Die Checkliste für die Steuererklärung zeigt welche Unterlagen Sie für die Steuererklärung benötigen. Aber auch, welche Anlagen Sie bereit halten sollten. Die nachfolgenden Nachweise werden von Ihnen nur noch bedingt benötigt, aber Sie sollten sie in Griffweite haben.

Checkliste für die Steuererklärung

Dieser Eintrag behandelt die Frage „Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung“? Egal ob für die Steuererklärung 2012. 2013, 2014, 2015 oder 2016. Die Unterlagen die man braucht bleiben dieselben. Daher ein kleiner Überblick über die gängigsten Nachweise.

Mantelbogen

Der Mantelbogen oder auch bekannt als ESt1A ist das Adressfeld. Hier werden die Grundsätzlichen persönlichen Verhältnisse abgefragt. Das beginnt bei Namen, Adresse geht über die Kirchensteuer und behandelt auch die Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Handwerkerleistungen. Auf Seite 1 werden meist keine Nachweise benötigt, da sich diese Daten meist nicht häufig ändern.

Sonderausgaben

Sie benötigen für die Sonderausgaben meistens nicht viele Belege. Die gezahlte oder erstattete Kirchensteuer wird zum Beispiel übermittelt. Sie sollten aber die Daten immer abgleichen. Interessanter sind bei den Sonderausgaben die Spenden. Hier gilt eine Nichtbeanstandungsgrenze von etwa 150 €. Erst darüber müssen Belege für Spenden eingereicht werden. Eine Abweichung kann jedoch stattfinden, wenn das Verhältnis Spenden zu Einkommen nicht passt.

Weitere Sonderausgaben wären Schulgeld, Kinderbetreuungskosten und andere Sonderausgaben. Sie sollten einen Nachweis über Zahlung und Zahlungszeitpunkt mitschicken. Hierfür reicht ein Kontoauszug aus. Ebenfalls unter die Sonderausgaben fallen die Ausgaben für die Altersversorgung.

Haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerker

Sie sollten jeden Beleg zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen einreichen. Das heißt Rechnungen der Handwerker, die Nebenkostenabrechnung und Verträge mit Dienstleistern. Sie sollte nicht vergessen, dass Sie auch die Kosten für den Gärtner und den Dienst für das Schneeräumen absetzen können.

Die Handwerkerleistungen wirken sich aber nur durch die Arbeitszeit aus. Das Material hat bei der Einkommensteuer keine Auswirkung. Der Abzug ist auf 20 % maximal 1.200 € begrenzt.

außergewöhnliche Belastungen

Bei den außergewöhnlichen Belastungen müssen Sie zuerst die zumutbare Belastung überschreiten. Erst ab diesem Zeitpunkt wirken sich Krankheitskosten aus. Bei den Krankheitskosten müssen Sie immer die Belege mit einreichen. Das heißt, hier muss jeder einzelne Zettel der Apotheke mitgeschickt werden.

Bei den außergewöhnlichen Belastungen wirken sich also Medikamente, die Kosten für eine Brille und Kontaktlinsen aus. Nicht unter den Abzug fallen die Kosten die von einer Krankenkasse erstattet wurden. Das heißt nur die Selbstbeteiligung wirkt sich aus.

Ein gesonderter Nachweis empfiehlt sich auch für die auswärtige Unterbringung eines Kindes. Hier sollte sowohl der Nachweis über die Ausbildung als auch die Unterbringung eingereicht werden.

Sollten Sie, Ihr Partner oder Ihr Kind eine Behinderung haben, dann wäre ebenfalls der Behindertenausweis mit einzureichen. Der Abzug beträgt von 310 € bis 1.420 €. In schweren Fällen bis zu 3.700 €.

Vorsorgeaufwendungen

Die Vorsorgeaufwendungen sind das Spielfeld der Versicherungen. Ein Argument im Verkauf ist das Steuern sparen mit Versicherungen. Das ist in den meisten Fällen völliger Humbug. Die Sonderausgaben sind beschränkt auf 1.900 € bzw. 2.800 €. In den häufigsten Fällen wirken sich nur Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus. Der Rest bleibt unberücksichtigt.

Sollte es sich doch auswirken, benötigen Sie die Bescheinigungen der jeweiligen Versicherungen. Das wären dann Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung. Sie können Vollkasko, Hausrats- und Rechtsschutzversicherung meistens nicht geltend machen.

Anlage Kind – Kinder und Familie

Die Anlage Kind sollten Sie immer sehr sorgsam und bedacht ausfüllen. Hier versteckt sich Steuersparpotenzial. Um hier zu sparen, sollten Sie jede Zeile genau lesen.

Die gängigsten Belege betreffen das Kindergeld oder bestimmte Zuschüsse. Aber auch im Falle des Unterhalts sollten die Zahlungen nachgewiesen werden. Dies gilt für Kinderbetreuungskosten und Schulgeld. Schicken Sie immer eine Aufstellung der Ausgaben mit. Damit können Sie unnötige Nachfragen verhindern. Sie können so gewährleisten, dass nicht abziehbare Kosten wie Verpflegung und Unterkunft angesetzt werden. Mehr Tipps zu Kindern finden Sie hier (Steuern sparen als Familie) oder auch hier (Kinder im Steuerrecht).

