Welche Einkunftsart hat ein Influencer?

Im Internet liest man häufig die Begriffe „gewerbliche Tätigkeit“ und „freiberufliche Tätigkeit“ in Zusammenhang mit Influencern. Im Rahmen der Influencer-Tätigkeit werden diese Begriffe oftmals durcheinandergeworfen. Welche Folgen hat das und welche Einkünfte hat eigentlich ein Influencer wirklich? Welche Steuertipps gibt es sonst für Influencer?

Welche Einkunftsart hat ein Influencer?

Das Steuerrecht in Deutschland ist nach den sogenannten sieben Einkunftsarten aufgebaut. Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, wie ein Influencer besteuert werden könnte. Doch welche Einkunftsart hat ein Influencer?

Gehen wir das Ganze von Anfang an durch. Bei einem Influencer kann man Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ausschließen, genau wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte oder aus nichtselbständiger Arbeit. Somit bleiben am Ende zwei Einkunftsarten, die ein Influencer haben kann. Doch welche sind das?

In diesem Artikel findest fünf Steuertipps für Influencer aus dem Buch „Steuertipps für Influencer – die Steuererklärung tinderleicht meistern“ -> zum Buch

Einkunftsart von Influencern

Es bleiben übrig: Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG sowie die freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG. Die meisten Influencer bezeichnen sich selbst als Künstler. Dies ist jedoch nicht das entscheidende Kriterium. Ein Künstler ist zwar als Freiberufler tätig, aber hier ist auch die weitere Tätigkeit entscheidend. Denn ein Influencer kann auch in diesem Zusammenhang eine gewerbliche Tätigkeit begründen. Und das ist der springende Punkt.

Viele Künstler, die im Bereich von Twitch, YouTube, Instagram o.ä. aktiv sind, haben oft auch Amazon-Accounts oder Google AdSense in ihrem System laufen und agieren damit als Gewerbetreibender und nicht mehr primär als Künstler, weil eine Gewinnerzielungsabsicht und eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorliegen.

Die Einkünfte eines Influencers sind damit meist selbständig und nachhaltig. Des Weiteren hat der Influencer eine Gewinnerzielungsabsicht und nimmt mit seiner Tätigkeit am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil.

Die Folge ist also eine gewerbliche Tätigkeit mit allen den steuerlichen Nachteilen wie der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Die wichtigsten Steuertipps für Influencer liest du im Buch von Roland Elias. Dem Steuerberater und YouTuber aus Regensburg.

Eine kleine Ausnahme

Es gibt eine Ausnahme, wann keine gewerbliche, sondern eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn in diesem Zusammenhang ausschließlich künstlerische oder wirtschaftliche Streams oder Videos gemacht werden. Das scheitert aber wie oben erwähnt an den Einnahmen. Am Ende landet man dann wieder in der gewerblichen Tätigkeit.

„Steuertipps für Influencer – Die Steuererklärung tinderleicht meistern“ ist das erste Buch vom Steuerberater Roland Elias, dem YouTuber von „Steuern mit Kopf“ geschrieben und veröffentlicht, damit Influencer einen leichteren Start in ihre Karriere finden. Er ist nicht nur Autor, sondern betreut Influencer auch in allen steuerlichen Belangen. Er ist Steuerberater für YouTuber, Instagramer, Streamer und andere Influencer.

Roland Elias hat sich mit seinem Team auf die Bereich Influencer, Online-Unternehmer, Kryptowährungen, Vermögensverwaltung und Unternehmensnachfolge mit Erbschaften und Schenkungen spezialisiert. Seine Beratung erfolgt voll digital und kann weltweit auch für digitale Nomaden durchgeführt werden.

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

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