Was ist eine Betriebsaufspaltung? – Steuern mit Kopf

Auf Steuern mit Kopf erklärt Steuerberater Roland Elias das Steuerrecht in Deutschland für jeden und ganz einfach. Wir starten die Grundbegriffereihe mit dem ersten Thema – die Betriebsaufspaltung.

Steuern mit Kopf – Neues Video!

Jede Woche gibt es mindestens zweimal ein Video von Steuern mit Kopf. Immer Mittwochs und Sonntags um 18 Uhr gibt es ein neues spannendes Video zum Thema Steuern, Steuertipps und Steuernews.

Was ist eine Betriebsaufspaltung?

In diesem Video erläutere ich dir den Begriff Betriebsaufspaltung.

Auszug aus dem Video:

In Deutschland gibt es die Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen. Viele wollen sich das zunutze machen, um Ihr Privatvermögen privat zu lassen und das Betriebsvermögen wenn möglich relativ klein zu halten, damit sie steuerliche Nachteile wie z. B. den Verlust des § 23 EStG, also die steuerfreie Veräußerung, umgehen können. Steuerfrei ist nur die Veräußerung von Privatvermögen. Nicht aber von Vermögen, welche im Betriebsvermögen. Es gibt einen Begriff, den viele Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft unterschätzen, den ich auch schon öfter erwähnt hab: die sogenannte Betriebsaufspaltung.

Diese Betriebsaufspaltung bedeutet für das Finanzamt, dass du ein Wirtschaftsgut im Privatvermögen hältst, es aber betrieblich nutzt und es beispielsweise an eine Kapitalgesellschaft vermietest. Die logische Folge ist, dass du das Wirtschaftsgut aber in Wirklichkeit betrieblich nutzt, anstatt private Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu haben.

Bei einem Einzelunternehmer ist das klar. Hier stellt eine Maschine oder eine Immobilie dann notwendiges Betriebsvermögen dar. Das ist aber bei einer GmbH, UG oder AG schwer zu realisieren, da eine Kapitalgesellschaft kein Privatvermögen hat.

Die Konstellation wurde von Steuerpflichtigen oft genutzt, um Steuern zu umgehen oder die Steuerlast zu verschieben. Das Finanzamt sieht das nicht so gerne, weswegen bereits über mehrere Rechtsprechungen und in den Verwaltungsanweisungen der Begriff „Betriebsaufspaltung“ eingeführt wurde. Die Betriebsaufspaltung bedeutet, dass du zwei Voraussetzungen hast: die sachliche Verflechtung und die personelle Verflechtung.

Sachliche Verflechtung bedeutet, wie ich es anfangs an einem Beispiel erläutert habe, dass du ein Wirtschaftsgut, in dem Fall eine wesentliche Betriebsgrundlage wie ein Grundstück, einer Gesellschaft zur Verfügung stellst.

Dann kommt eben noch die Voraussetzung dazu, dass du eine personelle Verflechtung hast. Das heißt, dass eine oder mehrere Personen auf die Gesellschaft einen beherrschenden Einfluss nehmen können.

Die Folgen sollten nicht unterschätzt werden. Die Betriebsaufspaltung bedeutet dann, dass du ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen hast. Das Betriebsunternehmen ist die operative GmbH als Beispiel. Im Falle einer Immobilie würde dann ein Vermietungsunternehmen mit gewerblichen Einkünften entstehen. Das heißt, die Vermietung erfolgt nicht mehr über den § 21 EStG, sondern über den § 15 EstG.

Gewerbliche Einkünfte bedeutet also, du musst die Immobilie ins Betriebsvermögen einlegen, die Mieteinnahmen unterliegen der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer in voller Höhe und auch die Veräußerung später unterliegt in voller Höhe der Gewerbesteuer und Einkommensteuer. Das größte Problem: Auch die Anteile, die du bisher im Privatvermögen gehalten hast, z. B. die Anteile einer GmbH, werden dann auf einmal Betriebsvermögen und müssen eingelegt werden. Zum Zeitpunkt der Einlage, sowohl der Immobilie als auch der Anteile, findet eine Realisation aller stillen Reserven statt. Wenn du also beispielsweise eine Immobilie weniger als zehn Jahre im Privatvermögen hast, kann es ein, dass du Steuern zahlen musst. Genauso führt die Einlage der Anteile an der Kapitalgesellschaft in das Betriebsvermögen, in den meisten Fällen nach § 17 EStG, zu einer steuerpflichtigen Veräußerung im Grund an dich selbst.

Das alles kann relativ teuer werden. Das Problem ist, solche Angelegenheiten werden meistens erst bei der Betriebsprüfung aufgedeckt und es heißt dann dementsprechend: „Steuern nachzahlen.“

Mehr zum Autor Steuerberater Roland Elias aus Regensburg. Er ist Inhaber einer mittelständischen Kanzlei im Herzen der Oberpfalz. Von dort aus berät er Mandanten im ganzen Bundesgebiet und auch weltweit.

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Bildquelle: Pixabay