Besteuerung eines Onlineshop!

Besteuerung eines Onlineshop – Du möchtest einen Webshop starten. Du hast auch schon eine Idee und an der Umsetzung soll es nicht scheitern. Hier sind die Dinge die Sie steuerlich und rechtlich vorher wissen müssen.

Besteuerung eines Onlineshop!

Immer mehr Steuerpflichtige wechseln von Offline in das Online-Geschäft. Die Folge ist, dass auch immer mehr Steuerpflichtige überhaupt erst ein Gewerbe starten. In diesem Artikel geht es um die Grundlagen der Besteuerung eines Onlineshop!

Gewerbeanmeldung!

Zum offiziellen Einstieg brauchst du eine Gewerbeanmeldung. Die Gewerbeanmeldung ist besonders wichtig, weil du hierbei den bürokratischen Aufwand erst ins Rollen bringen. Die Anmeldung kannst du im Normalfall auf der Homepage deiner Gemeinde herunterladen und / oder direkt online ausfüllen. Mit dem Webshop betreiben Sie ein Handelsgewerbe. Es kann sein, dass Sie unter bestimmten Umständen in deiner Gemeinde besonderen Auflagen unterliegen.

Dies kommt häufig vor, wenn es sich um bestimmte Waren handelt. Gängig ist das bei verderblicher Ware. Die Gewerbeanmeldung kostet dich ca. 25 bis 40 €. Das hängt von der Gemeinde ab, in der Sie wohnen bzw. später Ihren Unternehmenssitz haben.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung!

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist jetzt etwas umfangreicher. Hierbei sollten Sie jeden Punkt genau überlegen. Bis zum Punkt 3 des Fragebogens sind, es eigentlich Standards diese sind mit Ja und Nein zu beantworten. Ab Punkt 3 wird es jedoch interessanter, da hier die steuerlichen Sachverhalte entscheidend sind. Es sollte der Gewinn und der Umsatz geschätzt werden.

Beachte: Zu viel Optimismus ist schädlich, da das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen wird. Schätzen Sie zu negativ, dann kann es sein, dass Sie erheblich nachzahlen müssen.

Der Standardfall bei der Gewinnermittlung nach Einnahmeüberschussrechnung ohne abweichendes Wirtschaftsjahr.

Die Frage nach der Kleinunternehmerregelung ist entscheidend für die Umsatzsteuer. Rechnet man selbst damit, dass man mehr als 17.500,00 € Umsatz hat, dann sollte man die Kleinunternehmerregelung nicht wählen. Man sollte sie auch nicht wählen, wenn man erhebliche Anschaffungen im ersten Jahr hat aus denen man die Vorsteuer ziehen kann. Wie zum Beispiel große Warenbestände.

Das Ziehen der Vorsteuer ist eine Liquiditätssache. Das heißt, hat man einen hohen Kapitalbedarf, sollte man die Kleinunternehmerregelung nicht wählen.

Welche Steuern fallen an?

Wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, dann fällt bei jedem Verkauf Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) an. Diese müssen Sie auf Ihren Rechnungen ausweisen. Neben der Umsatzsteuer müssen Sie auch noch Ihr Einkommen versteuern. Das geschieht über die Einkommensteuer. Damit hat das ganze aber noch nicht das Ende der Besteuerung erreicht.

Sie haben einen Gewerbebetrieb und dieser unterliegt in Ihrer Gemeinde auch der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Sie wird anhand des Gewerbeertrags ermittelt. Als Richtschnur kann man von einer Gewerbesteuerbelastung von 14 % ausgehen. Die Gewerbesteuer kann aber bei der Einkommensteuer angerechnet werden.

Hinweis:

Vergessen Sie nicht die AGB und ein sauberes Impressum. Vor allem im Handel können hier erhebliche Probleme auf dich zukommen.

Viel Erfolg und gute Verkäufe mit Ihrem Onlineshop!

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