Gesundheitsförderung! Steuerlich optimieren!

Gesundheitsförderung – Bald ist es wieder soweit, die guten Vorsätze! Die Umsätze in den Fitnessstudios steigen, die Raucher wollen das Rauchen aufhören und die gesunde Ernährung soll auch endlich losgehen. Na ja da bleibt dann doch das ein oder andere auf der Strecke. Manche Sachen sind auch einfach nur teuer oder verdammt schwer umzusetzen.

Hilfe vom Arbeitgeber!

Wie gut, dass es da was gibt. Was es da gibt, ist die Fitnessförderung. Der Sinn dahinter ist, dass sich Arbeitgeber an den Kosten für gesundheitsfördernde Maßnahmen beteiligen kann. Das hat einige Vorteile für den Arbeitgeber und auch den Arbeitnehmer. Wenn es da was gibt, dann sollte sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen.

Der Gesetzgeber und die Krankenkassen haben hierfür einen Leitfaden veröffentlicht, welche durch Prävention die Gesundheit des Arbeitnehmers fördern sollen. Das heißt für den Arbeitnehmer, erhält steuerfreie und sozialversicherungsfreie Zuschüsse. Jedoch ist damit nicht das Fitnessstudio um die Ecke finanziert, sondern es gibt bestimmte Voraussetzungen.

Leistungen zum bereits geschuldeten Arbeitslohn!

Die Gesundheitsförderung ist nur als Gehaltserhöhung möglich. Der Arbeitgeber kann also nicht einfach das alte Gehalt umwandeln. Das heißt, die Entgeltumwandlung ist ausgeschlossen. Wenn man also die Lohnerhöhung erhält, dann ist diese steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Der Vorteil an dieser Lohnerhöhung ist, dass sie zu 100 % beim Arbeitnehmer ankommt. Das heißt, es fällt nicht der kalte Progression oder sonstigem zum Opfer. Hier kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch echt was Gutes tun, ohne andere daran zu beteiligen.

Gesundheitskurse!

Neben der reinen Gesundheitsförderung sind auch noch Gesundheitskurse begünstigt. Diese Gesundheitskurse sind klar definiert. Die Definition lautet Verbesserung, Prävention und Erhaltung des aktuellen Gesundheitszustandes. Das heißt aber auch, dass nicht jeder Gesundheitskurs begünstigt ist, die Voraussetzungen sind von den Krankenkassen sehr eng gefasst.

In den Leitfäden der jeweiligen Krankenkasse können diese Voraussetzungen nachgeschlagen werden.

Vier Beispiele zur Gesundheitsförderung sind!

Suchtmittelkonsum!

Es ist für keinen Raucher leicht, das Rauchen aufzugeben. Es bietet sich daher an, professionelle Hilfe anzunehmen. Vor allem wenn diese Hilfe gezahlt wird. Durch die steuerfreien und sozialversicherungsfreien Zuschüsse kann Ihnen der Arbeitgeber helfen Ihre Sucht zu überwinden und eventuell diesen guten Vorsatz ins Auge zu fassen.

Stressbewältigung!

Stress ist ein immer häufiger erscheinendes Krankheitsbild. Die Diagnose lautet immer öfter Burn-Out. Burn-Out wird meist erst sehr spät erkannt. Die Patienten erkennen die Diagnose oft nicht an. Auch wenn die Symptome schon vorhanden sind. Die Anzeichen sind unterschiedlich und oft schwer zu erkennen. Der Arbeitgeber kann Ihnen in diesem Zusammenhang unter die Arme greifen.

Ernährung!

Die Ernährung ist ein entscheidender Faktor für das Wohlbefinden. Die Körperliche Verfassung entscheidet oft über die Arbeitsleistung. Eine Umstellung der Ernährung kann in manchen Situationen sinnvoll sein. Das kann entweder eine Entgiftung oder eine Gewichtsreduzierung sein. In manchen Fällen eignet sich dann die Beratung und Begleitung durch einen professionellen Ernährungsberater. Dieser kann ihnen helfen Ihr Ziel zu erreichen und Ihr Wohlbefinden zu erhöhen.

Bewegungsgewohnheit!

Schneller, schneller und schneller. Die monotone Arbeitsbelastung hat in den letzten Jahren erheblich zu genommen. Die Industrialisierung war der Anfang. Heute sind viele Tätigkeiten so weit optimiert, dass der Menschen in den Abläufen teilweise gesundheitsschädliche Bewegungen ausführt.

Sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber besteht somit berechtigtes Interesse die körperlicher Gesundheit des Arbeitnehmers zu erhalten. Das hat zum einen Wirtschaftliche Gründe, aber auch persönliche Gründe für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann mit bestimmten Gesundheitskursen dagegen wirken und den Arbeitnehmer unterstützten, dass die körperliche Gesundheit erhalten bleibt, wieder aufgebaut wird oder gefördert wird.

Freibetrag!

Jeder Arbeitnehmer hat jährlich einen Freibetrag von 500 € für Gesundheitsfördernde Maßnahmen. Diese können dann steuerfrei und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Wenn man während dem Jahr den Arbeitgeber wechselt kann man diese Prämie nochmals nutzen. Der Freibetrag hat zur Auswirkung, dass nur der Übersteigende Betrag steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig ist.

Vor der nächsten Gehaltsverhandlung sollte man sich das gut überlegen. Will man Bargeld steuerpflichtig oder die Gesundheitsförderung. Bei der Gesundheitsförderung muss man die 500 € nicht teilen. Das nutzt dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Steuern spart, wer vorher plant.

Bleiben Sie Gesund!

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