Welche Gesellschaftsform als Gründer?

Immer wieder erreicht mich die Frage: „Welche Gesellschaftsform soll ich als Gründer wählen?“ Diese erreicht mich nicht nur auf YouTube, sondern auch in meiner Tätigkeit als Steuerberater mindestens einmal die Woche. Welche du wählen solltest, erzähle ich dir in diesem Beitrag.

Gründer haben bestimmte Probleme und Dinge zu beachten. Wenn du an einer Sache arbeitest, die das next big thing wird oder du einfach deine Kasse nebenbei ein bisschen aufbessern möchtest, kann die Antwort auf die Frage, welche Gesellschaft du wählen solltest, sehr unterschiedlich ausfallen. Wenn du beispielsweise enorme Anlaufverluste hast, die du über mehrere Jahre hinweg privat finanzieren musst, sind die GmbH oder UG die schlechtere Wahl. In dem Fall bekommst du nur sehr schwierig über Darlehensverträge Geld in die Gesellschaft hinein oder musst ein hohes Stammkapital aufbrauchen und profitierst in der Gründungszeit nicht von den Verlusten.

Einzelunternehmen

Wenn du beispielsweise ein Einzelunternehmen gründest und zusätzlich noch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hast, kannst du diese Einkünfte miteinander verrechnen und zahlst am Ende weniger Steuern. Beim selben Fall mit einer GmbH oder UG ist das nicht möglich. Die Verluste bleiben in der Gesellschaft stehen und können erst mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.

GmbH / UG

Hast du eine sehr gute Idee, die mit wenig Anlaufkosten verbunden ist, schon am Anfang enorme Gewinne erwartet werden können und das Geld nicht brauchst, ist die UG oder GmbH eine gute Wahl.

Das ist bei YouTubern häufig so, weil das benötigte Equipment oft unter 2.000 € liegt, aber die Umsätze über die Reichweite der Social Media Kanäle meist sehr hoch sind. Mehr darüber habe ich schon in meinem Buch berichtet.

Bei der GmbH bzw. UG versteuerst du deine Gewinne nur mit bis zu 30 %, je nachdem wie hoch der Hebesatz deiner Gemeinde ist. Das ist natürlich wesentlich geringer als beispielsweise bei 40 % im Bereich der privaten Einkommensteuer.

Das Thema Haftung sollte man nicht vergessen, denn eine GmbH oder UG haften nur mit dem eingesetzten Stammkapital. Was viele Gründer unterschätzen: Häufig verlangt die Bank eine Bürgschaft der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer und damit bist du wieder voll in der Haftung. Du hast zwar höhere Kosten, aber die Haftung ist nicht ausgeschlossen, weil die GmbH durch die Finanzierung und dementsprechende Bürgschaft die Bank wieder auf dich zurückgreifen kann. Der Haftungsschild ist also am Anfang meist nicht gegeben.

Man sollte sich im Vorfeld klar machen, was für einen selbst das beste ist, denn der spätere Wechsel ist oftmals schwierig und sollte nicht unterschätzt werden.

Produktempfehlungen, die ich selbst regelmäßig nutze. Mein privates Konto, meine P2P-Empfehlung, mein Tagesgeld und meine Kreditkarte.

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