Gewerbe und Selbstständige

Für die gewerbliche Tätigkeit oder die Selbstständigkeit benötigen Sie meist keine Unterlagen. Sie benötigen aber die Anlage EÜR. Manchmal müssen Sie auch eine gesonderte Gewinnermittlung nachreichen. Eine Bilanz muss hingegen immer mit eingereicht werden. In Zukunft müssen Sie diese elektronisch übermitteln.

Anlage N – Lohn und Gehalt

Damit Ihre Erstattung stimmt, wird von Ihnen die Lohnsteuerbescheinigung benötigt. Auf der Lohnsteuerbescheinigung finden sich alle wichtigen Informationen zur Lohnsteuer.

Auch wenn ab 2017 die Belege nicht mehr benötigt werden, sollte man sie trotzdem immer mitschicken. Der Vorteil ist, dass man Nachfragen vermeidet. Jede Nachfrage kostet Zeit und nervt den Finanzbeamten. Wenn man mit der Steuererklärung alle Werbungskosten und Belege einreicht, dann stimmt das Gesamtbild. Steuern sparen als Arbeitnehmer, hier geht es weiter!

Arbeitszimmer

Wenn Sie über ein Arbeitszimmer verfügen, dann sollten Sie alle Ausgaben notieren. Das Finanzamt verlangt hier regelmäßig alle Daten. Wichtig sind Grundriss der Wohnung, Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen. Nur so können Sie Rückfragen vermeiden.

Anlage KAP – Kapitalerträge

Für die Kapitalerträge benötigen Sie lediglich den Nachweis der Bank, dass Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Diese Information erhalten Sie über die Steuerbescheinigung. Nur so können Sie die Kapitalertragsteuer anrechnen lassen. In den meisten Fällen müssen Sie dies aber beantragen. Viele Broker und Banken schicken diese nicht mehr freiwillig an Sie.

Sollten Sie Kapitalerträge ohne Steuereinbehalt haben, reicht im Normalfall die Höhe aus. Nur in besonderen Fällen werden Darlehensverträge oder besondere Aufstellungen gefordert. Das kann vorkommen, wenn Sie Darlehen an nahe Angehörige vergeben.

Anlage V – Vermietung und Verpachtung

Für die Vermietung gibt es unzählige Belege. Sollten Sie Vermieter sein, dann empfiehlt es sich jeden Beleg aufzuheben. Darunter fallen auch Kleinstbeträge. Des Weiteren sollten Sie selbst Nachweise führen.

Die gängigsten Belege sind aber Notarverträge, Mietverträge und Darlehensverträge. Häufig angefordert wird der Nachweis über Schuldzinsen. Sie sollten aber auch Reparaturkosten mit einreichen. Steuern sparen als Vermieter, hier geht es weiter.

Vorsicht: Es gilt jedoch vorsichtig zu sein. Nicht jede Renovierung und Reparatur kann sofort als Werbungskosten abgezogen werden. Sollten Sie innerhalb von drei Jahren 15 % der Anschaffungskosten überschreiten, kann es teuer werden. Die Kosten würden dann als nachträgliche Anschaffungskosten erfasst werden. Das heißt, dass die Abschreibung über 50 Jahre erfolgt. Anstatt des vollen Abzugs erhalten Sie nur 2 %.

Anlage R – Renten

Hier reicht im Normalfall der Rentenbescheid aus. Diesen erhalten Sie jährlich mit den jeweiligen Erhöhungen. Sie müssen den Rentenbescheid nicht mehr einreichen, da die Daten ebenfalls übermittelt werden. Sollten Sie erhebliche Werbungskosten haben, dann sollten Sie diese Belege auch mit einreichen. Der Freibetrag beträgt bei Renten aktuell 102,00 €.

Sonstige Belege

Es gibt natürlich je nach Sonderfall weitere Belege. Diese treten aber nicht so häufig auf. Um es einfach zu Handhaben sollten Sie alle Belege mit größeren Beträgen einreichen. Vor allem bei Urkunden von Notar oder Ämtern sind wichtig. Diese Dokumente gelten als Bestätigung.

Es kann aber auch immer wieder vorkommen, dass Belege angefordert oder nicht angefordert werden. In manchen Fällen reicht eine Steuererklärung ohne Belege und Nachweise aus. In anderen Fällen will der Finanzbeamte jeden einzelnen Beleg haben. Die oben genannte Liste ist pauschal und basiert auf der persönlichen praktischen Erfahrung.

Die einfachste Methode ist, dass Sie die Belege alle sammeln. Diese Belege können Sie dann dem Steuerberater übergeben. Der Steuerberater kann dann die nötigen Belege herausfiltern.

Weitergehende Checklisten finden Sie auf meiner Homepage für Arbeitnehmer, Mieter, Unternehmer, Familie und Vermieter. Mein Beitrag über die richtige Abgabe der Steuererklärung kann für Sie auch interessant sein.

Wenn Sie schnell berechnen wollen, ob sich die Abgabe der Steuererklärung lohnt, eignet sich der Schnellrechner von smartsteuer.

AUFBEWAHRUNG:

Grundsätzlich besteht für private Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren. Aufgrund der steuerlichen Eigenheiten empfehlen ich meinen Mandanten Unterlagen mindestens 13 Jahre aufzubewahren. Denken Sie daran in den meisten Fällen sind Sie in der Nachweispflicht.

Das gilt auch bei eventueller oder vorgeworfener Steuerhinterziehung. Aber alles was Sie nachweisen können, kann Ihnen nicht schaden.

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