsweise 1.000 € und in vielleicht drei bis fünf Jahren eigentlich einen Wert von 0 €.

Die AfA hat mehrere Betrachtungsweisen. Zum einen gibt es die technische Abnutzung, beispielsweise weil der technische Fortschritt immer weiter voranschreitet. Zum anderen gibt es die natürliche Abnutzung, wie durch Gebrauch. Wenn ich das Display regelmäßig benutze oder auch, wenn mir das Handy runterfällt oder ähnliche Abnutzungen. Das ist im Grunde alles ist mit der Absetzung für Abnutzung abgegolten.

Die Absetzung für Abnutzung führt oft bei Unternehmern zu Unverständnis, weil es einen Unterschied zwischen dem Mittelabfluss, also der Liquidität, und der steuerlichen Auswirkung gibt. Wenn ich mir ein neues Smartphone kaufe und es bar bezahle, muss ich sofort 1.000 € auf den Tisch legen. Jetzt habe ich einen Liquiditätsausfluss von 1.000 €. In der Einnahmenüberschussrechnung und in der Bilanz ist es so, dass eben nicht die 1.000 € greifen. Ein kurzer Hinweis: Ich gehe jetzt nicht auf Sonderfälle wie GWGs ein.

Das Smartphone muss über drei Jahre abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt mit 333,33 € je Jahr und das Ganze monatsgenau. Jetzt ist dieses Beispiel sehr schwierig nachzuvollziehen, vor allem, weil die meisten heutzutage ein Smartphone maximal zwei Jahre lang nutzen und dann glauben, sie könnten es auf zwei Jahre abschreiben. Das funktioniert aber nicht. Es gibt extra Tabellen des Bundesministeriums für Finanzen, die vorschreiben, wie die Abschreibung zu erfolgen hat. Ähnlich ist es bei Immobilien. Bei Gebäuden ist es ein Sonderfall, denn hier ist es so, dass der Grund und Boden nicht abgeschrieben werden kann, weil er keiner Abnutzung unterliegt. Nur der Gebäudewert wird abgeschrieben, weil das Gebäude durch Gebrauch abgenutzt wird.

Man muss auf einige Dinge achten. Manche Wirtschaftsgüter werden sofort als Betriebsausgabe abgezogen und manche werden über die AfA geltend gemacht. Welche das sind, kannst du dir ganz einfach merken: Es sind Wirtschaftsgüter, die längerfristig dem Betrieb dienen, z. B. das Smartphone, der Laptop oder eine. Immobilie. Wirtschaftsgüter, die nur kurzfristig dem Unternehmen dienen, sind rein als Betriebsausgaben geltend zu machen.

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

Die Partner von Finanzgeflüster sind:

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

Du willst weitere Informationen?

Disclaimer: Der Autor und Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor und Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

**Bei einigen Links im Artikel handelt es sich teilweise um Affiliate-Links, die uns helfen dieses Projekt zu finanzieren. Wir gehne damit sehr verantwortungsvoll um und empfehlen nur Dienstleistungen und Produkte, die die Autoren selbst nutzen und die sie sich mir selbst empfehlen würden.**

Bildquelle: Pixabay